Ebay.kleinanzeigen Käufer behauptet Ware sei defekt?

Ratefuchs007  03.01.2022, 15:20

Ganz wichtige Frage:
Wie hat der Käufer bezahlt?

125er125er 
Fragesteller
 03.01.2022, 15:26

Mit Überweisung

5 Antworten

Mit Überweisung

Gut, dann kann er zumindest nicht an das Geld ran.

Und nochmal:

Der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.

  • Kann er das, dann bist Du zur Rücknahme verpflichtet.
  • Kann er das nicht, dann bist Du auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Und die weitere Entscheidung liegt nun ganz bei Dir; nur Du weißt, was Du verkauft hast.


Svenja612  22.08.2022, 13:42

Ich habe den gleichen Fall bei Abholung.. Der Käufer sagt es sei der Pluspol gebrochen. Da ich mich nicht auskenne, kann es schon gewesen sein. Nun fordert er jedoch, dass ich es abhole oder ihm auch die Fahrtkosten erstatte. Ich nehme es gerne zurück, aber ich zahle doch jetzt nichts drauf. Er hat das Gerät bei Abholung nicht mal angeschaut und direkt eingeladen.Hat er hier Rechte??

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Ratefuchs007  22.08.2022, 13:46
@Svenja612
Er hat das Gerät bei Abholung nicht mal angeschaut und direkt eingeladen.

Auch hier gilt das, was ich oben geschrieben habe:

Der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.

  • Kann er das, dann bist Du zur Rücknahme verpflichtet.
  • Kann er das nicht, dann bist Du auch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Und die weitere Entscheidung liegt nun ganz bei Dir; nur Du weißt, was Du verkauft hast.

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Ratefuchs007  22.08.2022, 14:06
@Svenja612

Vergiss das oben geschriebene, in Deinem Fall geht es um eine völlig andere Konstellation.

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Ist zwar schon zu spät aber: Hast du das Gerät an einer nicht so leicht zu sehenden Stelle markiert und davon ein Foto gemacht?

Das mache ich immer. Und bei Versand teurer Geräte macht meine Nachbarin ebenfalls ein Foto und vom Verpackungsvorgang. Dann bringen wir beide das Paket zur Post. So habe ich immer einen unabhänigen Zeugen mit eigenen Bildern.

Gut ist auch ein Siegel damit man nicht defekte Platinen austauschen kann.

Gibt leider immer wieder Berichte bei denen Käufer das Gerät austauschen oder behaupten es waren nur Steine drinn. Wenn Ebay dann entscheidet dem Käufer zu glauben ist man beides los. Geld und Gerät.


PeterP58  03.01.2022, 15:24

... oftmals reicht auch ein Foto der Seriennummer zu machen.

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tomgun  03.01.2022, 15:33
@PeterP58

Stimmt. Davon natürlich auch. Aber Deckel lassen sich austauschen.

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Wenn die Ware im einwandfreien Zustand ( muss nachweisbar sein ) versandt wurde und du Gewährleistung, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast ist der Käufer verantwortlich. Oft wollen Käufer ihre defekten Geräte so ersetzen.

wenn Rücknahme und Gewährleistung nicht ausgeschlossen haste Pech den auch private Verkäufer haften dann


Ratefuchs007  03.01.2022, 15:22
wenn Rücknahme und Gewährleistung nicht ausgeschlossen haste Pech den auch private Verkäufer haften dann

Nur dann, wenn der Käufer den Nachweis dafür erbringt, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand; aber nicht generell.

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Er droht mir nun, zur Polizei zu gehen.

Und genau an der Stelle hat er sich zum Horst gemacht und dir mitgeteilt, dass du von ihm gar nichts zu befürchten hast.

Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Würde weitere Kommunikation einfach ignorieren.

Können mir zusätzliche Kosten anfallen wenn dem Käufer Recht gegeben wird.

Von wem sollte ihm Recht gegeben werden?


SonOfMyMum  03.01.2022, 15:12
Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Warum? Er kann Anzeige wegen Betrug stellen. Selbst mal erlebt. Dann kam Post von der Polizei zur Vorladung

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kevin1905  03.01.2022, 15:14
Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Wenn ich wissentlich defekte Ware verschicke und dafür Geld kassiere, schädige ich jemand anderem in seinem Vermögen. Das reicht um den Anfangsverdacht eines Betrugs zu begründen.

Allerdings muss natürlich der Vorsatz bewiesen werden, sonst klappt das nicht.

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Wenn du nicht beweisen kannst, dass das Gerät bei Versand noch einwandfrei funktioniert hat, kann es passieren, dass du hier zahlen musst, ja


Ratefuchs007  03.01.2022, 15:19

Das ist falsch:
Bei einem Privatverkauf ist der Käufer in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer.

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SonOfMyMum  03.01.2022, 15:21
@Ratefuchs007

Was er ja macht, er hat sogar einen Kostenvorschlag - der Defekt liegt also vor

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Ratefuchs007  03.01.2022, 15:23
@SonOfMyMum
der Defekt liegt also vor

Das bestreitet ja auch niemand.

Der Käufer muss aber nachweisen, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand.

Und daran scheitern die meisten Käufer, wie will man das auch?

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