Ist das normal, dass so hohe Reinigungskosten aus meiner Kaution gezogen wurden bzw. kann ich mich dagegen wehren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Im Vertrag steht "Bei Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung einwandfrei feingereinigt und im selben Zustand wie zu Mietbeginn zu übergeben.

Dieser Satz ist nicht haltbar, denn er verlangt Unmögliches.

  1. was bedeutet "fein gereinigt"?
  2. Eine Wohnung kann nie in dem Zustand zurück gegeben werden, wie sie übernommen wurde. Die ganz normale Abnutzung wird nicht berücksichtigt.

Zudem hätte man Dich auffordern müssen, die Wohnung nochmal nachzureinigen, falls sie tatsächlich noch verschmutzt war. Hat man das nicht getan, bleiben Vermieters auf den Kosten sitzen.

Grundsätzlich gilt: Renoviert übernommen - renoviert zurück, ansonsten besenrein.

Unrenoviert übernommen - unrenoviert zurück und ansonsten besenrein. Mehr kann nicht verlangt werden.

Das meint im Wesentlichen: Die Fußböden sind gekehrt und ohne grobe Verschmutzungsspuren. Kücheneinrichtung und Bad- sowie weitere Sanitärgegenstände sind sauber, also ohne erkennbare Verschmutzungsspuren.

Fenster, Fensterrahmen, Fensterbänke, Heizkörper, Türrahmen, Türen etc. sind normal geputzt, also grobe Verschmutzungen und Staub entfernt, nicht aber blitz blank gewienert.

Falls Du die Kaution nicht zurück erhältst, gehe am besten zu einem Rechtsanwalt und lass das von diesem weiter verfolgen.

Noch ein Hinweis: Das ganze bezieht sich auf deutsches Mietrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nanaaard 
Fragesteller
 06.06.2020, 10:15

Vielen Dank für deine Antwort! Das ist sehr hilfreich - ich werde erstmal ein gute formale formulierte Email schreiben mit der Hoffnung, dass es schon reichen wird.. ggf. muss ich schauen (leider), ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt zu beantragen.

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Und wieso selber geputzt, wenn solche Frechheiten von Dir ausdrücklich so vereinbart wurden?

Stress gibt es leider nicht beim Einzug, nur beim Auszug, warum eigentlich?

Kontrolliere bitte, ob der Zustand wirklich so ist wie bein Einzug, nicht dass da plötzlich mehr Sauberkeit vorhanden ist.

Vielleicht hilft auch was folgt.

Zitat:

Veröffentlicht am 22. August 2019 von Rechtsanwälte Kahle, Poëtes & Ottens

Endreinigung der Wohnung auf Kosten des Mieters

Gerade am Ende eines Mietverhältnisses kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter über den Zustand der Wohnung. Die Beteiligten berufen sich dann meistens auf Klauseln im Mietvertrag. Diese sind aber nicht immer wirksam. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hatte am 12.06.2019 unter dem Az: 531 C 60/17 über nachfolgende Klausel zu entscheiden:

„Zum Auszug ist die Mietsache in folgendem Zustand zurückzugeben: Reinigung der Bodenbeläge, der Fenster und Fenstertüren (innen)… Die Reinigung der Wohnung nach dem Auszug des Mieters wird von einer beauftragten Reinigungsfirma gemacht, die Kosten für die Reinigung trägt der Mieter.“

Das Amtsgericht erachtete die Klausel als unwirksam. Die Regelung stelle eine für den Mieter unzumutbar benachteiligende Vertragsklausel im Sinne des Paragrafen 307 BGB dar. Die Benachteiligung liegt darin begründet, dass der Mieter von der Selbstvornahme der Schlussreinigung ausgeschlossen wird. Dies ist vergleichbar mit der sogenannten Fachhandwerkerklausel, wonach der Mieter verpflichtet wird, die Schönheitsreparaturen von einem Fachunternehmen durchzuführen zu lassen. Auch eine solche Klausel ist unwirksam. Dem Mieter muss es möglich bleiben, die Arbeiten in Eigenregie kostengünstig durchzuführen. Umgekehrt ist auch der Vermieter gegenüber dem Mieter nicht verpflichtet, die Arbeiten nur durch Fachhandwerker durchführen zu lassen. Es wird lediglich eine Ausführung von mittlerer Art und Güte geschuldet.

Hieraus folgt aber auch, dass die in Eigenregie vorgenommenen Leistungen ordentlich und fachgerecht ausgeführt sein müssen.

Sind die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen unwirksam, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Dies bedeutet bei Schönheitsreparaturen, dass der Vermieter diese auf seine Kosten durchführen muss. Hinsichtlich der zuvor zitierten Entscheidung musste der Mieter die Wohnung nur besenrein zurückgeben. Die besenreine Rückgabe beinhaltet aber lediglich die Beseitigung von groben Verschmutzungen und keine Endreinigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nanaaard 
Fragesteller
 06.06.2020, 10:20

Vielen Dank für deine Antwort. Leider hatte ich bevor schon geputzt und gedacht es würde somit alles ok sein. Das sind sehr hilfreiche Tipps!

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schleudermaxe  06.06.2020, 13:08
@Nanaaard

Das freut mich, auch wenn es nicht ganz zum Stern gereicht hat.

Viel Glück!

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Derartige Klauseln sind unwirksam, so zumindest das AG Hamburg in einer Entscheidung zu diesem Sachverhalt.

Die Rechnung würde ich nicht zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Das selbe ist mir auch passiert

und die Richter geben dem Vermieter Recht wenn dieser eine Quittung für Reinigungsarbeiten vorlegt

Es ist sehr schwierig zu Beweisen daß das alles falsch ist

Es wird Dich sehr viel mehr Kosten dagegen anzugehen als den Betrag zu bezahlen und das weiss der Vermieter und kommt deshalb damit durch

Soweit so gut. Die Wohnung ist 33m² groß und ich bin ca. 2,5 Jahre drin geblieben.
Gestern habe ich eine Rechnung von insgesamt 296,16€ bekommen und drauf steht, dass 14 Stunden angerechnet wurden..

Das ließe dann auf einen "Saustall" schließen, dessen Zustand der Vermieter so im Zweifel  beweisen müßte.

Vielleicht gibt es aber ein Übergabeprotokoll welches die Begründung verneinen läßt indem es den Übergabezustand in einem vollkommen an deren hellen Lichte erscheinen läßt?

Sind Sie sich Ihrer Sache ganz sicher, dann klagen Sie gegen diese Unterstellung und fordern Sie Ihre Kaution voll zurück. 

Nanaaard 
Fragesteller
 06.06.2020, 10:16

Vielen Dank für Ihre Antwort und die Unterstützung - das sind auch gut Tipps!

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