Ab wann kann ich einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen wenn ich eine Sperre bekommen habe?

1 Antwort

Die isolierte Sperrfrist ist in §69a Abs 1 Satz 3 StGB geregelt, auch hierauf nimmt §20 FeV Bezug.

§20 FeV:

(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre
(...)
2. nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

Somit gilt diese Frist nicht nur für die Wiedererteilung nach einem Entzug, sondern auch für eine Sperre ohne vorherigen Besitz einer FE.