Führerschein Wiedererteilung Kartenführerschein?
Servus,
meine Sperrfrist läuft in Kürze ab und der Antrag auf Wiedererteilung wurde vom Landratsamt bereits genehmigt. Nun stellt sich mir folgende Frage:
Wenn die Sperrfrist an einem Wochenende endet, darf ich dann ab diesem Zeitpunkt wieder fahren – auch wenn ich den Führerschein erst am darauffolgenden Werktag bei der Führerscheinstelle abholen kann? Oder gilt das als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, solange ich den Führerschein noch nicht tatsächlich in den Händen halte?
Ich möchte auf keinen Fall ein Risiko eingehen, aber falls das erlaubt wäre, würde ich natürlich gerne mobil sein. Oder gibt es eine Möglichkeit den Führerschein bei der Polizei auf dem Revier statt bei der Führerscheinstelle abzuholen?
3 Antworten
Solange du den Führerschein nicht in Händen hast, solange darfst du nicht fahren.
Das Ende der Sperrfrist ist hier völlig uninteressant. Das ist lediglich der Zeitpunkt, ab dem dir theoretisch eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Tatsächlich erteilt wird sie erst durch das Aushändigen des Führerscheins, siehe §22 Abs 4 FeV.
Ich glaube du hast nicht so recht verstanden, um was es hier geht.
Ich hab genau verstanden worum es geht. Zum abholen bin ich nicht selbst gefahren.
Oder gibt es eine Möglichkeit den Führerschein bei der Polizei auf dem Revier statt bei der Führerscheinstelle abzuholen?
Du kannst nicht abholen, was du nicht mehr besitzt.
meine Sperrfrist läuft in Kürze ab und der Antrag auf Wiedererteilung wurde vom Landratsamt bereits genehmigt.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis, ist die die Wiedereiteilung erfahrungsgemäß an Auflagen gebunden.
Weshalb wurde der Führerschein entzogen?
Hab ihn inzwischen abgeholt.
Dann werde ich warten bis zum nächsten Werktag und diesen dann abholen. Vielen Dank.