Urlaub Weihnachten und Silvester bei der Zeitarbeit?
Hallo
ich arbeite seit 5 Monaten über eine Zeitarbeitsfirma bei einer staatlichen Unternehmen.
An Weihnachten 24.12. und an Sylvester 31.12. ist die Firma geschlossen (also kann ich gar nicht arbeiten). Die festangestellten Mitarbeiter haben an diesen Tagen frei und müssen auch keinen Urlaub einreichen.
Nun erwartet die Zeitarbeitsfirma von mir das ich für diese 2 Tage je 1 Tag Urlaub einreiche. Obwohl es mir ja gar nicht möglich ist an diesen 2 Tagen zu arbeiten, da die Firma komplett geschlossen ist.
Ist das Rechten´s?
Ich habe folgendes nachgelesen: " Der Verleiher muß dem Leiharbeiter für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher, für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen gewähren."
Das wäre doch dann nicht der Fall. Oder?!
Habe hierzu leider nichts im Netz gefunden, deshalb hier meine Frage an Euch.
Im voraus besten Dank für Eure Antworten.