Dürfen Lehrer im Nachhinein eine 6 geben?
Also in der Klassenarbeit hatten wir eine Aufgabe wo wir was einsetzten musste , die Sachen die wir einsetzen mussten wurde uns vorgegeben , ich hab die nicht so gut hinbekommen , deswegen habe ich unauffällig abgeschrieben , der Lehrer hat nichts bemerkt .Wenn der Lehrer das beim Korrigieren bemerkt , dürfte er eine 6 geben ?( beim Text ist das klar , aber bei Aufgaben wo man nur einsetzen durfte und es nur 1 richtige Lösung gibt ??)
vg
6 Antworten
Für's Abschreiben gibt's 'ne 6. Das war schon immer so und so wird es auch bleiben. Im "richtigen" Leben nennt man das "Betrug" und solcher wird dann durch das Gesetz geahndet.
Da muss man gar nicht versuchen, etwas zu verharmlosen und herumzudiskutieren.
Nur wenn er echte Beweise hat. An einer Vermutung alleine nicht ihr hattet ja dieselben fragen
Wenn er das mitkriegt würde ich sagen ja. Kommt auf den Lehrer an. Bei unserer Lehrerin bearbeiten meine Freundin und ich die Arbeiten wie Arbeitsblätter und ihr ist es nie aufgefallen! Wir machen auch zusammen Spickzettel aber ich rate da zur extremen Vorsicht! ⚠️ Nicht zu viel zusammen und immer abstimmen! Nicht erwischen lassen 😉
Wenn es für ihn ersichtlich ist das Betrogen wurde, darf er eine 6 geben. Vielleicht hatte er es ja doch mitbekommen und nur nichts gesagt.
Der Lehrer liegt ja wohl richtig, da musst du leider in den Sauren Apfel beißen und damit leben und es beim nächsten Mal besser machen (also nicht abschreiben).
Sicher kann es bei solchen Aufgaben passieren das manche den gleichen Fehler machen aber, wenn es so deutlich wäre, dann ist klar das abgeschrieben wurde. Der andere müsste auch eine 6 bekommen haben, da der Lehrer ja nicht sagen kann wer von wem abgeschrieben hatte.
Klar, wenn du bei 9 von 10 Fehlern die exakt gleichen Fehler gemacht hast, wie dein Sitznachbar. Das spricht man auch von "erdrückender Beweislast".
Klar, aber das spielt keine Rolle. Selbst vor Gericht muss die Schuld nicht ohne jeden Zweifel und zu vollen 100% bewiesen sein. Es reicht, dass die Kammer bzw. der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Das ist nicht das Gleiche.
Sonst könnte der Täter auch sagen "Es ist Zufall, dass meine Fingerabdrücke auf der Mordwaffe sind, es war reiner Zufall, dass ich an dem Tag in der Wohnung des Opfers war und zufällig ist meine DNA unter dessen Fingernägeln.". Nah, das funktioniert nicht. 😉
Es wird ja villeicht auch mehrer gebe unabhängig vom sitznachbar die dieses Fehler gemacht haben ?
Aber es kann doch auch Zufall sein oder ?