Vermieter will keine Nachmieter?

Hallo,

mein Partner und ich sind verzweifelt. Wir wohnen seit 6 Monaten in einer 45qm Wohnung im 7 Stock und da sich die Gelegenheit ergeben hat, haben wir Mitte Februar eine wunderschöne 4 Zimmer Wohnung gefunden, die nur 150€ teurer ist als unsere bisherige. Natürlich haben wir 3 Monate Kündigungsfrist (bis 1.6), aber da wir schon am 1.4 in die Wohnung einziehen müssen wir einen Nachmieter suchen. (Laut Vertrag geht das und selbst der Vermieter hat gesagt sobald wir einen haben sind wir raus).

Seit Mitte Februar suchen wir schon einen geeigneten Nachmieter und machen fast täglich den ganzen Tag Besichtigungen. Es gab auch schon viele Potenzielle Nachmieter, leider sind sie immer kurz davor abgesprungen oder es hat ihnen zu lange gedauert. Unser Vermieter ist auch sehr wählerisch. Es sollte unbedingt jemand sein, der eine deutsche Staatsbürgerschaft hat (wegen unbefristeter Aufenthaltserlaubnis), niemand vom Amt, mindestens 1,600€ verdienen, alles unter braucht Bürgschaft und und und.... wir hätten schon jemanden der morgen den Vertrag unterschreiben wollte und wir wollten uns alle morgen treffen, dann hat der Vermieter gesagt er hat doch keine Zeit und kann erst am Wochenende. Und so eine Situation ist schon öfter vorgekommen. Dem Mann war das viel zu spät und er hat sich für eine andere Wohnung entschieden. Zudem funktioniert der Aufzug in den 7 Stock öfter nicht und dann haben die Personen auch keine Lust mehr drauf und wenn sie den Jugendlichen Nachbarn dann noch schreien hören (wegen dem geschrei war auch schon die Polizei da) haben die Interessenten natürlich auch keine lust mehr.

Seitdem wir eingezogen sind wurde ein Fenster noch immer nicht abgedichtet und eine Wand in der Küche muss auch noch neu gemacht werden (seit 6 Monaten!) das haben alle Interessen natürlich auch mitbekommen.

Aber darum geht nicht, sondern darum, dass wir mittlerweile das Gefühl haben der Vermieter uns das leben schwer machen möchte und ich wollte wissen wie man mit ihm darüber reden kann?

Ich weiss, dass er sich den Nachmieter aussuchen kann und das es unsere Schuld ist, dass wir so spät gekündigt haben, aber sowas ist doch wirklich nicht mehr feierlich.

Hattet ihr schonmal ähnlich Probleme gehabt? Und wie habt ihr das gelöst?

Ich möchte hier bitte keine Verurteilung oder sonst was hören, ich bin schon gestresst genug und brauche wirklich Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vertrag, Hilflosigkeit, Nachmieter
Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentumswohnung, Mangel, Rechte und Pflichten, kostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Wasserschaden, muss ich mich als Mieter um alles kümmern?

Hi Leute,

Im Oktober wurde mir eine Küche vom Küchenstudio geliefert, die Handwerker bohrten leider eine Wasserleitung an sodass es zum Wasserschaden kam.

Bin selbst nur Mieter und habe Hausmeister bzw. Hausverwaltung über den Schaden etc. informiert

  • Küche wurde abgebaut
  • Laminat entfernt
  • Wasserleitung instandgesetzt
  • Trocknungsgerät aufgestellt

Seit dem ist nur leider nicht mehr wirklich viel passiert.

Die Hausverwaltung zieht sich aus jeder Verantwortung raus und will alles an mich abgeben. So wurden mir diverse Rechnungen mit einer Frist zugeschickt ohne auf irgendeine Weise mit mir zu sprechen bzw. mich in Kenntnis zu setzen wie es nun weiter geht.

Firma X arbeitet mit der Hausverwaltung zusammen und würde auch alles instandsetzen. Allerdings scheint es so zu sein dass der eine dem anderen den Ball zu schiebt und überhaupt nicht klar ist wer wofür Verantwortlich ist.

Im Prinzip geht es um folgende Arbeiten:

  • Wand verputzen
  • Tapezieren
  • streichen
  • Laminat verlegen

Werde seit Wochen von der Hausverwaltung und Firma X vertröstet und hin gehalten.

Kostenvoranschläge sind bei der Versicherung eingegangen und wurden auch schon akzeptiert.

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Kann die Hausverwaltung überhaupt verlangen dass ich Firmen beauftragen soll bzw. mich um alles kümmern soll? Immerhin bin ich Mieter, habe den Schaden nicht selbst verursacht, Hausverwaltung Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und keine Erfahrung im Handwerklichen Bereich.

Wäre es sinnig sich selbst um Firmen zu kümmern und dem entsprechend die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen?

Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch?

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten :)

Mieter, Recht, Wasserschaden
Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

Fenster, Schimmel, Mieter, Recht, Vermieter, Kälte, Keller, Mauerwerk, Putz
Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe
Katze in Mietwohnung. Erst Erlaubt dann Verboten. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo,

Beim Mietvertrag unterschreiben meinte die Vermieterin, dass sie mit einem Hund nicht einverstanden wäre aber gegen eine Katze hat sie nichts einzuwenden.

Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung gar nichts.

Das Verhältnis zwischen uns ist sehr angespannt, da die Wohnungsübergabe nicht reibungslos verlief (Wohnung war vom Vormieter nicht weiß gestrichen und sehr dreckig).

Wir wünschen uns allerdings schon seit Ewigkeiten eine Katze, da die Vermieterin am Tag des Mietvertragsunterschreiben eingewilligt hat haben wir uns letzte Woche im Tierheim eine reservieren lassen. Wir haben die Vermieterin allerdings sicherheitshalber doch noch einmal darüber informiert, da wir Angst hatten das es doch Ärger geben könnte. Antwort war dann nein. Ihr Sohn wohnt in einer Wohnung im selben Haus und durfte sich erst vor 2 Wochen eine Katze zulegen. Uns verbietet sie es jetzt. Die Vermieter selbst wohnen nicht mit im Haus. Andere Einwohner (sind teils auch Eigentumswohnungen) besitzen Hunde, Katzen und Co.

Begründung für das nein war, das in der ganzen Wohnung Laminat verlegt ist und wenn die Katze mal daneben machen sollte wäre der ganze Boden kaputt… Ich bin der Meinung das kann immer mal passieren und das da nicht gleich der ganze Boden kaputt ist, zudem wir eine ältere Katze holen würden und Ihr Sohn ja selbst eine besitzt.

Wie ist hier die Lage? Was dürfen wir tun? Was können wir tun? Einfach eine Katze anschaffen würde wahrscheinlich Probleme geben obwohl Sie beim Mietvertrag unterschreiben zugestimmt hat?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Fabienne

Tiere, Mieter, Katze, Recht, Mietrecht

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