Mietminderung?
Ich bin vor 4 Monaten in eine Wohnung gezogen die einen Wintergarten mit Heizung hat.
jetzt habe ich vor 3 Wochen an der Außenwand im Garten drinnen Schimmel und Feuchtigkeit entdeckt und man sieht eindeutig das bei Regen wasser rein läuft durch Bauliche Mängel.
Meine Vermieter meinen da es ein Wintergarten ist kann man keine Mietminderung machen da ja nur eine 2 Zimmer Wohnung Vermietet ist die einen Wintergarten dazu hat weiß vielleicht jemand ob das stimmt
Die Baufirma ist Informiert und der Vermieter hat sofort Bescheid gekommen die Bauarbeiten dauern aber bis 3 Monate
4 Antworten
Man Lüftet einen Wintergarten auch zumal es eben kein Zimmer ist sondern ein Glasbau, wobei im Winter ein Heizen Kondensat ensteht. Kondensat ist bei falscher Lüftung ein Schimmelverursacher. Es liegt also an Dir du Lüftest falsch
Die Fläche des beheizbaren Wintergartens zählt zur Wohnfläche. Der Wintergarten wird aber nur selten genutzt in der Heizperiode. Deshalb wäre eine ngemessene Mietminderung im Bereich von 5% der Gesamtmiete möglich bis der
Ein Wintergarten, der mitvermietet wurde, muss in einem mangelfreien Zustand sein – eindringendes Wasser und Schimmel stellen einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB). Die Höhe der Minderung hängt von der Beeinträchtigung ab, bei einem unbenutzbaren Wintergarten sind 5-10 % der Bruttomiete üblich.
Ka er hat recht beispiel wenn im Treppenhaus schimmel ist aber nicht in deiner wohnung dann zählt das nicht zu deiner wohnung sondern nur für das Treppenhaus