Kann der Makler Provision verlangen wenn der Vertrag ausgelaufen ist?
Wir wollten ein Haus kaufen und haben da eines gefunden. Wir haben ein Kaufangebot gemacht unter der Bedingung, dass wir einen Kredit kriegen. Der Vertrag lief aber nach 10 Tagen aus und wir haben noch immer auf den Termin bei der Bank gewartet. Der Makler hat als wir das Kaufangebot gemacht haben dass es noch andere Kunden gäbe. Wir haben jetzt wieder bei ihm angerufen ob wir noch im Rennen sind und er sagt uns er hat das Haus für uns reserviert was uns sehr seltsam vorkommt. Er sagte dann, dass wir doch gesagt hätten das der Kredit gesichert ist. Wir haben sowas nie gesagt. Wir haben ja doch nicht mal einen Termin bei der Bank.... Wir wollten dann nochmal ins Haus rein um noch zu schauen was renoviert werden soll. Er will uns aber nicht mehr das Haus zeigen. Wir sind dann alleine zum Haus gefahren um die Umgebung noch genau zu erkunden und wo die ganzen Haltestellen für den Bus sind. Dabei sind wir am Haus vorbeigefahren und haben erst jetzt bemerkt dass der Zaun (aus Ziegel) beschädigt ist. Also so als wäre ein Auto rein gefahren. Der Makler hat uns darüber nicht informiert.
Jetzt wissen wir nicht was wir tun sollen. Er zwingt uns quasi das Haus zu kaufen obwohl der Vertrag eig vor einer Woche ausgelaufen ist. Müssen wir die Provision zahlen wenn wir das Haus jetzt doch nicht nehmen? Der Vertrag ist ja aus.
2 Antworten
Der Makler war ursächlich, folglich steht ihm bei Abschluß eines Kaufvertrages die Provision zu.
Nein es zahlt niemand eine Provision, solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Käufer braucht erst dann zu zahlen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der Verkäufer seinen gleich hohen Provisionsanteil gezahlt hat.
Weshalb der Gesetzgeber nicht die gleiche Regelung wie bei Mietverträgen angewendet hat, ist wohl allen ein Rätsel.
- Den Makler bezahlt, wer ihn beauftragt hat.
- Er kann euch nicht zum Kauf zwingen, wenn es keinen gültigen Kaufvertrag gibt.
Richtig, bei Abschluss eines Kaufvertrages. Noch ist aber kein Kaufvertrag zustande gekommen, wie es scheint. Zudem zahlt doch derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Oder nicht?