Zeitarbeit Urlaubstag an Weihnachten und Silvester
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 7 Monaten halbtags über eine Zeitarbeitsfirma in einem Lager. Meine Schicht beginnt immer um 16 Uhr. Ich arbeite auch ausschließlich in diesem Lager und an keinen anderen Einsatzorten, das wurde so bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
An Weihnachten und Silvester hat das Lager geschlossen, ich kann somit nicht arbeiten. Laut Vertrag der Zeitarbeitsfirma muss die Arbeit am 24.12 und 31.12 bis 14.00 Uhr beendet sein - meine Schicht würde ja eh erst um 16 Uhr anfangen.
Die Schichtleiterin der Entleiherfirma meinte nun ich müsse für diese 2 Tage Urlaub nehmen. Aus meiner Sicht muss ich das nicht, da ich ja eh nicht arbeiten könnte. Was ist nun richtig?
Schon mal danke!
6 Antworten
Das ist so voellig in Ordnung. Vergleichbar waere diese Situation mit Betriebsurlaub. Betriebsurlaub wird ja auch mit dem Urlaubsanspruch verrechnet.
In deinem Fall schliesst der Betrieb an den betreffenden 2 Tagen bereits am fruehen Nachmittag und die Spaetschicht muss somit ausfallen. Die Fruehschicht arbeitet hingegen (wenn auch 2 Stunden weniger als sonst) und muss somit auch keinen Urlaub nehmen. Sollte aber jemand aus der Fruehschicht dennoch an einem dieser Tage oder sogar an beiden frei haben wollen, muesste der dafuer auch einen Urlaubstag bzw. 2 Urlaubstage opfern.
Auch die regulären mitarbeiter müssen da einen urlaubstag nehmen.
Somit auch ein leiharbeiter.
Urlaub muss da somit genommen werden. Aber nur ein halber pro tag.
der 24. und 31.12. gelten als halbe Arbeitstag. Im Schichtdienst wäre das immer ungerecht (Krankenhäuser, Taxi, Busfahrer, Krankenhäuser, Gastronomie) deshalb gelten hier allgemeine Regeln. in deinem Fall wäre das, je 1/2 Tag Urlaub, also 1 Urlaubstag für einen freien 24. und 31.12. So wird das bei uns auch gehandhabt, damit die im Spätdienst keinen Vorteil haben gegenüber denen im Frühdienst, denn die Frühler müssten Arbeiten und die Spätler hätten 2 Tage mehr frei.... das wäre ja ungerecht.....
bei uns in der firma ist es auch so.. wir haben "geschlossen" , nehmen aber urlaub..
da es sich aber bei dir eh um eine Teilzeitstelle handelt arbeitest du doch sowieso nicht jeden tag, dnan kannst du an den beiden Tagen ja auch einfach "frei" machen.. also einen Tag eben wo du nicht da arbeitest..
und ob der 24,. und 31. also ganzer oder halber Tag zählen wird von Firma zu Firma anders geregelt.. wenn deine Firma sagt ganzer tag dann werden dafür auch 2 Urlaubstage fällig..
Das ist in vielen Betrieben üblich, dass an diesen Tagen Urlaub genommen werden muss. Ich selbst kenne es so, dass für beide Tage zusammen ein Tag Urlaub anfällt. Allerdings hab ich auch schon davon gehört, dass 2 Tage Urlaub genommen werden müssen.