Was wenn der eBay kleinanzeigen Käufer nicht zu frieden mit der Bestellung ist?

6 Antworten

Hallo Phil,

die rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 434 BGB Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Du schreibst:

angemommen in meiner Anzeige steht, die Leistung des Geräts sei auf "Neukauf-Niveau".

Um welche Art von Gerät handelt es sich bei deinem Angebot?

Wenn du das Gerät als "neuwertig" anbietest, muss es diese Beschaffenheit auch haben.

Du möchtest wissen:

Was tue ich, wenn der Käufer das nicht so sieht und sich beschwert obwohl es wirklich stimmt?

Wie der Käufer etwas sieht ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass das Gerät die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Du schreibst:

Ich habe in meine Anzeige geschrieben, dass kein Umtausch oder Rückgabe möglich ist.

Gut zu wissen:

Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu. Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

  • Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
  • Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).

Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?

Ja! Grundsätzlich kannst du als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.

Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung

Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.

Allgemeine Hinweise wie "keine Rücknahme" oder "keine Garantie" sind rechtlich riskant, da sie nicht eindeutig sind.

Gut zu wissen:

Ein Gewährleistungsausschluss bezieht sich nur auf Mängel, die nach der Übereignung an den Käufer auftreten.

Zum Zeitpunkt der Übergabe muss die Sache frei von Mängeln sein!

Trifft der Verkäufer in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es auch beim Privat-Verkauf bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

Gut zu wissen:

Bei einem neuwertigem Gerät ist in der Regel die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händler (2 Jahre) noch nicht abgelaufen.

In diesem Fall müsstest du deine Gewährleistungsansprüche gegen den Händler auf den Käufer übertragen.

Tipp:

Wenn es sich um ein neuwertiges Gerät handelt, wirst du auch in deiner Nähe einen Käufer finden.

eBay Kleinanzeigen wird leider auch von Abzockern genutzt, die die Unerfahrenheit von Verkäufern ausnutzen.

Mein Tipp:

Füge deiner Anzeige "Freibleibendes Angebot" hinzu.

Die Klausel „freibleibend“ ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass derjenige der ein rechtliches Angebot nach § 145 BGB abgibt, an das Angebot auch gebunden ist. Der Zusatz bewirkt, dass sich die Person nicht an dem Angebot binden will. ... Die Person besitzt bei einem freibleibenden Angebot eine Reaktionspflicht.

Etwas anderes gilt allerdings für Angebote via eBay. Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay sehen nämlich vor, dass der Verkäufer das Angebot des Höchstbietenden akzeptieren muss, selbst wenn sein Verkaufsangebot als „freibleibend“ bzw. „unverbindlich“ ausgewiesen wird.

https://www.juraforum.de/lexikon/freibleibend

Der Kaufvertrag über eBay Kleinanzeigen kommt bei einem freibleibenden Angebot mit dem Käufer zustande, der die Ware bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für dieser sehr ausführliche Antwort. Es handelt sich um ein Microsoft Surface Pro 7, also ein Tablet. Ich habe die Leistung als "auf Neukaufniveau" bezeichnet. Ich habe das getan, weil die Schnelligkeit des Geräts (vom Gefühl her) noch genau so ist wie beim Kauf. Die äußere Erscheinung beschrieb ich als "ohne Kratzer und Dellen". Das entspricht auch der Wahrheit.

Wer entscheidet denn, ob Mängel vorliegen? Muss der Käufer das Gerät dann einem Gutachter vorlegen oder wie?

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Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es etwas bringt, den Vorgang vom Verpacken des Geräts (Um zu beweisen, dass sich alles im Paket befindet und um zu zeigen, dass alle gelieferten Produkte funktionieren(hierfür würde ich auf dem Video das Gerät nochmal starten)) bis hin zum Abgeben bei der Poststation durchgängig und ohne Cut zu filmen. Ich will mich damit absichern, dass nicht behauptet werden kann, dass das Paket leer oder ähnliches sei. Ein User in diesem Forum meinte, das würde nichts bringen. Stimmt das?

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@Phil3331
Ich will mich damit absichern, dass nicht behauptet werden kann, dass das Paket leer oder ähnliches sei.

Beim Versendungskauf, also Geschäften unter Privatleuten geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung an einen Paketdienst übergeben hat.

Gut zu wissen:

Neben einer ausführlichen Artikelbeschreibung solltest du detaillierte und deiner Anzeige aussagekräftige Produkt-Fotos hinzufügen.

Achtung! Der Hinweis "Gekauft wie gesehen" ist rechtlich unverbindlich!

Auf jeden Fall solltest du das Typenschild fotografieren.

Abzocker verwenden oft den sog. Klon-Trick.

Das heißt, der Käufer besorgt sich ein identisches Produkt, das jedoch Mängel hat und dadurch erheblich billiger ist.

Ohne die Gerätenummer ist eine Identifizierung oft schwierig, da der Verkäufer in der Regel auch die Papiere mit versendet.

Ohne entsprechende Nachweise kannst du ggf. nicht beweisen, dass das zurück geschickte Geräte nicht dein Tablet ist.

Gut zu wissen:

Bezahlt der Käufer über den Käuferschutz von eBay Kleinanzeigen und behauptet, die Ware weicht erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, wird ihm der Kaufpreis erstattet.

Mein Sachmängeln trägt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand.

eBay Kleinanzeigen ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag. eBay Kleinanzeigen darf und wird auch keine Rechtsberatung geben.

Die Kaufpreiserstattung erfolgt also lediglich aufgrund der Käuferschutz-Bestimmungen (Ähnlich wie bei PayPal). Die rechtlichen Ansprüche von Käufer und Verkäufer bleiben davon unberührt.

Du möchtest wissen:

Muss der Käufer das Gerät dann einem Gutachter vorlegen oder wie?

Zunächst einmal wärst du am Zug. Du müsstest den Käufer auf Vertragserfüllung zivilrechtlich verklagen. Die Kosten musst du vorfinanzieren.

Du schreibst:

Ich habe die Leistung als "auf Neukaufniveau" bezeichnet. Ich habe das getan, weil die Schnelligkeit des Geräts (vom Gefühl her) noch genau so ist wie beim Kauf.

Für Gefühle ist im Kaufrecht wenig Platz!

Wie alt ist das Tablet denn überhaupt?

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, weshalb du trotz deiner Besorgnis das Tablet verschicken willst?

eBay Kleinanzeigen speichert keine persönliche Nutzerdaten. Beim Verkauf über eBay fallen zwar Verkaufsgebühren an. Dafür wäre der Verkauf über eBay aber auch sicherer.

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@heurekaforyou

Vielen Dank für die Antwort. Also erstmal ist glaube ich noch nicht klar gewesen, dass das Geld bereits auf meinem Konto ist. Wenn der Käufer also behauptet, das Gerät sei nicht so wie beschrieben, wäre er ja wohl am Zug, oder? Weil ich habe das Geld ja schon auf dem Konto. Würde der Käufer dann einen Begutachter heransholen, der entscheidet ob das Tablet wirklich nicht so, wie besprochen ist?

Das Tablet wurde Anfang diesen Jahres gekauft, ist also wirklich noch nicht sehr alt.

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@Phil3331

Das Geld wurde über eine normale Banküberweisung überwiesen.

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@Phil3331
Das Geld wurde über eine normale Banküberweisung überwiesen.

Davon hast du bisher nichts gesagt. Auch nicht darüber, dass der Verkauf bereits abgeschlossen wurde.

Durch die Banküberweisung des Käufers ändert sich meine Sichtweise im Bezug auf eine mögliche Abzocke ganz erheblich!

Überweisungen lassen sich nicht wie etwa Lastschriften zurück buchen.

Betrüger nutzen immer eine Zahlungsart mit Käuferschutz!

Bei PayPal reicht eine Sendungsnummer als Nachweis für den Rückversand an den Verkäufer. Was der dann aber tatsächlich in seinem Paket hat, ist eine ganz andere Sache.

Nach den PayPal Nutzungsbestimmungen hat der Käufer die Voraussetzungen für die Erstattung des Kaufpreises erfüllt. Die A-Karte hat jetzt der Verkäufer. Denn der muss seine Ansprüche nicht nur einklagen, sondern auch den Betrugsvorwurf beweisen können.

Durch die Banküberweisung halte ich deine Vorsichtsmaßnahmen erst einmal für unbegründet.

Du solltest das Tablet wirklich gut verpacken und verschicken. Eine gesetzliche Bestimmung, wonach der Käufer zuerst bezahlen muss, gibt es nämlich auch nicht.

Im Gegensatz zu eBay ist das auf eBay Kleinanzeigen Verhandlungssache.

Gut zu wissen:

Eine Abtrittserklärung über deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem ursprünglichen Händler hast du in 2 Minuten getippt.

Der Käufer freut sich und du bist restlos aus der Nummer raus.

Gibt es später Probleme, kann sich der Käufer direkt an den Händler wenden.

§ 477 BGB

Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Deine Zustandsbeschreibung:

die Leistung des Geräts sei auf "Neukauf-Niveau".

Wie bereits erwähnt:

Allgemeine Hinweise wie "keine Rücknahme" oder "keine Garantie" sind rechtlich riskant, da sie nicht eindeutig sind.

Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss sieht anders aus!

Vor diesem Hintergrund macht eine Abtrittserklärung tatsächlich Sinn. D

Aber das musst du selber wissen.

Gewährleistung auch beim Weiterverkauf durch Verbraucher?

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Denn der Dritte und der ursprüngliche Verkäufer haben keinen Kaufvertrag geschlossen. Ist die Kaufsache nach dem zweiten Verkauf an den Dritten zum Zeitpunkt der Übergabe dann mangelhaft, so ist das somit grundsätzlich allein ein Problem zwischen diesen beiden Vertragsparteien.

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet.

Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

Viel mehr scheint es zur Sache wohl nicht mehr zu geben.

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Was für ein Gerät ist das denn?

Bei einem PC würde ich einfach ein gängiges Benchmarking-Tool laufen lassen und den Screenshot davon zum Angebot packen.

"Neukauf-Niveau" ist schwammig und damit angreifbar.

 Ich habe in meine Anzeige geschrieben, dass kein Umtausch oder Rückgabe möglich ist.

Du hast "nichts" geschrieben.
Und da du "nichts" geschrieben hast, hat es auch keine richtige Gültigkeit mehr.

Könnte er da irgendwie rechtlich gegen vorgehen?

Weswegen? Um was für Ware handelt es sich.

Wie genau meinst du, dass ich "nichts" geschrieben habe? Es handelt sich um ein Tablet und ich gab an, die Leistung sei auf Neukaufniveau. Wenn er nun nicht zu Frieden mit der Leistung ist und das Gerät zurückgeben will und ich das ablehne, ist das dann einfach sein Problem?

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@Phil3331
Wie genau meinst du, dass ich "nichts" geschrieben habe?

Damit meine ich, dass es rechtlich keine Gültigkeit mehr hat.
Du hättest auch "Takatuka" hinschreiben können. Die Sachmängelhaftung hast du damit nicht korrekt ausgeschlossen.

Wenn er nun nicht zu Frieden mit der Leistung ist und das Gerät zurückgeben will und ich das ablehne, ist das dann einfach sein Problem?

Streng genommen ja.
Neukauf"niveau" bedeutet, dass es in der Regel ohne Mängel ist, vll. die Verpackung schon geöffnet. Dann wäre es nicht mehr Neu, sondern Gebraucht. Den Zustand als "Neukauf" zu bezeichnen, ist immer sehr Kritisch.

Was genau bemängelt der Käufer denn und wie hast du deine Auktion beschrieben?

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@Comp4ny

Ich habe nur die Leistung als "auf Neukaufniveau" bezeichnet. Also wie schnell das Gerät ist etc. Gerät an sich habe ich nur als ohne Kratzer und ohne Dellen beschrieben. Noch hat sich niemand beschwert, allerdings will ich vorbereitet sein, falls er es tut.

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@Phil3331

Wenn du Neukaufniveau schreibst, dann kann man davon ausgehen dass das Gerät ungeöffnet ist. Das wird ggf. ein Käufer auch erwarten. Ein ungeöffnetes Produkt.

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Man sollte grundsätzlich keine schwammigen Begriffe verwenden.

Neukauf-Niveau ist sehr interpretierfähig und deshalb nicht als Artikelbeschreibung sinnvoll. Mit solchen schwammigen Aussagen verbesserst du auch nicht deine Verkaufschacnen.

Das machst du mit klaren unmißverständlichen Angaben und Bildern.

Moin,

Rückabwicklung ist ausgeschlossen, da ja auf gebraucht hingewiesen wurde und Rückgabe / Umtausch nicht möglich ist.

Keine Sorge alles Ok

MfG