Ebay.kleinanzeigen Käufer behauptet Ware sei defekt?
Hallo
Als aller erstes meine Sachlage erklärt:
Ich habe vor zwei Wochen einen Verstärker für 220€ ink. Versand an einen eBay.kleinanzeigen Interessanten verkauft.
Nachdem er die Endstufe erhalten hat, behauptete er, dass diese defekt sei.
Er hat nun von mir gefordert die Endstufe entweder zurück zu nehmen und ich solle das Geld zurück überweisen oder ich sollte die Reparaturkosten von 260€ übernehmen.
Einen Kostenvorschlag von 260€ hat er von Thomann bekommen dort hat er den Verstärker vermutlich hingeschickt...
Ich selbst bin mir aber zu 100% sicher, dass die Endstufe bei mir einwandfrei funktioniert hat.
Er droht mir nun, zur Polizei zu gehen.
Ich bin mittlerweile Recht entsetzt von der allgemeinen Situation und kann es mir auch nicht so ganz vorstellen wie das passieren kann.
Können mir zusätzliche Kosten anfallen wenn dem Käufer Recht gegeben wird.
Bitte um Antwort
Gruß Lorenz
Ganz wichtige Frage:
Wie hat der Käufer bezahlt?
Mit Überweisung
5 Antworten
Mit Überweisung
Gut, dann kann er zumindest nicht an das Geld ran.
Und nochmal:
Der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.
- Kann er das, dann bist Du zur Rücknahme verpflichtet.
- Kann er das nicht, dann bist Du auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Und die weitere Entscheidung liegt nun ganz bei Dir; nur Du weißt, was Du verkauft hast.
Er hat das Gerät bei Abholung nicht mal angeschaut und direkt eingeladen.
Auch hier gilt das, was ich oben geschrieben habe:
Der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.
- Kann er das, dann bist Du zur Rücknahme verpflichtet.
- Kann er das nicht, dann bist Du auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Und die weitere Entscheidung liegt nun ganz bei Dir; nur Du weißt, was Du verkauft hast.
Vergiss das oben geschriebene, in Deinem Fall geht es um eine völlig andere Konstellation.
Ist zwar schon zu spät aber: Hast du das Gerät an einer nicht so leicht zu sehenden Stelle markiert und davon ein Foto gemacht?
Das mache ich immer. Und bei Versand teurer Geräte macht meine Nachbarin ebenfalls ein Foto und vom Verpackungsvorgang. Dann bringen wir beide das Paket zur Post. So habe ich immer einen unabhänigen Zeugen mit eigenen Bildern.
Gut ist auch ein Siegel damit man nicht defekte Platinen austauschen kann.
Gibt leider immer wieder Berichte bei denen Käufer das Gerät austauschen oder behaupten es waren nur Steine drinn. Wenn Ebay dann entscheidet dem Käufer zu glauben ist man beides los. Geld und Gerät.
Wenn die Ware im einwandfreien Zustand ( muss nachweisbar sein ) versandt wurde und du Gewährleistung, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast ist der Käufer verantwortlich. Oft wollen Käufer ihre defekten Geräte so ersetzen.
wenn Rücknahme und Gewährleistung nicht ausgeschlossen haste Pech den auch private Verkäufer haften dann
wenn Rücknahme und Gewährleistung nicht ausgeschlossen haste Pech den auch private Verkäufer haften dann
Nur dann, wenn der Käufer den Nachweis dafür erbringt, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand; aber nicht generell.
Er droht mir nun, zur Polizei zu gehen.
Und genau an der Stelle hat er sich zum Horst gemacht und dir mitgeteilt, dass du von ihm gar nichts zu befürchten hast.
Die Polizei hat damit nichts zu tun.
Würde weitere Kommunikation einfach ignorieren.
Können mir zusätzliche Kosten anfallen wenn dem Käufer Recht gegeben wird.
Von wem sollte ihm Recht gegeben werden?
Die Polizei hat damit nichts zu tun.
Warum? Er kann Anzeige wegen Betrug stellen. Selbst mal erlebt. Dann kam Post von der Polizei zur Vorladung
Die Polizei hat damit nichts zu tun.
Wenn ich wissentlich defekte Ware verschicke und dafür Geld kassiere, schädige ich jemand anderem in seinem Vermögen. Das reicht um den Anfangsverdacht eines Betrugs zu begründen.
Allerdings muss natürlich der Vorsatz bewiesen werden, sonst klappt das nicht.
Wenn du nicht beweisen kannst, dass das Gerät bei Versand noch einwandfrei funktioniert hat, kann es passieren, dass du hier zahlen musst, ja
Das ist falsch:
Bei einem Privatverkauf ist der Käufer in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer.
Was er ja macht, er hat sogar einen Kostenvorschlag - der Defekt liegt also vor
der Defekt liegt also vor
Das bestreitet ja auch niemand.
Der Käufer muss aber nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.
Und daran scheitern die meisten Käufer, wie will man das auch?
Ich habe den gleichen Fall bei Abholung.. Der Käufer sagt es sei der Pluspol gebrochen. Da ich mich nicht auskenne, kann es schon gewesen sein. Nun fordert er jedoch, dass ich es abhole oder ihm auch die Fahrtkosten erstatte. Ich nehme es gerne zurück, aber ich zahle doch jetzt nichts drauf. Er hat das Gerät bei Abholung nicht mal angeschaut und direkt eingeladen.Hat er hier Rechte??