Darf ein Vermieter in den noch laufenden Mietvertrag mit einem neuen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen?
Ich habe fristgerecht die 3monatige Mietkündigungsfrist eingehalten. Bereits nach 2 Monaten wurde ein Mietvertrag mit einem neuen Mieter abgeschlossen, somit bin ich doch auch aus dem Vertrag nach 2 Monaten raus !? Der Vermieter will renovieren und verlangt nun von mir - da ich ja seiner Meinung nach, noch 3 Monate Zeit habe, mit dem Streichen etc. zu warten, bis SEINE Renovierung abgeschlossen ist. Die Wohnung ist bereits von mir gestrichen und geputzt, ich könnte die Übergabe jetzt , 2 Wochen vor Ende des Mietverhältnisses, schon machen.Ich soll aber dann auch das renovierte Bad und die bereits gereinigten Räume nochmal putzen. Bin ich verpflichtet - während meines laufenden Mietvertrages - die mir vom Vermieter vorgegebenen Renovierungszeiten einzuhalten, weil ER noch renovieren will ??? Und: müssen die Malerarbeiten von Fachkräften gemacht werden oder kann es auch von Privatpersonen, wenn es ordentlich gemacht wird, übernommen werden ? Der Vermieter droht jetzt mit Gutachter, da seiner Meinung nach NUR Fachkräfte diese Arbeit ausführen dürfen.
Eine vertrackte Situation und ich weiß nicht, wo MEIN Recht liegt.
Danke für aufklärende Hilfe !!!!
4 Antworten
Der neue Mietvertrag geht dich nichts an. Und es ist völlig normal, dass der neue Mieter unterschreibt, während der alte noch in der Wohnung ist.
Je nachdem, was da im Vertrages steht, kann die Klausel zur Renovierung ungültig sein. Es muss keine Fachfirma beauftragt werden.
Wie hast du denn die Wohnung übernommen?
Was genau steht über die Renovierung im Vertrag?
... natürlich, Deiner wurde doch gekündigt und warum sollte er warten und auch noch Leerstand hinnehmen müssen?
Solche Mieter wie Dich kenne ich auch. Beim Einzug ist alles allerbest, die Wohnung so was von super, der Vermieter der beste der Welt, und wenn ich den Schlüssel habe, zeigen ihn dem, auf was er sich eingelassen hat.
Tolle Wurst?
Merke, auch wir informieren den neuen Vermieter über solches Gehabe!
... ja, und wenn ich Deine Bewertung sehe noch viel mehr.
Darf ein Vermieter in den noch laufenden Mietvertrag mit einem neuen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen?
Wann dein Mieter Verträge abschließt, ist seine Sache. Natürlich kann der neue Vertrag erst beginnen, nachdem deine Vertragslaufzeit beendet ist.
Der Vermieter will renovieren
Das kann er ja gerne tun, nachdem der Vertrag mit dir beendet ist. Und natürlich nicht, solange du noch Mieterin bist.
mit dem Streichen etc. zu warten, bis SEINE Renovierung abgeschlossen ist
Geht nicht, weil du deine Schönheitsreparaturen zum Vertragsende schon abgeschlossen haben musst. Und vorher kann er ja nicht rein.
müssen die Malerarbeiten von Fachkräften gemacht werden
Nein.
Eine vertrackte Situation
Eigentlich nicht.
Danke, das war sehr hilfreich! Kompetent und verständlich !!!
- Dein MV endet mit Ablauf der Kündigungsfrist
- Es blieb dir überlassen, ihn übereinstimmend 2 Wochen eher aufzulösen und den VM bereits dort renovieren zu lassen, wenn er dir die halbe vorbezahlte Miete zurückbezahlt.
- Schönheitsreparaturen sind "sachgerecht in mttlerer Art und Güte geschuldet", meint wie von einen Fachmann, aber eben nicht durch einen. Hier irrt der VM.
- Den Zeitpunkt geschuldeter Renovierung bestimmst du. Hier hat der VM nichts vozugeben, noch ein Irrtum. Und Reinigungskosten wg. seiner Arbeiten fallen ihm auch an.
Danke, war erleichternd in der vertrackten Situation !!!
Sind Sie ein glücklicher Mensch.....?????