Was passiert wenn jemand die Schulden abbezahlt?


04.01.2022, 01:45

Oder wenn jemand z.B drogen dealt. (ICH TUE KEINES DIESER DINGE UND STELLE DIESE FRAGE NUR AUS LANGEWEILE , BITTE NICHT LÖSCHEN GUTFRAGE TEAM)

2 Antworten

Die Schwester muss das Geld an die Person zurück geben, die durch den Bruder geschädigt wurde. Unwissenheit schützt sie hier nicht.

Jensperiw 
Fragesteller
 04.01.2022, 01:47

Und was ist wenn es nucht nachgewiesen wurde dass das Geld von dem Bruder kam? Wenn die Schwester einfachs alt das sie es von ihrer Oma bekommen hat oder so.

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AnglerAut  04.01.2022, 01:49
@Jensperiw

In dem Fall (Schwester hat plötzlich Geld, Bruder hat vorher ne Bank überfallen) wird die Schwester nachweisen müssen, wo sie das Geld her hat. Gelingt ihr das, so ist sie natürlich raus.

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Jaridien  04.01.2022, 01:56
@Jensperiw

Kommt darauf an, was man über den Fall weiß. Wenn es keine Nachweis gibt, woher der Mann das Geld hatte, dann ist es ja klar, das das Geld aus illegalen Quellen stammt. Stimmen die Summen in etwa überein, dann ist es ja auch klar woher das Geld stammt.

Aber wie bei den meisten rechtlichen Fragen, ist es sehr auf den Fall bezogen. Deine Frage macht ja auch nur Sinn, wenn man schon genau weiß, dass das Geld illegal war. Sonst bestünde ja kein Anlass zur Nichtverfolgung des Geldfluss.

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Vermutlich müsste sie das Geld wieder herausgeben.

§ 935 Abs. 1 BGB ist zwar auf Geld nicht anwendbar (vgl. Abs. 2), aber über § 812 i.V.m. § 822 BGB dürfte ein Herausgabeanspruch bestehen.

Spannend bliebe aber, wie sich § 818 Abs. 3 BGB hier verhält. Durch die Zahlung der Schulden ist ja eigentlich auch die Schwester nicht mehr bereichert.

Die Schwester wusste es nicht, sie dachte es hat es gefunden oder so

Das hingegen klingt sehr unglaubhaft.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Hinkelsteiner  04.01.2022, 02:34

Interessant, ich bin kein Jurist. Sie wurde beschenkt, den fehlenden Rechtsgrund sehe ich nicht. Es könnten Spielbankgewinne sein.

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Answer1234567  04.01.2022, 02:40
@Hinkelsteiner
den fehlenden Rechtsgrund sehe ich nicht

Du brauchst den fehlenden Rechtsgrund auch nicht zu sehen. Erkläre mit lieber, wo du einen Rechtsgrund sehen würdest.

Davon einmal abgesehen, ist die korrekte Kausalkette: Der Bruder das das Geld ohne rechtliche Grundlage erlangt. Also ist eher zur Hausgabe verpflichtet (§ 812 BGB). Wenn er dieses Geld jemand Anderem schenkt, geht die Herausgabeverpflichtung auf diesen Dritten über (§ 822 BGB).

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Hinkelsteiner  04.01.2022, 02:43
@Answer1234567

Der Rechtsgrund wäre die Schenkung. Der 822 ist mir etwas geschwurbelt. Das schließt ja nicht aus, dass du richtig liegst.

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Answer1234567  04.01.2022, 02:46
@Hinkelsteiner

Die Bank hat dem Bruder das Geld geschenkt? Denn genau darum geht es. Und da die Schwester das Geld von ihrem Bruder ohne Gegenleistung erhalten hat, geht die Wirkung des § 812 BGB auf sie über.

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geheim007b  04.01.2022, 04:23

ich denke auch, sie wäre nicht mehr bereichert und so lange sie nicht wüsste woher das Geld kommt müsste sie es nicht zurückzahlen. Da gab es Beispiele von fehlüberweisungen die sofort verprasst wurden und dann nicht zurückgezahlt werden konnten/mussten.

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