Hallo,
meine Freundin und ich haben eine Eigentumswohnung gekauft. Diese ist unter anderem aktiv damit beworben worden, das bspw die Küchenwand LEICHT entfernt werden kann um eine offene Küche zu erhalten. Zudem wurde uns gesagt das noch vor Wohnungskauf zwei Fenster ausgetauscht werden und dies bereits alles geregelt ist.
Heute hatten wir die erste Eigentümerversammlung und wir erfahren das die Fenster zwar im Gespräch waren, jedoch nicht beschlossen wurden. Demnach auch nie ein Termin zum Austausch im Gespräch war. Laut Maklerin und Verkäufer sollten die Fenster im Juni getauscht werden.
Zudem hat uns heute der dritte Handwerklich begabte Bekannte erzählt das es sich definitiv nicht um eine ,leicht‘ entfernbare Wand handelt und das mit viel Arbeit verbunden ist - wenn die Wand überhaupt entfernt werden kann. Sie sagen nämlich das es sich um eine tragende handelt.
Beide Punkte wurden aktiv als Verkaufsargument genutzt und zumindest die ,leicht‘ entfernbare Küchenwand steht auch im Makler Exposé - die Fenster haben wir leider nur mündlich zugesagt bekommen. Die Maklerin hat jedoch im Kleingedruckten eine Haftung bezüglich den Angaben ausgeschlossen, da diese lediglich vom Verkäufer übernommen und nicht geprüft wurden.
Gibt es dennoch rechtlich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen beispielsweise Geld zurück zu erhalten? Gegen den Verkäufer dann aber aufgrund falscher Aussagen - die Maklerin hat sich ja durch das Kleingedruckte gerettet. Der Verkäufer hat selbst nach dem Wohnungskauf noch per WhatsApp regelmäßig über die Fenster geschrieben das alles geregelt ist etc.
Freuen uns sehr über eure Tipps und Hilfen!