Abzug / Lüfter in Wohnung defekt - ab wann Mietminderung?

4 Antworten

Hat die Wohnung sonst keine Fenster?

Sicher doch.

Da macht man halt diese und die Türen zu Bad und Küche auf.

Mietminderung ist für die gesamte Zeit in der der Mangel besteht möglich.

Nur dürfte das ein verschwinden geringer Betrag sein.

Bei angenommen 1.000 € Bruttomiete und 5 % Minderung, die ich persönlich für zu hoch ansehe, wären das 1,67 € pro Tag.

Der Raum vor Bad und Küche hat auch keine Fenster.

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Die Entlüftung funktioniert auch wenn der Lüfter defekt ist, alleine durch die Thermik. Ich habe früher mal in der 13. Etage gewohnt, das hat wunderbar funktioniert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt wie immer darauf an.

Unsere Richter urteilen auch schon mal, Türen öffnen und für frische Luft sorgen reicht in der Übergangszeit. Keine Minderung.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja und die minderung ist im einstelligen %bereich für die anzahl der tage

dafür kannst du vielleicht 5% mindern und auch nur für die tage

ist es zb 15tage so, dann kannst du die monatsmiete um 2,5% mindern