Minutengenaue Zeitabrechnung- Darf mein AG die Stunden korrigieren?
Seit diesem Jahr haben wir im Betrieb (ich arbeite im Einzelhandel) eine elektronische Zeiterfassung. Das ganze geht online und ist umständlich per Mailadresse und Passwort aufzurufen. Jetzt habe ich gesehen, dass mein AG die Stunden quasi nachträglich korrigiert. Wenn ich mich um 13:45 Uhr einstemple steht jetzt 14 Uhr. Auch der Feierabend ist Punkt 19 Uhr. Es spielt dabei keine Rolle, dass ab 19 Uhr noch die Kassen abgerechnet werden müssen. Nur bei den ausgestempelten Pausen sind die Zeiten übernommen. Ist das so überhaupt rechtens? In anderen Unternehmen, in denen ich tätig war, wurde die gearbeitete Zeit tatsächlich minutengenau übernommen. Und das über eine Stempeluhr, wo ich einfach eine Art Chipkarte hatte. Vielleicht kennt sich einer von Euch da aus?