Meine Firma zieht um.15 km und ca.45 min länger bin ich unterwegs(3,5 Std Täglich). Muss ich das annähmen?

6 Antworten

Es steht dir frei dir einen besser gelegenen Arbeitsplatz zu suchen, die Kündigung auszusprechen und nahtlos zu wechseln.

Solltest du allerdings ohne Anschlußtätigkeit kündigen wird die Agentur dich für drei Monate sperren.

Familiengerd  11.12.2016, 12:42

Das ist nicht zwingend so.

Wie frodobeutlin100 in seiner Antwort schon richtig ausführt (Zitat aus dem SGB III), muss die Zeit für den Arbeitsweg den Gegebenheiten nach zumutbar sein.

Ist sie das nicht, ist eine Sperre nicht berechtigt.

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Wenn es "nur 15 km " mehr sind, ist das eigentlich durchaus zumutbar.

Jedenfalls kann man dir zumuten, dir VORHER selbst eine andere Anstellung zu suchen und dann fristgemäß zu kündigen.

Der Umzug der Firma kam ja sicher auch nicht von heute auf morgen.

Kapral24 
Fragesteller
 11.12.2016, 13:24

"Nur 15 km" machen zusammen 60 km und knapp 2 Std mit DB.

Umzug ist schon in 4 Wochen...

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DerHans  11.12.2016, 13:54
@Kapral24

Das weißt du aber sicher schon länger und hättest dich längst "arbeitssuchend" melden können.

Wenn du irgendwo in der Wallachei wohnst und keine vernünftige Verkehrsanbindung hast, musst du eben umziehen.

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Du bist 59 Jahre alt, das beschränkt natürlich deine Wechselmöglichkeiten.

Aber du hast doch bestimmt schon einen Rentenplan und jetzt müssen halt alle deine Entscheidungen auf den Rentenplan hin gehen....

Stichworte:

Altersteilzeit

Schwerbehinderung

Berufsunfähigkeitsrente

Gesundheit (Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ohne Sperrzeit)

u.s.w.

Es gibt zumutbare Pendelzeiten .... wenn man sich darin bewegt und kündigt, weil es einem passt länger pendeln zu müssen, muss man mit einer Sperrzeit der Agentur für Arbeit rechnen ...

§ 140 SGB III

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine
Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten
zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur
Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind
im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden
bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von
mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und
weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren
Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.

Na, das passiert ja nicht von heute auf morgen! Du kannst dir ja bis dahin einen Job in deiner Nähe suchen oder deine Wohnung wechseln. Hast du kein Auto? Also, bist du noch in der Ausbildung?