Minutengenaue Zeitabrechnung- Darf mein AG die Stunden korrigieren?

3 Antworten

Es gibt in vielen Unternehmen bestimmte Zeiträume, in denen die Arbeitszeit abgeleistet werden muss. Bei uns war es 7 - 19 Uhr.

Das gilt auch für Schichtarbeiter, wenn sie die Stechuhr betätigen müssen . Bezahlt wird nur von Schichtanfang bis Schichtende. Es sei denn, es gibt genehmigte Mehrarbeit.

Wenn man - wie viele es tun - wegen des eigenen Komforts und zur Sicherung der Pünktlichkeit - schon eine Viertelstunde vorher kommt, so ist das Privatvergnügen und wird nicht zusätzlich bezahlt.

Alles was außerhalb dieser Zeiten ist, zählt nicht. Es sei denn, dein Vorgesetzter bestellt dich aus bestimmten Gründen früher und genemigt die zusätzliche Arbeitszeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozentin in der beruflichen Eingliederung

ist natürlich NICHT rechtens!

da braucht man dann eh keine Arbeitszeiterfassung...


maria38000  09.01.2025, 13:31

Stimmt leider nicht.

horribiledictu  09.01.2025, 13:32
@maria38000

dann muss er aber jede einzelne Korrektur schriftlich dokumentiert begründen! und es gilt auch nicht alles als Begründung.

maria38000  09.01.2025, 13:35
@horribiledictu

Wenn deine normale Arbeitszeit erst später beginnt, zählt die Zeit , die du früher kommt und die "Stechuhr" betätigst nicht. So ist das nun mal. Die Korrektur erfolgt automatisch. Und du musst auch nicht benachrichtigt werden. Wahrscheinlich hast du ein Merkblatt bekommen über "Arbeitszeiterfassung" oder du findest es im Intranet deiner Firma. Du kannst auch mal bei den Kollegen oder dem Betriebsrat nachfragen.

horribiledictu  09.01.2025, 14:31
@maria38000

das ist eh klar, dass ich mir nicht einfach selbst AZ "machen" kann. aber wenn, wie in der Fragestellung, bis 19 Uhr Arbeitszeit ist und dann noch abgerechnet werden MUSS(= Dienstanweisung!), dann können die die AZ nach 19 Uhr nicht einfach streichen - sonst wird halt in Zukunft einfach nicht mehr abgerechnet, fertig! ohne Geld ka Musi!

maria38000  09.01.2025, 14:36
@horribiledictu

Da müsst ihr sehen, dass die Abrechnung vorher erfolgt. Wie machen es denn die anderen Leute in deinem Betrieb? Evtl. muss die Arbeitszeit dann entsprechend verlängert werden. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, erkundigt euch dort.

Was steht im Anstellungsvertrag? Besteht darin eine Pflicht zur Arbeitszeitkontrolle mittels Stempeluhr oder steht darin eine Zeit zur Anwesenheit? Im ersten Fall ist diese Pflicht gegenseitig und es gilt die Stempeluhr, auch für den AG. Im zweiten Fall kann er die Stempeluhr wieder abbauen und du regelst deine Anwensenheit EXAKT von 14:00 bis 19:00 Uhr. Nicht früher und nicht darüber hinaus.


Shaya288 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 13:43

Mein Arbeitsvertrag müsste im Grunde genommen, den neuen Regelungen angepasst werden. Ich bin seit 6 Jahren im Betrieb und wie ich eingangs schon erwähnte gab es vorher keine Stempeluhr. Der Vertrag ist so ein Standardvertrag, in dem nur das notwendigste vermerkt drin steht. Es war von ihm nur mündlich irgendwann "erwartet" worden, das wir eine halbe Stunde vorher da zu sein haben, damit wir den Aussenverkauf rausfahren können und Kassen schon mal einzählen. Diese halbe Stunde hat er nie mit vergütet. Daher denke ich in der Tat darüber nach, wirklich erst zwei Minuten vor Arbeitsbeginn auf den Hof zu fahren.

maria38000  09.01.2025, 15:31
@Shaya288

Das ist nicht recht und unfair. Im EInzelhandel habt ihr zz. gute Karten, wenn irh nicht gerade in einem sehr strukturschwachen Gebiet lebt. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist ein EInzelgespräch oder Gruppengespräch erforderlich, um etwas zu ändern. Kassen einzählen und Außerverkauf rausfahren ist ganz normale Arbeit, die auch bezahlt werden muss. Da im EInzelhandel sowieso nicht so üppig bezahlt wird, wäre es eine unfaire Ausbeutung, diese Zeit nicht zu bezahlen.

Für die Kassenübergabe gibt es inzwischen sehr gute und nicht besonders teuere Hilfsmittel (Zählgeräte).

tenno5034  10.01.2025, 04:44
@Shaya288

Wenn er es mündlich erwähnt hatte, ist es auch Bestandteil des Vertrags und für ihn ebenso bindend, wie für dich. Du kannst ihn durchaus darauf aufmerksam machen, dass ihr aufgrund seiner Weisung früher kommt und nicht weil es euch Spass macht. Deshalb zählt das Vorher und das Nachher (Kassenabrechnung) auch zur erbrachten Leistung im Rahmen des Arbeitsvertrags und ist entgeltungswürdig. Er läuft sonst Risiko, dass die Arbeitsbedingungen vor dem Arbeitsgericht landen. Das darfst du ihm nicht sagen. Wäre eine Drohung und er weiss es auch so ganz genau.