Vermittlungsvorschlag von Zeitarbeit ablehnen- Sanktionen?

6 Antworten

Am Besten wäre, wenn er sich vorher mit seinem PAP (Persönlicher Ansprech-Partner) in Verbindung setzt und erklärt, warum er gegenüber der Stelle so abgeneigt ist. Mit dessen Zustimmung darf er die Stelle dann auch ohne Folgen ablehnen.

Lehnt er die Stelle aber einfach so ab, kann ihm durchaus eine Sanktionierung drohen!

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Zeitarbeitsfirma den verpetzt und sagt das er es einfach so abgelehnt hat dann ja schließlich hat er sich schon vorgestellt so das er damit zeigt das er mit der Arbeit (Vermittlungsvorschlag) einverstanden ist.

Entweder kann er nachweisen das die Arbeit selber unzumutbar ist, der Arbeitsvertrag rechtswidrig ist oder er vertraut darauf das er nicht verpetzt wird. Ansonsten ist das risiko hoch eine Sperre zu kassieren.

Wenn die ZAF dem AA / JC mitteilt, dass ein angebotener AV abgelehnt wird/wurde dann erfolgen ( soweit das Arbeitsverhältnis als zumutbar gilt ) i.d.R. auch Sanktionen.

Wenn auf dem VV keine Rechtsfolgenbelehrung drauf war, kann er es ablehnen bzw. ignorieren. Sollten keine Sanktionen drohen.

30% weniger für 3 Monate im schlimmsten Fall. Aber er sollte mit seinem Berater sprechen und den Grund mitteilen, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird dann nichst passieren.