Es gibt die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu bekommen unter folgender Vereinbarung.

Es gilt als grundsätzlich vereinbart, dass während des unbezahlten Urlaubs das Arbeitsrechtsverhältnis mit beiderseitigen Rechten und Pflichten ruht, insbesondere ruhen Arbeitspflichten und Lohnfortzahlungspflicht.

Kann der Arbeitgeber mich verpflichten unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn die Auftragslage schlecht ist? Was kann ich gegen solche Angebote machen? z.B.Eigenkündigung, ohne Probleme beim Arbeitsamt zu haben?