Makler engagiert, Wohnung aber dann vom Vermieter selbst vermietet. Geht Das?

3 Antworten

Die Makler-Courtage steht dem Makler nur zu, wenn durch seine Bemühung ein Vertrag zustande gekommen ist. Es sei denn, er hätte mit dem Objektbesitzer einen Exklusivvermittlungsvertrag geschlossen. Dann hätte der Vermieter gar nicht freihändig vermieten dürfen. Das ist aber eher die Ausnahme.

In Deutschland wird das nur problematisch, wenn im Maklervertrag steht, dass der Vermieter nicht vermieten darf, z.B. "eine Vermietung durch den Vermieter selbst ist ebenfalls provisionspflichtig" oder ähnlich.

Manche Makler vereinbaren in solchen Fällen auch eine Kostenpauschale für etwaige Ausgaben, die sie hatten.

Wenn nichts zwischen Makler und Vermieter diesbezüglich vereinbart ist, bedankt man sich höflich beim Makler und das wars.

wenn der makler einen alleinvertriebsauftrag hatte, kann er seine prov. vom vermieter einklagen, sonst geht das ohne probleme.

guterwolf  08.07.2010, 00:26

Alleinauftrag bezieht sich nur darauf, dass keine weiteren Makler eingebunden sind und es müsste explizit ein e Vermietung durch den Eigentümer ausgeschlossen sein.