iGZ (Zeitarbeit): Kann Urlaub an Heiligabend und Sylvester über Überstunden abgegolten werden?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 1 1/2 Jahren über Zeitarbeit in einem Unternehmen. Letztes Jahr habe ich sowohl für Heiligabend, als auch für Silvester einen kompletten Urlaubstag genommen. Jetzt habe ich noch mal einen Blick in den Tarifvertrag geworfen und folgende Passage gefunden:
3.1.5 An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3 über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden.
Meine Frage: Bedeutet das, dass ich die beiden Tage auch mit 6 Stunden je Tag (8-14 Uhr) frei nehmen könnte oder gilt dieser Passus nur für Feiertagszuschläge? Denn wenn ich das über Überstunden abgelten könnte, wäre das für mich ja besser, als einen kompletten Urlaubstag á 7 Stunden zu nehmen.
Herzlichen Dank im Voraus!