Habe auf den Flurteppich bei einem Freund gekotzt?
Nachdem das passiert war hat die Mutter gleich gesagt sie will den kompletten Flur neu verlegt haben. Darf sie das so einfach sagen? Oder muss Sie erst eine Reinigungsfirma das wenigstens versuchen lassen? Wie sieht das da rechtlich aus? Und würde meine Versicherung den Schaden übernehmen?
2 Antworten
Rechtlich muss nur der Schaden bereinigt werden, also per Teppichreinigung, mehr nicht. Wer versehentlich eine Ecke einer Wand abfährt und ein Ziegelstein bricht raus, muss dem Geschädigten auch kein neues Haus bauen. Die Frau sieht hier offenbar die Chance die Situation auszunutzen. Wenn Haftpflicht, sollte die eintreten. Wenn nicht, solltest du die Teppichreinigung beauftragen. Da wird mit einem Kärchergerät quasi gleichzeitig Reinigungsmittel mit Wasser aufgesprüht und wieder abgesaugt. Mehr Anspruch kann die Muttì nicht durchsetzen, wenn sie dich verklagt, wehre dich. Sie wird verlieren.
Kann rückstandsfrei gereinigt werden und ist das preiswerter als Neuverlegung, ist natürlich zu reinigen.
Will das die Mutter nicht, so kann sie neu verlegen lassen, bekommt aber nur die Reinigung ersetzt.
Genau so ist es. Die will nur Profit aus der Situation schlagen. Die Forderung ist ungefähr so als wenn ihr einer auf den Fuß trat, und statt Heilung des gebrochenen Zehs will sie gleich Fettabsaugung, Extensions und Nasenhöcker wegoperiert haben.
Naja die Mutter wird direkt sagen wie sie es auch zu uns gesagt hatte das es nicht gereinigt werden kann. Mhh ob sie das überhaut versucht hat... man Munkelt.
Wenn es jetzt aber NICHT rückstandsfrei gereinigt werden kann dann würde die Haftpflicht die Neuverlegung bezahlen?