Wer muss für die "Renovierung" nach Fenstertausch aufkommen?

Hallo liebe gF-Gemeinde, ich habe da mal eine Frage.

Vor 4 Monaten bin ich in eine Mietwohnung gezogen. Der Vormieter hatte im Jahr davor renoviert, die Wohnung sah also noch sehr gut aus, ich habe sie zwar als "unrenoviert" übernommen, aber ich brauchte nichts neu tapezieren oder streichen. Tapeziert ist mit einer Strukturtapete und der Vormieter hatte nicht mal Nägel oder Dübel in der Wand hinterlassen. Schon damals, vor meinem Einzug, war in der Planung, dass die Wohnung bald neue Fenster bekommen soll. Die neuen Fenster habe ich jetzt eingebaut bekommen. Durch das Demontieren der Fensterrahmen wurde leider rund um die Fenster teils die Tapete beschädigt (hängt teilweise zerfetzt runter) und Putz bröckelte aus den Rahmen und dem Mauerwerk, was einige hässliche Löcher hinterlassen hat.

Meine Frage dazu: Wer muss denn jetzt renovieren, damit das wieder gut aussieht? Die Wohnung hat eine Größe von rund 70 qm und einige Räume gehen ineinander über, so dass das ganz schön große Flächen sind, inklusive der Decken, die ich streichen (lassen) müsste. Oder ist das Vermieter-Sache? Ist ja auch nicht ganz billig. Auf jeden Fall sieht es jetzt sehr unschön aus und wenn neue Tapeten (auch in Teilen) darüber kämen, würde die Farbe ja nicht mehr zum Rest passen.

Und ja, klar kann ich mit meinem Vermieter sprechen, aber ich hätte trotzdem gerne mal ein paar Meinungen von "Fachleuten" dazu. Danke schon mal vorab für eine Info.

Mietwohnung, Renovierung

Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad
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