Räumungsklage Mieter will nicht ausziehen?
Ein paar hat eine Dachgeschoss Wohnung und vermietet die unteren Räume. Nun hat das Paar ein Kind bekommen und der Mieterin schon letztes Jahr eine Kündigung geschrieben mit maximaler Kündigungsfrist ausgestellt. Die Mieterin hatte also auch noch vor corona bestimmt ein halbes Jahr Zeit gehabt auszuziehen, geschehen ist nichts. Jetzt gibt sie als Grund an wegen corona könne sie keine Wohnung finden. Aus dem näheren Umfeld wissen wir aber das diese Mieterin weder gesucht hat noch vor hat auszuziehen.
Wie sieht die derzeitige Lage aus? Es ist ein Kind im anmarsch und das Paar hat im Augenblick ihr Wohnzimmer zum Kinderzimmer umgebaut. Die Möbel zum Wohnzimmer stehen in der Garage. Hat eine Klage Chancen?
6 Antworten
Die Vermieter müssen klagen, anders bekommen sie sie nicht raus.
Erst wenn vor Gericht dem statt gegeben wird u die Zwangsräumung ansteht, dann gehen sie, müssen sie gehen
Aus welchem Grund wurde der Mieterin denn gekündigt?
Wenn die Kündigung wirksam ist und die Mieterin sich partout weigert zum Ende der K-Frist auszuziehen bleibt nur die Räumungsklage.
Eigenbedarf wegen Nachwuchs und daraus erhöhter Bedarf an Platz
Eine Räumungsklage braucht auch noch Zeit. Rechne mal mindestens ein Jahr. Aber ohne Räumungsklage werden sie nie ausziehen.
Daß man während Corona keine Wohnungen bekommt, ist natürlich absoluter Unfug, auch wenn die Fluktuation tatsächlich zur Zeit etwas geringer ist. Aber auch in Coronzeiten ziehen Leute um.
Natürlich ist es in bestimmten Gebieten immer schwer eine bezahlbare Wohnung zu finden, aber ohne Suchen aussichtlos.
Wenn sie nicht auszieht, hilft nur eine Räumungsklage. Das kann sich aber leicht mal über zwei Jahre hinziehen.
Und der Kläger muss mit den vollen möglichen Kosten (incl. Umzugsunternehmen) in Vorlage treten.
Die Kosten können aber wieder eingeklagt werden in einem Zivil Prozess
Und wie sieht es aus mit zweifelhaften Mitteln? Ich habe schon davon gehört das Vermieter die Wasserversorgung runter fahren so das der unwillige Mieter nurnoch tröpfchenweise Wasser aus dem Hahn Zapfen kann. Das solle angeblich eine rechtliche Grauzone sein weil der Mieter immernoch Trinkwasser bekommt allerdings nur mit geringem durchfluss so das viele Dinge im Alltag erschwert sind.
Über den Auszug (Zwangsräumung) aufgrund einer Räumungsklage entscheidet das zuständige Gericht nach Würdigung der genseitigen Vorträge.
Kann aber dauern...... und richtig Geld kosten.