Schlüsselübergabe nach Mietbeginn?

6 Antworten

Also das ist ja mal eine knifflige Sache.

Mietbeginn 1.8.20 vom Vermieter garantiert. Deine Schuld ist da nicht erkennbar.

Ein Entgegenkommen zur Vormieterin ist so, dass du ab 1.8.20 zur vollen Mietzahlung an den Vermieter verpflichtet bist und damit Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Vormieterin hast, zumal keine Summe vertraglich festgesetzt wurde. Das soviel hier zum Geld: Gesamtmiete XXX geteilt durch 30 multipliziert mit 7= Erstattungsbetrag!

Wie erfolgte denn nun die Herausgabe der Vormieterin der Wohnung an den Vermieter und deine Übernahme der Wohnung vom Vermieter an dich?

Ich vermute, dass du für August die volle Miete gezahlt hast. Gibt es ein Wohnungsübergabeprotokoll? Wohnst du tatsächlich seit 7.8. in der Wohnung?

opposite456 
Fragesteller
 10.08.2020, 14:57

Ja, ich habe dem Vermieter für August die volle Miete gezahlt. Nun will sie mir den entsprechenden Betrag nicht zahlen. Es gibt ein Übergabeprotokoll, datiert auf den 7.8. Bei der Übergabe waren der Vermieter, die vormieterin sowie meine Mutter und ich anwesend.

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Gerhart  10.08.2020, 17:32
@opposite456

Du hast nach deiner Auskunft nun die Vormieterin in deiner Wohnung wohnen lassen. Du hast die Wohnung aber nicht am 1.8.20 vom Vermieter übernommen und hastauch kein Schlüssel zu dieser Wohnung vor dem 7.8. in Besitz gehabt. Es ist also tatsächlich eine Angelegenheit zwischen dir und der Vormieterin.

Nun könntest du behaupten, dass die Vormieterin mit dir einen mündlichen Mietvertrag für die Zeit 1.-7.8.20 mit der Überschrift Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch abgeschlossen hast. Dieser Mietvertrag wurde am 7.8. einvernehmlich nicht aufgelöst, weil deine Bedingung,Zahlung der Summe XXX von der Vormieterin nicht erfüllt wurde. Somit bestünde der Mietvertrag immernoch, kann aber von dir nicht mehr erfüllt werden, weil du inzwischen die Wohnung bewohnst.

Deine Forderung nach Bezahlung der Miete XXX solltest du nun anmahnen und nachdem die Vormieterin im Verzug ist, mit einer gerichtlichen Mahnung flankieren. Widerspricht die Vormieterin der g. Mahnung, musst du aufZahlung klagen.

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Das Verhalten der Vormieterin ist unverschämt. Sie hat mit dir einen mündlichen Vertrag geschlossen, den muss sie auch erfüllen. Du durftest nach Treu und Glauben davon ausgehen, das sie "einen Betrag" in der Höhe der Nettomiete für diese 7 Tage, also 115 EUR, zahlen wird. Dass sie jetzt nur 50 zahlen will ist sittenwidrig und so nicht zu akzeptieren. Fordere sie schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Herausgabe des vollen Ersatzbetrages auf mit einer Frist von 6 Werktagen und kündige bei Verzug Rechtsmittel an wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Sie sollte eigentlich glücklich und zufrieden sein, dass du nicht auch die anteiligen Betriebskosten für die 7 Tage einforderst.

Wenn ich einen Mietvertrag ab 1.x. abschließe will ich die Übergabe und die Schlüssel auch exakt an diesem Tag oder früher.

Alles andere nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter.

Der VORmieter interessiert mich nicht und mit dem treffe ich keine Vereinbarung, außer es geht um die Ablöse einzelner Dinge aus der Wohnung.

Also: Lehrgeld bezahlt, ohne schriftliche Vereinbarung hast Du nichts in der Hand.

Und wie immer wurde NICHTS verbindlich und schriftlich vereinbart ?

Dann hast Du nun die Möglichkeit die Vormieterin zu verklagen - vorausgesetzt Du hast Zeugen welche bestätigen das Du DEINE Wohnung durch ihr Verschulden nicht nutzen konntest. Die Details wird Dir Dein Anwalt darlegen. Aus Kulanz kannst Du wenn Du willst die Vormieterin darauf hinweisen. Entweder sie zahlt Dir wie mündlich vereinbart oder Du bringst es vor Gericht, die Kosten welche da für sie anlaufen - einschließlich DEINES Anwalts - sind erheblich höher für sie. Mache ihr das bewußt.

Gerhart  11.08.2020, 07:02

Hier liegt kein Verschulden der Vormieterin vor.

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Du brauchst dann natürlich erst Miete ab dem 7.8. zu zahlen. Bei 115 € (was ist das denn für eine Bude?)kommt das mit 50 € doch sicher hin.

florestino  10.08.2020, 12:48

ich verstehe das so, dass die 115 Euro der Betrag für die eine Woche sind.

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DerHans  10.08.2020, 12:49
@florestino

Natürlich kannst du die Miete um die 6 Tage kürzen, wenn du erst am 7.8. einziehen konntest.

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Bitterkraut  10.08.2020, 12:56
@DerHans

Nein, das geht nur, wenn die Verzögerung von Vermieterseite kommt. ansonsten gilt: Verträge sind einzuhalten! Der Vermieter kann nix dafür, der muß sein Geld auf jeden Fall bekommen. Eigene Schuld, wenn man sich auf so nen Deal mit dem Vormieter einläßt.

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DerHans  10.08.2020, 12:57
@Bitterkraut

Dann muss der Vermieter aber auch dafür sorgen, dass der Mieter vertragsgemäß am 1.8. einziehen kann.

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Bitterkraut  10.08.2020, 12:59
@DerHans

Der Vermieter muß gar nix, wenn der neue Mieter eine solche Vereinbarung mit dem Vormieter trifft.

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