Wie ist der Sachverhalt?

4 Antworten

In einem echten Privatverkauf, wärst davon gekommen.

Aber: Kaufen um zu Verkaufen ist ein Gewerbe.* Du hast es unwissend auch noch richtig deutlich kommuniziert. Das war sehr unklug von dir, hast dich damit angreifbar gemacht.
Beim Gewerbe kannst die Gewährleistung nicht ausschließen, nur auf 1 Jahr reduzieren bei gebrauchter Ware.

Mal abgesehen davon dass du abmahnfähig bist, dazu ggf,. noch straffähig wegen Steuerhinterziehung; hast du wohl eine Konsole verkauft die nur an geht und der Käufer bekam eine Konsole die nur an geht.

Wie ein Richter das unter der seit Januar verschärften Gewährleistung (bei B2C) denn sieht ist noch offen.

Wenn dein Kunde sehr verärgert ist und auf den Trichter kommt dich über dein "priverbliches handeln" zu kriegen, dann bist du so richtig am Arsch wegen den Folgen (und da geht es nicht mehr nur um diese eine Konsole).

*Als gewerblicher Verkauf gelten:

  • gezielter An- und Verkauf von Gegenständen
  • Vertrieb von Neuwaren oder Produkten einer bestimmten Sparte
  • hohe Anzahl an Verkäufen (mehr als 30 pro Monat)
  • eine regelmäßige Verkaufstätigkeit über längere Zeit
  • ein professionelles Auftreten bspw. mit Werbung
  • der Verkauf von Gegenständen im Auftrag Dritter
  • der Umsatz von mehr als 17.500 € pro Jahr

Wird einer dieser Punkte erfüllt, kann es zu einer Einordnung als gewerblicher Verkäufer kommen.

Lika2606 
Fragesteller
 10.02.2022, 03:59

Oh man, mir war nicht klar das es schon ein Gewerbe ist, nur weil man was kauft , einen Teil behält & den Rest verkauft… dieser Satz kann mir jetzt echt Probleme bereiten. Aber So richtig treffen die Punkte nicht zu

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ronnyarmin  10.02.2022, 12:15
@Lika2606

gezielter An- und Verkauf von Gegenständen

Wenn das nicht zutrifft, weiß ich es auch nicht.

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Ziemlich dummer Fehler, du hast gestanden das du Händler bist.

Ein Betrug ist wohl eher schlecht nachweisbar, aber das du dein Gewerbe nicht angemeldet hast wohl schon.

Du solltest den Vorschlag also lieber annehmen um weiteren Ärger zu vermeiden.

Lika2606 
Fragesteller
 10.02.2022, 08:30

Ich würde mal sagen, ziemlich dummer Fehler mit meiner Formulierung. Ich bin kein Händler, hab nur ein großes Paket mit Konsolen gekauft, weil mich einige Interessiert haben & Sie behalten habe . Für Einige habe ich keine Verwendung.. Dummheit wird bestraft bzw. Falsche Formulierungen

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ronnyarmin  10.02.2022, 12:17
@Lika2606

Du hast es nicht falsch formuliert. Das, was du machst, ist gewerbliches Handeln.

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Einerseits sagst Du, es sei Privatverkauf am Anfang. Dann im weiteren Verlauf sagst Du allerdings du kaufst und verkaufst Dinge in dem Bereich - was als Indiz für Gewerblichkeit dient.

Rechtliche Informationen:

https://faq-qa.com/de/Q%26A/page=a23ec4589562fa0e31d75ba36316e78f#s2

https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

Der Käufer liegt somit meiner Meinung nach im Recht.

Lika2606 
Fragesteller
 10.02.2022, 09:10

Ja ich verkaufe nur das, was ich nicht haben möchte. Hab halt viel in dem Bereich weil ich Sammler bin… hab schon geahnt das die Formulierung Käse war…

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Wie es mit der Reklamation wegen der anscheinend gestörten Funktion aussieht, läßt sich nicht beurteilen. Was man aber sagen kann, ist, dass du gewerblich handelst. Somit hat der Käufer ein Widerrufsrecht. Davon hat er seiner Äusserung nach Gebrauch gemacht. Dir bleibt nichts Anderes übrig, als ihm den Kaufpreis zu erstatten. Da du die Rücknahme abgelehnt hast, darf der Käufer die Konsole behalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung