Sstimmt es das ein Lehrer eine Klassenarbeit im Falle eines Fehlers seinerseits nur zum Positiven des Schülers verändern darf?

4 Antworten

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt in beide Richtungen. Denn ansonsten wäre das unfair anderen Schülern gegenüber, bei denen der Lehrer keinen Fehler gemacht hat.

Nein, das stimmt nicht. Wenn er eine falsche Antwort als Richtig markiert oder umgekehrt, so muss es zurück genommen werden, wenn bekannt wurde was passiert ist.

In Niedersachsen ist das so...

Wobei man zB die Frage stellen kann, ob die Einschränkung auch gilt, wenn sich der Lehrer verzählt, oder beim Übertragen einen Fehler macht.

Übersieht er etwas falsches, hat er Pech gehabt!

In dieser Situation würde man es glaube ich nicht sagen. würde aber eher sagen dass es nicht mehr verwendet werden darf.

Lg