Auto fahren nach Ablauf der Sperrfrist?

4 Antworten

Ja, Du kannst fahren, weil Du eine Fahrerlaubnis hast, fehlt nur noch das Papier =der Führerschein.

Es kostet 10,00€, wenn er bei einer allgemeinen Verkehrskintrolle nicht vorgezeigt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

An deiner Stelle würde ich erst wieder ein Fahrzeug führen, wenn ich auch meinen Führerschein wieder habe.

Ohshit08 
Fragesteller
 30.04.2022, 16:58

verstehe

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Korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege.

Erst mit Aushändigung des Führerscheins wird dir die Fahrerlaubnis neu erteilt, vorher darfst nicht fahren.

Btw: Du hast nicht den Führerschein verloren, dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Ohshit08 
Fragesteller
 30.04.2022, 16:59

Sie wurde ja schon ausgehändigt an meinen Anwalt. Zählt das nicht ?

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DogDiego  30.04.2022, 17:07
@Ohshit08

Doch das zählt und wäre im Zweif ja auch nachweisbar.

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Antitroll1234  30.04.2022, 17:14
@DogDiego

Nein das zählt nicht, die Behörde versendet auch nicht den Führerschein an einen Anwalt.

An der ganzen Frage passt nichts, heute Post bekommen über einen genehmigten Antrag auf Sperrfristverkürzung und zeitgleich sollte schon ein Fahrerlaubnisantrag durchgegangen sein und der Führerschein fertig gedruckt ?

@Fragesteller: Bei der unklaren Sachlage welche Du hier schilderst wende dich an deinen Anwalt und lass dir das alles in Ruhe erklären, diesen bezahlst Du schließlich auch.

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Falsch!

Du hast nicht den Führerschein verloren, sondern dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen - das ist ein wichtiger Unterschied!

Somit ist hier eine Neuerteilung erfolgt, für die nach §22 Abs.4 Satz 6 FEV gilt:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins [...] erteilt.

So lange dir also dein Führerschein nicht ausgehändigt wurde, hast Du keine Fahrerlaubnis. Also keine 10€ Bußgeld, sondern Strafverfahren nach §21 StVG.