Darf ein Vermieter in den noch laufenden Mietvertrag mit einem neuen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der neue Mietvertrag geht dich nichts an. Und es ist völlig normal, dass der neue Mieter unterschreibt, während der alte noch in der Wohnung ist.

Je nachdem, was da im Vertrages steht, kann die Klausel zur Renovierung ungültig sein. Es muss keine Fachfirma beauftragt werden.

Wie hast du denn die Wohnung übernommen?

Was genau steht über die Renovierung im Vertrag?

... natürlich, Deiner wurde doch gekündigt und warum sollte er warten und auch noch Leerstand hinnehmen müssen?

Solche Mieter wie Dich kenne ich auch. Beim Einzug ist alles allerbest, die Wohnung so was von super, der Vermieter der beste der Welt, und wenn ich den Schlüssel habe, zeigen ihn dem, auf was er sich eingelassen hat.

Tolle Wurst?

Merke, auch wir informieren den neuen Vermieter über solches Gehabe!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Manfredo80 
Fragesteller
 18.10.2019, 19:58

Sind Sie ein glücklicher Mensch.....?????

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Darf ein Vermieter in den noch laufenden Mietvertrag mit einem neuen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen?

Wann dein Mieter Verträge abschließt, ist seine Sache. Natürlich kann der neue Vertrag erst beginnen, nachdem deine Vertragslaufzeit beendet ist.

Der Vermieter will renovieren

Das kann er ja gerne tun, nachdem der Vertrag mit dir beendet ist. Und natürlich nicht, solange du noch Mieterin bist.

mit dem Streichen etc. zu warten, bis SEINE Renovierung abgeschlossen ist

Geht nicht, weil du deine Schönheitsreparaturen zum Vertragsende schon abgeschlossen haben musst. Und vorher kann er ja nicht rein.

müssen die Malerarbeiten von Fachkräften gemacht werden

Nein.

Eine vertrackte Situation

Eigentlich nicht.

Manfredo80 
Fragesteller
 18.10.2019, 19:53

Danke, das war sehr hilfreich! Kompetent und verständlich !!!

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  1. Dein MV endet mit Ablauf der Kündigungsfrist
  2. Es blieb dir überlassen, ihn übereinstimmend 2 Wochen eher aufzulösen und den VM bereits dort renovieren zu lassen, wenn er dir die halbe vorbezahlte Miete zurückbezahlt.
  3. Schönheitsreparaturen sind "sachgerecht in mttlerer Art und Güte geschuldet", meint wie von einen Fachmann, aber eben nicht durch einen. Hier irrt der VM.
  4. Den Zeitpunkt geschuldeter Renovierung bestimmst du. Hier hat der VM nichts vozugeben, noch ein Irrtum. Und Reinigungskosten wg. seiner Arbeiten fallen ihm auch an.
Manfredo80 
Fragesteller
 18.10.2019, 19:55

Danke, war erleichternd in der vertrackten Situation !!!

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