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Täuschung Exmatrikulation als Konsequenz?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Studium, Klausur, Universität

Angst vor Zukunft und eine Enttäuschung zu sein?

Hallo,

ich hoffe es geht euch allen gut. Ich hab eine Frage bzw. eine Sorge. Ich fange jetzt im Oktober mein Studium an nachdem ich ein Jahr Pause nach dem Abitur gemacht hab indem ich eben gearbeitet habe. Der Studiengang ist gut aber natürlich hat man eben trotzdem ein mulmiges Gefühl in einen so neuen Lebensabschnitt einzusteigen. Nun meine Frage bzw. mein Problem kann möglicherweise für manche banal klingen aber mich stresst es immens. Nehmen wir an ich schaffe das Studium nicht oder bemerke es passt einfach nicht. Dann würd ich mich definitiv für eine Ausbildung bewerben und das Studium abbrechen aber wie zur Hölle erklärt man sowas dann seinen Eltern. Der Fakt dass ich mir diese Gedanken mache erklärt glaub schon allgemein dass meine Eltern ziemlich streng sind. Aber theoretisch würde eine Ausbildung ja auch kürzer gehen als wenn ich das Studium (Bachelor+Master) abschließen würde( meinen Eltern geht es immer darum dass ich möglichst schnell durch bin und Geld verdiene etc.) Ich bin einfach verloren ganz ehrlich. Ich will einfach ausziehen und weit weg gehen wo ich keine kenne und keiner mich und ich bin so verzweifelt dass diese dumme Frage hier nichtmal Sinn macht. Ich bin ständig unter so starkem Druck, dass ich gar keine Zeit habe richtig nachzudenken, was ich wirklich will. Ja Ende der Geschichte. Gibt eigentlich nicht viel zu sagen aber musste das mal loswerden.

Universität, Zukunftsangst

Zulassung bekommen aber keine Immatrikulation möglich?

Hallo,

ich habe mich mit meiner Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Wirtschaft/Verwaltung an einer Universität in NRW für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften beworben. Die Bewerbung erfolgte über Hochschulstart und dort wurde ich auch vor knapp einem Monat zugelassen für den Studiengang, das Angebot habe ich auch angenommen. Meine Unterlagen zur Immatrikulation habe ich auch zeitgerecht eingereicht, jedoch habe ich bis gestern keine Rückmeldung bekommen, obwohl Bekannte schon Briefe für Semesterbeiträge etc. schon bekommen haben.

Dem studierendensekretariat habe ich mein Problem geschildert etc. und habe heute eine Antwort bekommen -> “laut unseren Informationen haben Sie sich mit einer Fachhochschulreife beworben, was nicht die Anforderungen zum Start eines Studiums an der *** erfüllt.”

Kann mir vielleicht jemand erklären wieso ich dann überhaupt zugelassen wurde für den Studiengang, wenn ich mich nicht immatrikulieren kann? Auf Hochschulstart habe ich auch alles richtig angegeben. Ich weiß, dass eine Zulassung nichts verbindliches ist aber das macht doch irgendwie keinen Sinn? Vor allem hätte man das ja vorher sagen können und nicht bevor man kurz bevor die Uni anfängt und man mit nichts in der Hand dasteht. Ich bin total verzweifelt und ich war auch persönlich da gewesen, jedoch hatten das studierendensekretariat geschlossen.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, wie ich weiter vorgehen kann?

Bewerbung, Universität, Immatrikulation

Bin ich schon wieder verliebt?

Hello,

es ist so, dass ich bald mein Studium beginnen werde, und vor dem eigentlich Semesterstart gibt es einen Vorkurs, an dem viele von uns teilnehmen und uns somit schon langsam kennenlernen können. Dabei haben wir uns zu viert relativ schnell zu einer Lerngruppe zusammengefunden. Ein Typ davon "zieht" mich besonders "an" und er ist auch sehr nett.

Wir haben bisher auch verhältnismäßig viel unternommen, zum Beispiel zusammen gelernt, Aufgaben besprochen und was er mir vor allem dankt, ist, dass ich ihm beim Login so sehr weitergeholfen habe. Er hat mich auch mal zu einem Vortrag eingeladen, der auch sehr interessant war:) Außerdem schreibt er immer wieder "freut mich total mit dir in einer Lerngruppe zu sein" oder "freut mich dich zu sehen egal wann". Ich weiß jetzt nicht, ob das seine normale Art ist zu schreiben oder wie das ist, aber mir ist natürlich auch klar, dass er sonst zu jedem sehr nett ist, vor allem weil wir alle noch in der Kennenlernphase sind.

Heute Abend haben wir als Departement ein Treffen vereinbart und vor allem für die letzte Zeit saß ich in einem kleinem Kreis, wo auch er dabei war. Zwischen uns saß noch ein anderes Mädchen, die ich schon paar Tage länger kannte, die auch total nett ist. Beide haben viel miteinander geredet, und irgendwie, wenn ich es ehrlich gestehen muss, hat es mir im Herzen schon ein Knoten gebildet.

Vor allem habe ich mich etwas "schlecht" gefühlt, weil dieses Mädchen und das andere Mädchen in unserer Lerngruppe 1.0 Abi haben und ich mit meinem 1.7er Schnitt mich irgendwie etwas unzugehörig fühle. Generell ist es auch eine absolute Spitzenuni und ich fühle mich plötzlich etwas fehl am Platz :/

Als wir nach dem Treffen dann wieder zurück wollten, bzw. nur wir beide, war uns beiden immens kalt, weil wenige von uns mitten drin noch in den See zum Schwimmen reingesprungen sind und die Nachtwind es kaum besser macht. Er ist wohl ein ziemlicher Umarmungstyp, weil er bei mir zur Begrüßung und zum Abschied immer eine Umarmung gegeben hat (öfters wusste ich nicht mal, ob es zum Check wird oder nicht) und er es heute genauso gemacht hat.

Anfangs war ich etwas gefronted, weil er nur mir keine Umarmung gegeben hat, aber dann hab ich erst gemerkt, dass er daneben stand und auf mich gewartet hat. Und er hat mich auch noch zur Haltestelle gebracht, weil es so dunkel war, und hat auch noch mit mir auf die Tram gewartet. Allerdings war ich mir auch absolut unsicher, ob er alles nur macht, um mir die riesige Hilfe mit dem Login "zurückzuzahlen" :/

Und zu mir persönlich bin ich mir auch ganz unsicher, ob ich nun wirklich verliebt bin oder so. Es ist schließlich nicht so, als wäre ich vorher nie verliebt gewesen, aber natürlich unterscheidet sich jedes Mal voneinander:/ Ich denke zwar "oft" an ihn, aber auch nicht konstant und ich würde auch definitiv gerne meine Zeit mit ihm verbringen, aber es ist auch kein Muss, dass ich mich "leer" fühlen würde, wenn er nicht dabei wäre. Natürlich fühle ich auch, wie mein Magen sich etwas dreht, wenn ich sehe, wie nett er mit anderen Mädchen ist und gemeinsame Interessen findet, daher wollte ich euch mal fragen:/

(und einen ganz großen Dank, wenn ihr es geschafft habt diese ganzen Paragraphen durchzukauen:)

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Zwei mal an der gleichen Hochschule studieren?

Hallo liebe Community,

ich habe nachdem ich mein Abitur 2020 absolviert habe, im Sommersemester 2021 angefangen an einer Hochschule BWL zu studieren. Ich habe leider mit beginn von Corona schwere depressionen bekommen und kam mit dem online unterricht nicht zurecht. Als die Hochschulen wieder vor Ort unterrichtet haben, war ich leider schon in einem tiefen Loch.

Ich habe mir jedes Semester aufs neue vorgenommen von vorne zu starten, es hat jedoch nie geklappt. Ich habe mein Studium dann im Sommersemester 2023 abgerbrochen, da ich psychisch absolut am boden war und ich keine aussicht mehr darauf hatte, jemals mit dem studium durchzustarten. Ich war also 2 Jahre in der Hochschule eingeschrieben, hab in dieser Zeit aber keine Klausuren geschrieben und nur zu beginn vorlesungen besucht.

Ich habe das Studium wie erwähnt im April 2023 abgerochen, danach habe ich angefangen in vollzeit zu arbeiten. Mir geht es seit dem sehr viel besser, der neuanfang ist also quasi "geglückt". Ich bin nun wegen meiner depressionen in behandlung und kann meinen alltag wieder konsequent bestreiten. Ich würde nun sehr gerne einen neuen Anlauf auf das Studium wagen, da der Studiengang (die spätere spezialisierung) genau das ist, was mich interessiert und begeistert. Ich bin mir sicher, dass ich es diesmal unter den neuen bedingungen und ohne corona bedingten online

Sorry für die ganze Expostition, dachte aber das wäre sinnvoll um mich etwas nachzuvollziehen. Nun zu meiner Frage: wäre es theoretisch möglich den gleichen Studiengang an der gleiche Hochschule noch ein mal zu probieren, obowohl ich mich dort bereits einmal exmartrikuliert habe?

Danke für alle Antworten! :)

Bewerbung, Bachelor, BWL, Fachhochschule, Hochschule, Student, Universität, Exmatrikulation

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