Baurecht
ich habe 2 Grundstücke hintereinander.Es war mal eins wurde aber 95 geteilt , da die andere Hälfte meine Schwester bekommen hat. Auf dem anderen Grundstück befand sich die Garage mit Nebengebäude , was sie Umgebaut haben zu Wohnzwecken ohne Baugenemigung . Sie haben sich dann mit allen Nachbarn angelegt woraufhin dann das Bauamt wohl eine Nutzungsuntersagung zu Wohnzwecken erteilte. Daraufhin sind sie weg gezogen und haben nichts mehr bezahlt . Das Gebäude mit Garage und Grundstück wurde Zwangsversteigert. Ich habe es 2005 zurück ersteigert. Da meine Tochter langsam alt genug ist um auszuziehen überlegen wir nun , ob wir einen neuen Bauantrag stellen können um das Gebäude richtig umzubauen zum Wohnen. Kennt sich jemand aus mit sowas oder haben wir da keine Chance da ja aktuell die Nutzungsuntersagung drauf ist.
6 Antworten
Zusätzlich in Bebauungsplan der Stadt anschauen, wie auch Bebaungs-Lienen -Tiefen, wie ist die Nachtbarbebauung ( sehr wichtig bei keinen Bebauungsplan, Angleichende Bebauung )
Und wen Sie damit nicht klar kommen oder weiter, ein Architekt ansprechen, die kennen sich vor Ort aus und haben auch sonst noch oft was an Idee.
L .j.
Die Nutzungsuntersagung bezog sich wohl auf die Garage. Man darf in Garagen nciht wohnen. Wenn die jetzt weg ist oder umgebaut wird, kannst du für das neue Gebäude, das dort zu Stehen kommt durchaus den entsprechenden Nutzungsantrag stellen - das tut man i. d. R. natürlich gleichzeitig mit der Baueingabe.
Moin.
Bitte gehen sie zu Ihren Bauamt vor Ort. Nehmen Sie an besten einen Lageplan ( sollte das Bauamt aber auch aufrufen können ) der Gegebenheiten mit, so wie unbedingt Skizzen mit was Sie möchten.
Jede Stadt ist anders, und ein höfliches Nachfragen ob es geht, was man beachten soll, wie auch die Nachbarn ansprechen damit nicht ein Einspruch nach Genehmigung und Baubeginn kommt.
Wen Sie da nicht grade jemanden haben, mit den Sie nicht klar kommen hat man die größte Chongs auch ein Gutwill bei den erlaubten zu bekommen.
Grüßende Worte.
L .j.
Ja, das geht.
Nutzungsuntersagung heißt ja nur, dass es für den Nutzen (das Wohnen in dem Falle) untersagt ist.
--- Nachfragen beim Bauamt kostet erst mal nichts und gibt eine Überblick.
L .j.