Schwester ist im A*sch.. Kann Gerichtsvollzieher sie wegen Insolvenzverschleppung rannehmen (50.000 Euro Schulden)?
Die schwester einer Freundin hat circa 50.000 Euro Schulden in den letzten jahren verursacht. Eine Insolvenz ist eigentlich seit Jahren schon überfällig. Sie ist außerdem erst 23 uns hat sich das leben mit den schulden verbaut. Da einige schulden durch betrug entstanden sind hat sie eine vorstrafe und ist nur auf bewährung draußen. Sie hat weder einen schulabschluss noch eine abgeschlossene berufsausbildung.
25.000 Euro Schulden sind durch einen Leasingwagen entstanden. Sie hat das Auto einfach im Auslang weiterverkauft. Beim Gläubiger hat sie dann die Leasingraten nicht mehr gezahlt. Vom Geld das sie dadurch erwirtschaftet hat hat sie die letzten Jahre gelebt und ihren Lifestyle finanziert.
Jeweils 2500 und 7500 euro schulden sind durch einen Kredit und Dispokredit entstanen den sie nie zurückzahlte. Mittlerweile hat sie schon auf einer anderen Bank ein P Konto.
Mehrere Tausend Euro Schulden verursachte sie durch Waren die sie im Internet bestellte und nie zahlte. Das sind etwa 40 Gläubiger. Dazu kam noch eine Sachbeschädigung und Kosten vom Strafgericht + Geldstrafe von 3000 Euro die sie selber tragen muss.
Mehrere Gerichtsvollzieher standen schon bei ihr vor der Matte... Nun wurde ihr angedeutet dass sie wegen insolvenzverschleppung rangenommen werden kann. Sie möchte zwar in insolvenz aber hat einen Beratungstermin erst in 2021 bekommen.
Die chancen dass sie eine arbeitsstelle bekommt sind gering. Sie hatte mal eine Stelle als Putze. Als die den Arbeitgeber und Kollegen beklaute wurde sie entlassen. Davon abgesehen hat sie eine MAtheschwäche und mehrere Vorstrafen. Weil sie starkes Übergewicht hat kann sie nur eine leihte tätigkeit maximal 4-5 Stunden/Tag im sitzen ausüben.
8 Antworten
Ich versuche mal als einer der Wenigen sachlich zu antworten. Insolvenzverschleppung ist für den Laien erklärt, wenn man bereits zahlungsunfähig ist, noch weitere Schulden aufbaut. Nach deinem geschilderten Sachverhalt könnte eine Insolvenzverschleppung vorliegen. Meiner Ansicht nach kann man das noch abwenden, wenn ein Psychologe deiner Schwester die Geschäftsfähigkeit abspricht. Einige psychologische Störungen könnten vorliegen. Die Insolvenz ist hinfällig, aber sie könnte mit den Gerichtsvollziehern in Verhandlung gehen und vorerst bis zum Termin guten Willen zeigen, vielleicht ist hier eine Ratenzahlung von 50-100€ etc., je nachdem, möglich.
Wenn keine Geschäftsunfähigkeit attestiert wird, kann sie in der Tat wegen Insolvenzverschleppung belangt werden.
Dem Gerichtsvollzieher ist das relativ egal, aber die Gläubiger können sie wegen Eingehungsbetrug anzeigen. Sie hat Waren bestellt / Verträge geschlossen obwohl sie wusste dass sie das nicht bezahlen kann - und hat die Verkäufer "über diesen Zustand hinweggetäuscht".
Das ist klassischer Betrug und dafür geht es vor den Richter. Bei der Vielzahl der Fälle dann hoffentlich auch in den Bau. Ach ja - und die Sache mit dem Leasingauto ist auch noch Unterschlagung. Dafür kann es nochmal ein paar Jahre geben
Nein, so etwas macht dann der Staatsanwalt, den kennt sie ja vielleicht auch schon.
Die Insolvenz bringt ihr nichts, weil Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausdrücklich ausgenommen sind.
Wegen Insolvenzverschleppung muss sie sich keine Sorgen machen. Aber ich wäre nicht überrascht, wenn der Staatsanwalt wegen Betrugs (Eingehungsbetrug) aktiv würde.
Sieht sehr sehr düster aus.
Unverständlich wie man Schulden in so hohen Zahlen fabrizieren kann.
Ich an Ihrer Stelle könnte nicht ruhig Schlafen!
Sie soll sich sofort an die Schuldenberatung wenden, und ggf. kontrolliert IHR sie mal einwenig sie scheint nämlich den Bezug zum Geld total verloren zu haben.
Ein kleiner Einwand: Sie müsste nicht von einem Psychologen, sondern von einem Facharzt für Psychiatrie begutachtet werden.