Arbeitszeitregelung Teilzeit Stechuhr?
Hallo zusammen, ich hatte ein Vorstellungsgespräch, im Büro mit Zeiterfassung, ich habe mich für eine 5 Tg.Woche zu je 6 Stunden beworben. Ich weiß, es ist ab 6 Std Pflicht eine Pause zumachen. Wie wird das im Allgemeinen geregelt, wenn man morgens 15 Min oder so vor der Zeit einsticht und pünktlich geht, hat man dann 5,45 Std.auf der Uhr?Oder wie ist es, wenn man 10 min länger bleibt, bekommt man dann auch nur 5,5 Std. angerechnet?Ich finde das als TZ Kraft doof, obwohl man länger bleibt,wird es in der Stechuhr abgezogen als Pause. Was gibt es da für Lösungen?
3 Antworten
Du bist doch auf 6h angestellt. Pünktlich stechen und dir wird nichts abgezogen.
Wenn du überstunden machst, auch wenn es nur 10 min sind, kommst du halt in den Zeitbereich der pflicht Pause. Die würde ich dann halt auch machen und gut isses.
Damit du nicht jeden Tag so an der Uhr kleben musst macht es ggf Sinn die 30 Stunden anders zu verteilen.
z.B. 1x8 und 4x 5,5 dann hast du halt einen Tag mit Pause und 4 wo du auch mit "ups 10 minuten zu spät gestochen" nicht über die 6h kommst sondern halt überstunden ansammelst.
Nachfragen, auf meiner Arbeit wird erst ab die Minute berechnet wo ich offiziell eingetragen wurde
Heißt ich mache Frühdienst von 6 Uhr bis 14:30 Uhr, stempel aber schon 5:45 ein, dann werden die 15 Minuten nicht mitberechnet sondern erst ab 6 Uhr.
Das gleiche gilt mit Überstunden, wenn diese nicht angeordnet und unterschrieben vom Bereichsleiter sind zählen diese nicht mit, egal ob ich bis 15 oder 16 Uhr bleibe.
Daher nachfragen
Ich verstehe die Fragestellung nicht ganz. Wenn du 6h arbeitest musst du gesetzlich keine Pause machen, erst *ab* 6h. Ob dein Arbeitgeber aber im Rahmen des Direktionsrechts die Pause verpflichtend macht, musst du ihn fragen.
Wie verhält es sich, wenn man Kurz vor Schichtbeginn einstempelt oder ca 10 o 20 min nach Feierabend ausstempelt?Ohne eine Pause zu machen. Ich möchte einfach nicht, dass die Übermin.mir von meiner Arbeitszeit abgezogen werden.