Darf ein Makler die qm falsch angeben im Exposé?

5 Antworten

 Ist dann nicht aber der Kaufpreis anzupassen?

Angenommen, Du kaufst das Haus und dann kommt jemand von der Baubehörde, der Dich zwingt, den Mieter der Souterrain-Wohnung zu kündigen, weil dort niemand wohnen darf. Dann gibt es zwei Situationen:

Du bist aufgrund von Exposé und der Tatsache, dass diese Wohnung bewohnt ist, davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung hat. In diesem Fall könntest Du auch nachträglich noch eine Minderung des Kaufpreises verlangen, weil man Dich arglistig getäuscht hat.

Da Du nun aber das offizielle Gutachten kennst und die Tatsache, dass es sich "da unten" eigentlich nicht um eine vermietbare Wohnung handelt, kannst Du nicht reklamieren, denn das hast Du selbst in Kauf (wörtlich gemeint!) genommen.

Das einzige, was Du vor dem Kauf machen kannst ist, den Kaufpreis entsprechend niedriger auszuhandeln. Gehen Makler und Verkäufer darauf ein, ist es Dein Gewinn. Gehen sie nicht darauf ein, zahlst Du entweder den aufgerufenen Preis oder jemand anders kauft. Die Frage ist einzig, wie sehr bist Du zum aufgerufenen Preis an dem Objekt interessiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ein Makler sollte so natürlich nicht arbeiten. Es steht dir doch aber frei, angesichts der bekannten Tatsache, die Immo nicht zu kaufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit ca. 28 Jahren in dieser Branche tätig

Es gibt keinen "Kaufpreisdeckel". Du kannst für Dein Objekt soviel verlangen, wie Du willst.

Sie dürfen in Kenntnis von abweichenden Flächenangaben Abstand von Ihrem Kaufinteresse zum verlangten Kaufpreis nehmen, sonst nichts!

Schon gekauft? - Was steht im Kaufvertrag?

Goji33 
Fragesteller
 07.07.2021, 10:16

Noch nicht gekauft, bisher nur falsche Angaben im Exposé ! Die Diskrepanz aus dem Gutachten und Exposé ist mir selbst aufgefallen und nicht vom Makler erwähnt worden. Erst dadurch kam überhaupt raus, dass die Wohnung gar nicht vermietet werden darf. Von sich aus hätte er das wahrscheinlich nie angesprochen. Ich müsste ja den Schwarzmieter übernehmen. Der möchte freiwillig nicht ausziehen. Die Wohnung ist nicht zur Vermietung zugelassen.

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schelm1  07.07.2021, 10:30
@Goji33

Dann steht es Ihnen frei, Abstand vom Kauf zu nehmen; sonst nichts!

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