Freundin (Auszubildende) wird auf der Arbeit beleidigt?

Ich musste es mir schon lange anhören von meiner Freundin und so langsam habe ich das Gefühl, ich muss selber etwas tun bzw. melden, da meine Freundin Angst hat Ihre Ausbildungsstelle zu verlieren.

Es fing damit an, dass sie in der Ausbildung im Autohaus fast ausschließlich nur Autos herumfährt zum Waschen, Aufbereiter, Kunden etc., die Wäsche wäscht, Geschirr abspült und essen für die Arbeitskollegen holen darf.
Wenn sie etwas neues lernen möchte, dann wird ihr nur gesagt, dass sie die Grundkenntnisse am PC nicht kennt und es deshalb schwer ist ihr was beizubringen.

Ab und zu lassen die Arbeitskollegen auch mal dumme Sprüche ab, weil sie meine Freundin zu dumm finden oder ihnen irgendwas nicht passt wenn sie z.B. beim essen holen irgendwas vergessen hat.

Heute dann der Supergau: Meine Freundin durfte wieder mal essen holen, diesmal bei McDonalds, dannach sollte sie noch beim Supermarkt etwas für den Betrieb kaufen. Sie kommt an und dann macht der Arbeitskollege sie an weil der Burger kalt ist und sagte zu ihr "Aus dir wird nie was werden du fettes stück scheisse, selbst eine Scheibe Brot ist schlauer als du", der Ausbilder daraufhin: "Ignorier das einfach".

Sie hatte schonmal den Betrieb gewechselt, das ist nun der zweite Betrieb. Sie fühlt sich aber bei diesem Arbeitsklima garnicht wohl und hat Angst davor das Autohaus bei der Handwerkskammer schlecht zu reden und keine andere Stelle zu finden. Sie ist auch kurz vorm Ende der Ausbildung, nur noch bis Mai 2021. Kann ich nicht für Sie bei der Handwerkskammer die Vorfälle melden?

Ausbildung, Rechte, Autohaus, Betrieb, Firma, HWK, IHK, Handwerkskammer
IHK-Prüfung Immobilienkauffrau bestanden oder nicht!? (Verwirrung macht sich breit)?

Hallo,

meine Frau befindet sich in einer Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau. Die Abschlussprüfungen waren standen die letzten 2 Wochen an. 

Aufgrund der Corona-Situation wurde bei der IHK (Industrie- und Handelskammer Saarland) alles etwas umgeworfen und zum ersten mal fand die mündliche Prüfung, vor der schriftlichen statt.

Bei der mündlichen Abschlussprüfung konnte meine Frau aus 2 Themenbereichen, eines davon aussuchen (Mietverwaltung und WEG) und entschied sich fürs WEG.

Nach dieser mündlichen Prüfung bekundeten die Prüfer, dass sie zwar nicht beauskunften dürften ob bestanden oder nicht....doch sie könne mit einem guten Gefühl nach Hause gehen;-)

Also tat sie dies auch. 

Dann kam die schriftliche Prüfung in:

Immobilienwirtschaft , Kaufmännische Steuerung, Dokumentation und Wirtschafts- und Sozialkunde. Da Sie wegen dem Mutterschaftsurlaub, dem vorangegangenen Krankenstand (gab einige Komplikationen in der Schwangerschaft und musste deshalb zuhause bleiben) und der verkürzten Elternzeit einiges an Schulstoff versäumte, war die Sorge auch groß.

Nun konnten wir Online die Prüfungsergebnisse einsehen:

Immobilienwirtschaft -> 50 Punkte

Kaufmännische Steuerung, Dokumentation -> 36 Punkte

Wirtschafts- und Sozialkunde -> 56 Punkte

Ergo bedeutet dass nun für uns, dass sie nun zwei mal die Note 4 hat und einmal die Note 5.

Wenn ich nun noch die mündliche Prüfung und die Aussagen die von den Prüfer gemacht wurden "Sie können mit einem guten Gefühl nach Hause gehen" und hier auch ungefähr eine Note 4 dafür ansetze, hat Sie nach meiner Rechnung die Prüfung bestanden!?

Nach der Regel: "1x die Note 5 darf man haben und besteht trotzdem, aber keine zwei fünfen oder gar die Note 6, damit wäre man nämlich durchgefallen".

Doch nun kam Post von der IHK, und in dem Brief stand, dass Sie mündlich nachgeprüft werden soll...und zwar im Fach "Kaufmännische Steuerung, Dokumentation"... Doch Moment mal... "Nachprüfung" bedeutet doch -> Prüfung nicht bestanden, es war aber so knapp, dass man durch die mündliche Nachprüfung (die doch eigentlich schon im Vorfeld stattgefunden hat...Ausnahmsweise...wegen Corona???) das "Ruder" noch herumreißen kann.

Habe auch irgendwo was gelesen, dass zum einen das Fach "Immobilienwirtschaft" doppelt gewertet würde und man, zum bestehen der Abschlussprüfung, in allen 4 Fächern (sie wurde doch nur in 3 Fächern geprüft!?) eine Gesamtpunktzahl von 250 haben müsste.

Auch hier rechnete ist:

50 x 2 (da doppelt gewertet)

+ 36 Punkte

+ 56 Punkte 

+ 50 Punkte (<-- gehe, obwohl die Aussage mit dem "guten Gefühl" erfolgte, mal von der Mindestpunktzahl von 50 Punkten aus)

= 242 Punkte

Doch hier müsste sie dann wirklich nur 50 Punkte bei der mündlichen Prüfung gehabt haben, die ja eigentlich im NORMALFALL, also in NICHT Coronazeiten", nach der schriftlichen Prüfung stattfindet...

Ich verstehe einfach nicht wie hier gewertet wird. Ist für uns sehr sehr undurchsichtig die ganze Thematik und erhoffe mir etwas Klarheit durch eure Hilfe.

Liebe Grüße

Schule, Prüfung, Ausbildung, Ausbildungsplatz, IHK, IHK-Prüfung, IHK abschlussprüfung, Ausbildung und Studium
1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

Hallo Gutefrage community,

habe meinen YouTube Kanal als Nebengewerbe angemeldet, dies geschah am Ende Februar, (als Anfang des Gewerbes den ersten 01.01.2017 angegeben) da ich durch ein anderes Video drauf aufmerksam wurde, das man YouTube anmelden muss.

Mir wurden die Gesetze nicht einzeln beigebracht, erklärt und was man alles so beachten muss. Meine Familie spricht gebrochenes Deutsch und kennen die Einzelheiten auch nicht. In der Schule wird über sowas gar nicht als Thema behandelt (Gewerbe, Steuern, Finanzamt). Und mit 14 (jetzt 19) Jahren denkt man überhaupt nicht an sowas beim erstellen eines YouTube Kanals. 2017 angemeldet, da dort das erste Geld bei auskam. (Ganz 2017 nur unter 100€ eingebracht).

Sollte man eine verspätete Anmeldung des Gewerbes abgeben, so kann man mit einem Bußgeld rechnen, soweit kam ich auch mit der Recherche und vor Ort bei der Anmeldung wurde es auch so bestätigt die man aber mit einer Stellungnahme begründen kann, trotzdem habe ich mich angemeldet wie es ein Bürger tun sollte.

Jetzt kam die Post mit dem besagten Bußgeld in der Höhe von 1.000€ und es besteht eine 14-tägige Frist, diese per Schreiben zu begründen und Stellungnahme zu halten. Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

PS: kenne immer noch keine in meinem Alter die sich damit auskennen, noch darüber gehört haben. In Zukunft kann ich das ja gleich unterlassen und schwarz arbeiten. Als ob die 1000€ nicht genug wären, da ich ja abzüglich sowieso noch Steuern zahlen muss, für das wenig was ich bekommen habe.

-Das Motto "besser spät als nie" ist also für diesen Fall unzutreffend.

Danke wer bis hierhin gelesen hat. Über eure Erfahrungen und Meinungen, sowie Vorgehensweisen würde ich mich sehr freuen.

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