Ausbildung wegen Behinderung nach Probezeit kündigen - muss ich mich danach an Arbeitsagentur wenden?
Unser Sohn hält aufgrund seiner Behinderung der psychischen und physischen Belastung in seiner Ausbildung nicht mehr stand.
Vorangegangene Gespräche mit dem Arbeitgeber haben nicht weiter geholfen und nun möchte er diese Ausbildung ordentlich und fristgerecht kündigen.
Krankheitsbedingt kommt weder ein neue Ausbildungszweig noch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Frage.
Lt. Ausbildungsvertrag der IHK unter §7 Abs.6 ist er aber verpflichtet, nach Aufgabe des Betriebes bzw. Wegfall der Ausbildungseignung umgehend mit der Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf oder aber einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
Muss er dass tatsächlich tun, oder könnte er Grundsicherung beantragen? Er ist einfach nicht in der Lage, mehr als 3 Std/Tag einer Tätigkeit nachzugehen und die Berufsschule ist ebenfalls eine sehr große Belastung.