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Wie richtig verhalten an einer T-Kreuzung bei Rettungsfahrzeugen?

Guten Abend,

Ich hatte gerade die Situation, dass ich auf einer Vorfahrtstraße mit Tempo 70 (Landstraße) gefahren bin. Von einer Einmündung links habe ich aus etwas weiterer Entfernung einen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen. Es herrschte starker Gegenverkehr. Also bin ich dann langsamer geworden bis ungefähr 40 km/h, sodass der Rettungswagen noch vor mir links abbiegen konnte. Allerdings hat mein Hintermann mich zusammengehupt wie sonst was.

Jetzt frage ich mal, hätte ich in dem Wissen, dass in ungefähr 300m Entfernung ein Rettungswagen kommt, über die T-Kreuzung fahren sollen und dann erst rechts in den Straßengraben rein, anstatt langsamer zu werden und den RTW gar nicht zu behindern, sondern lediglich für kurze Zeit den Hintermann?

Ich bin da nicht so sicher. Natürlich gibt es unterschiedliche Situationen, aber ich versuche so gut es geht die Rettungsfahrzeuge überhaupt nicht zu blockieren oder zu stören indem ich über die Kreuzung und dann nach 100m rechts in den Graben fahre.

Hier nochmal ein Bild zur Visualisierung der Gesamtsituation.

Das mag zwar echt doof klingen, aber mein Hintermann hat mich echt angehupt und mehrmals aufgeblinkt mit Fernlicht, das hat mich doch leicht verunsichert, dass ich mich komplett falsch verhalten habe.

Wie hättet ihr euch verhalten? Wärt ihr auch langsamer geworden um den Rettungswagen überhaupt nicht zu blockieren oder wärt ihr über die T-Kreuzung gefahren und dann erst rechts in den Straßengraben rein?

Mit freundlichen Grüßen

RuhrpottNiklas

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Auto, Verkehr, Blaulicht, Rettungsdienst, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad

UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung

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