Kann Geld nach einer Schenkung "gepfändet" werden?
Hallo Zusammen. Mich würde es sehr stark interessieren, was bei folgendem Sachverhalt passieren würde:
Eine Person A hat einen Privatbesitz (dinglicher Besitz und Geld). Zudem nimmt diese Person innerhalb von kürzester Zeit möglichst viele Kredite über möglichst hohe Summen auf, jedoch ohne jegliche Sicherheiten (Bei kleineren Beträgen funktioniert das mit eine regelmäßigen Einkommen ja auch relativ gut).
Nun vermacht diese Person A ihren gesamten Besitz per Schenkung einer Person B.
Person A ist zu diesem Punkt nicht im Zahlungsrückstand, hat jedoch die durch die aufgenommene Kredite verursachte Schulden.
Nun "verschwindet Person A von der Bildfläche" und weigert sich seine Schulden zu zahlen. Ein Beispiel dafür wäre eine Auswanderung in ein "Dritte-Welt-Land, das hinsichtlich der Schulden von Person A nicht mit Deutschland kooperiert. Anders ausgedrückt, Person A ist weg und zahlt nicht.
Kann nun das Vermögen, das Person A Person B per Schenkung vermacht hat, (was soweit auch alles legal und unter Einhaltung der Formvorschriften geschehen ist) dafür eingefördert werden, um die Schulden, die Person A aufgenommen hat zu begleichen?
5 Antworten
Nach dem Anfechtungsgesetz können Rechtshandlungen (hier Schenkung) eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen (auch ausserhalb eines Insolvenzverfahrens) angefochten werden; zur Anfechtung ist jeder Gläubiger berechtigt, der einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner hat, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners erfolglos war;
es kann allerdings nicht direkt vollstreckt werden, sondern erst wenn die Anfechtungsklage durch Urteil entschieden ist;
- Es gibt kein "Dritte-Welt-Land".
- Es kommt ganz auf die Höhe drauf an. Auch wird eine Bank nicht so einfach hohe Kredit ohne Sicherheiten vergeben.
Das heißt aber nicht „dritte Welt“.
es gibt nur eine Welt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/529.html
Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat ...
Eine Ausreise unter diesen Umständen ist dann wohl vorsätzlich.
Die Bank allein kann da natürlich nichts machen, aber wenn vor Gericht ein gezielter Betrug nachgewiesen wird, könnte die Schenkung sicher genau wie Hehlerware beschlagnahmt werden
Da Person A die Schulden hat und nicht Person B, kann B auch nicht dafür herangezogen werden.
doch. Der Insolvenzverwalter kann die Schenkung rückgänig machen und der beschenkte muss es zurückzahlen.
Welcher Insolvenzverwalter ? Hat A Insolvenz angemeldet, dass geht wo aus der Frage hervor ?
ausserhalb des Inso-Verfahrens läuft das über das Anfechtungsgesetz
nein, aber er muss sie auch nicht selbst anmelden.... das würden die Gläubiger für ihn tun. Des weiteren gibt es wie Bergfex49 auch geschrieben hat das Anfechtungsgesetz. Als Gläubiger würde ich allerdings den weg der Inso Beantragung gehen.
Dritte Welt Länder sind die wo schwarze Menschen verhungern und in Blechhütten hausen. Sollte man eigentlich wissen.