Wer haftet beim Schaden von Boxautomaten?

2 Antworten

zuerst den zweiten Teil, es gibt sogenannte Allgefahren Sicherungen für Gewerbetreibende, die auch Vandalismus übernehmen. Als solches müsste das gemeldet werden, da ich aus deiner Frage lese, dass der Täter nicht bekannt ist und der Gewerbetreibende den Gegenstand zerstört vorfindet.

Erste Frage: Wenn du etwas beschädigst musst du das bezahlen, auch wenn du es versehentlich machst, dafür hat man eigentlich eine Haftpflichtversicherung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.