Ab wann kann ich einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen wenn ich eine Sperre bekommen habe?
Guten Tag,
Ich habe am 19.11.2021 eine 4-Monatige Sperre für den Führerschein bekommen weil ich ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss gefahren bin. Jetzt meine Frage. Ab wann kann ich den Antrag auf Ersterteilung stellen? Ich weiß das man frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen kann aber da ich noch nie einen Führerschein besessen habe brauche ich keine Wiedererteilung stellen. Laut StGB sind die Sachverhalte identisch und das was ich so gelesen habe klingt auch danach das ich den Antrag ebenfalls frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen kann. Wann also kann ich den Antrag auf Ersterteilung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Die isolierte Sperrfrist ist in §69a Abs 1 Satz 3 StGB geregelt, auch hierauf nimmt §20 FeV Bezug.
§20 FeV:
(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre
(...)
2. nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Somit gilt diese Frist nicht nur für die Wiedererteilung nach einem Entzug, sondern auch für eine Sperre ohne vorherigen Besitz einer FE.