Ebay Kleinanzeigen Käufer will Geld zurück? Droht mit Anzeigen, etc.?

8 Antworten

Lasse dich nicht irre machen, der will nur Geld sparen und Ware behalten. gekauft wie besehen, du hast sicherlich Zeugen, dass das Dings funktioniert hat. // Die Masche ist bekannt

Ich seh das auch so, dass du dir da keine Sorgen machen brauchst. Das klingt alles etwas komisch. Erstmal ist privatverkauf ohne Garantie, ich schreib das bei meinen Verkäufen auch immer nochmal dazu, und zweitens hätte er dir mindestens vorher sagen müssen, das ist kaputt, kann ich das zurück geben, ich geh jetzt zum Fachhändler und lass das prüfen. Aber ohne was zu sagen einfach öffnen lassen und dann Geld haben wollen, das geht gar nicht. Das würde selbst bei einem professionellen Händler nicht gehen, dem müsste man das Gerät auch ungeöffnet zurück schicken wenn man das Geld wieder haben will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:11

Das habe ich mir auch gedacht, selbst wenn ich einen Beweis bekomme, dass es von einem Fachmann geöffnet wurde. Ich kann doch auch nicht einfach bei z. B. MediaMarkt einen TV kaufen, den zu Hause anstecken und wenn er nicht funktioniert auf eigene Faust öffnen lassen, da verfällt die Garantie doch ohnehin.

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Gapa39  30.10.2019, 12:31
@v1ncestaples

Genau, da müsstest du ihn zu Media Markt zurück bringen, ansonsten ist die Garantie weg. Und im privaten gilt das ja erst recht.

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Nein du musst es nicht annehmen. Es war schließlich ein Privatverkauf, du hast keine Pflicht auf Garantie und Rücknahme

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tinalisatina  30.10.2019, 14:09

Wenn er es denn rechtlich einwandfrei ausgeschlossen hat.

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Ich würde erstmal nichts machen und darauf verweisen das du das Gerät in funktionsfähigen Zustand übergeben hast.

Bei mir gabs so eine Aktion auch mal vor ein paar jahren .. habe mein Handy über ebay verkauft. Nach 1 Woche bekam ich eine Mail das es angeblich defekt war und er im Handyshop 70€ ausgeben musste damit es wieder läuft.

Nachdem ich ihm mitteilte das es bei mir fehlerfrei funktionierte und er mir mindestens mal die Rechnung hierzu zeigen sollte war das Thema offenbar auch beendet für ihn (für mich nicht ich hab den natürlich Ebay gemeldet)

Muss nicht bedeuten das es bei dir auch so ist.. aber die Vorgehensweise ist die Gleiche. und schon etwas seltsam das man direkt zum Fachmann rennt und nicht zuerst den Verkäufer anschreibt "hey da stimmt was nicht" denn DAS wäre für mich immer die erste anlaufstelle.

v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:01

Das denke ich mir auch, vor allem kann er doch nicht einfach das Gerät öffnen oder öffnen lassen. Wer kann mir versichern, dass das Gerät beim Öffnen nicht kaputt ging? Es wurde sich auch beschwert, dass das Gerät innen angeblich total verdreckt sei, daraufhin habe ich selbst geschossene Fotos erhalten, auf welchen zwar Staub zu sehen ist, aber keine derartige Verdreckung. Btw: Das Gerät ist von 1991..

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zonkie  30.10.2019, 12:21
@v1ncestaples

klingt nach dem tpyischen naträglichen Rabatt den jemand will .. ich habe daraus gelernt und mache bei Versand immer Bilder vor und während des Einpackens. Im optimafall unter Zeugen (hatte auch mal Probleme beim Verkauf eines Imac´s wenns dann um 1.xxx€ geht wird man penibel ^^) Ka obs was bringt.. aber bringt zumindest solche Leute schnell zum schweigen. (bei 1991 kann man druchaus staub erwarten ^^)

Standpunkt schreiben "gerät war wie beschrieben, Beschwerden vor aufsuchen eines Fachmans nicht gestellt (dazu nichtmal nachweis?) => pflicht erfüllt."

Wenn er bei seiner Meinung bleibt einfach mal Schriftverkehr und Bilder usw dazu irgendwo Sichern falls er wirklich Anzeige stellen sollte. Kann ja druchaus sein das das Ding bei ihm wirklich nicht funktionierte... kann man ja nicht 100% ausschließen und dann fühlt er sich zumindest im Recht.

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v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:24
@zonkie

Auch wenn es bei ihm wirklich nicht funktioniert hätte, kann er doch nicht einfach das Gerät öffnen/lassen und dann erwarten, dass ich es zurücknehme oder? Das habe ich ihm jetzt auch geschrieben, jetzt wird wieder mit Anwalt und Anzeige gedroht..

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zonkie  30.10.2019, 12:32
@v1ncestaples

Würde ich auch so sehen wie du. Meiner Meinung nach muss die erste Adresse bei einem Mangel der Verkaufer sein. Damit du reagieren kannst ( Nachbessern, Zurücktreten, Rbaatt) https://pages.ebay.de/Rechtsportal/kaeufer_7.html

das sagt ebay dazu .. würde sich mit der Annahme decken so wie ich es lese.

Persönlich würde ich wohl sagen .. soll er machen ich rechne ihm keine guten Chancen aus... und würde annehmen der Anwalt wird ihn ausbremsen.

ABER .. ich bin eben kein Anwalt und meine Basis ist "halbwissen" und Bauchgefühl :D also bitte verlass dich nicht 100% auf meine Ansicht auch wenn wir sie teile :)

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v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 12:36
@zonkie

Habe ihm jetzt gesagt, dass ich das Gerät nicht zurück nehmen werde. Hätte er mir direkt nach Anstecken gesagt, dass es nicht funktioniert, hätte man nochmal reden können. Jetzt heißt es von seiner Seite aus "Ich werde mein blaues Wunder erleben, er geht direkt die Anzeige machen"

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zonkie  30.10.2019, 13:11
@v1ncestaples

ich würde ihn machen lassen.. rechtlich ist absehbar was passieren könnte .. keine wunder zu erwarten.

Inwieweit der Mensch noch ein Troxxel ist weiss man nur nicht. Naja schau was da kommt.. Speicher jeden Mailverlauf damit zu bei dem Wunder belegen kannst wie der Fall ablief ..

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v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:16
@zonkie

habe jetzt eine email bekommen, in der geschildert wird, was in dem gerät kaputt sei (von einem Fachmann) es wäre stark verstaubt (logisch nach fast 30 Jahren), der staub könnte zur geruchsbeläsitung oder sogar zum brand führen. außerdem sollen 2 kabel verschmort gewesen sein und der verstärker hat keine funktion am lautsprecherausgang gezeigt. es ist also belegt, dass der verstärker nicht mehr funktioniert (wie gesagt, bei mir hat alles noch funktioniert, sonsr hätte ich ihn gar nicht erst verkauft, mit welcher erwartung auch?) er macht jetzt angeblich die anzeige. habe aber trotzdem nichts zu befürchten oder?

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zonkie  30.10.2019, 13:23
@v1ncestaples

ich kann dir nur sagen was ich annehme.. bitte sehe mich nicht als verbindliche Rechtsberatung.

Ich finds falsch was er gemacht hat da man meiner Auffassung nach erst DIR die chacne zu Nachbesserung geben muss und nicht irgendjemand selbst damit beauftragen kann. aber es mag ggf Grundlagen geben die ihm Recht geben die ich nicht kenne.

Persönlich würde ichs drauf ankommen lassen.. aber das soll wie gesagt keine rechtsverbindliche Auskunft sein.

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v1ncestaples 
Fragesteller
 30.10.2019, 13:28
@zonkie

klar, will mir nur anderen meinungen einholen, aber jeder bestätigt auch das, was ich denke. ich werde es jetzt auch drauf ankommen lassen und schauen, ob überhaupt eine anzeige kommt. wenn ja, habe ich meiner ansicht nach auch nichts zu verlieren.

vielen dank für deine auskunft :)

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zonkie  30.10.2019, 13:40
@v1ncestaples

eventuell kommt eine .. darf er ja machen... dann wird im Zweifel eben geprüft wer Recht hat. (wobei eine Freundin meinte so Fälle bleiben gerne mal liegen und man muss manchmal sogar der Staatsawaltschaft dann auf die Füsse treten das überhaupt was passiert... daher meinte ich auch Daten sichern denn ggf dann sowas auch mal dauern bis überhaupt was passiert)

Im schlimmsten Fall wirds dann halt doch teurer für dich .. das Risiko steht eben doch irgendwo im Raum.

Was ich mir in meiner rosa Welt denke:

a) Er braucht einige Tage zum testen .. bis dahin kann er das Ding selbst geschrottet haben ?

b) Er wendet sich nicht zuerst an dich sondern an irgendjemand (am Ende gibts den nichtmal oder es ist sein Bruder oder Freund)

c) jemand der sofort Droht ist mir unsympathisch und damit für mich von Anfang an nicht auf Klärung aus sondern seinen Vorteil. Denn hätte ich den Fehler bemerkt hätte ich dich angeschrieben "hey ich habe den heute getestet und er scheint einen Defekt zu haben was machen wir nun?" alles Andere ist für mich falsch.

d) (das find ich einfach nur witzig) das der Mann anmahnt das Staub zu Geruchsbelästigung führen kann find ich echt lustig. In meinem Kopf kauft man gebrauchte Dinge soweit nicht anders Beschrieben so wie man sie erarten kann, bei einem bald 30 Jahre alten Verstärker darf man Staub im inneren annehmen würde ich behaupten.

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Nein, der Käufer müsste nachweisen, dass du mutwillig einen bekannten Mangel verschwiegen hast.

Oponn  30.10.2019, 11:59

Nö, der Käufer müsste nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Bekannt musste der nicht sein.

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