Bei Wohnungsübernahme wurde der rostige Balkon erstmals richtig sichtbar. Kann man eine Art Reparatur verlangen?
Hallo ihr Lieben,
ich bin heute umgezogen und von der Wohnungsübergabe (bzw. "Übernahme" für mich) immer noch geschockt. Nagellöcher waren nicht richtig zu gemacht, die Wände waren etwas fleckig gestrichen (aber weiß) und an einigen Stellen bröckelte der Putz bzw die Farbe ab. Der Hammer kam, als wir zum Balkon gingen. Der war bei der Besichtigung damals noch richtig verdeckt bzw. geschmückt und nackt hat er mir den Atem im negativen Sinne geraubt. So stark verrostet wie ich es selten gesehen habe. Es sieht richtig unheimlich aus, so stark mitgenommen und verrostet wie aus einem Horrorfilm. Die Nagellöcher sind das geringste Problem, die kann ich auch selber zumachen, aber meine Aufgabe ist es ja eigentlich auch nicht. Wiederum wurde es im Protokoll heute nicht als Mangel angesehen. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind ist der Putz bzw die Farbe die an einigen Stellen abblättert. Der Makler sagte, da könne man nichts machen, überstreichen bringe nichts, sonst würde es noch mehr bröckeln, ich müsse also damit leben. Zum Balkon sagte er, ich müsse auch damit leben, es sei keine Änderung vorgesehen, wenn überhaupt im Sommer, aber wohl eher gar nicht.
Ich habe diesem heutigen Tag entgegen gefiebert, als wäre es das größte Ereignis weit und breit und könnte jetzt einfach nur noch weinen.
Ich habe meinem Unmut kund getan und leider ist da keine Besserung vorgesehen, sagte der Makler wie gesagt.
Ich bin euch dankbar für Antworten und haut ruhig raus, falls ich übertreibe, denn dann kann ich daran arbeiten, mich mit bestimmten Dingen einfacher zufrieden geben zu können.
6 Antworten
Ein Makler kann nur mit einer Vollmacht des Vermieters wirksam eine Wohnung an den Mieter, also an dich, herausgeben. Ich vermute, dass der Makler nicht bevollmächtigt war und deshalb auch keine genügenden Antworten auf deine Fragen gegeben hat. Hast du dir die Vollmacht zeigen lassen? Wie dem auch sei, im Besitz der Wohnungsschlüssel hast du mit Mietbeginn die Wohnung übernommen. War Mietbeginn der 1.3.20?
Gibt es ein Protokoll der Wohnungsübernahme?
Wenn du hier eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, so ist das legitim, denn kleinere Mängel hinsichtlich der Farbgebung und unverschlossene Bohrlöcher sind dabei typisch.
Sollte in deinem Mietvertrag aber dir die Schönheitsreparaturen übertragen worden sein, so ist das wohl nicht gesetzeskonform.
Das Balkongeländer muss den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügen oder ist durch den Rost das Betreten des Balkons unmöglich? An welchen Stellen des Balkons ist der Rost übermäßig vorhanden?
Der Makler kümmelt dummes Zeug. Er hat eine Wohnung in ordentlichem Zustand zu übergeben. Ordentliche Miete will er schließlich auch haben. Und bröckelnder Putz muss erneuert werden.
Was das Balkongeländer angeht, kommt es darauf an, ob es "nur" Rost ist oder ob durch massive Verrostung Gefahr besteht, dass das Geländer beim Dagegenlehnen nachgibt.
Bei Wohnungsübergabe wird normalerweise ein Überprotokoll gemacht, in dem Mängel eingetragen werden.
Haben Sie kein Protokoll erstellt, was kein Zwang ist, so müssen Sie das verrostete Gitter schriftlich beim Vermieter anzeigen mit der Bitte um Behebung.
Tut sich nichts, können Sie das auch selbst machen indem Sie es entrosten mit Drahtbürste und streichen.
Rost allein ist zwar unschön, es muss die Sicherheit aber nicht gefährden.
Da bräuchtest du schon einen Anwalt, damit dieser den Makler dazu bewegen kann, etwas nachzubessern. Vielleicht kannst du dich auf Kundentäuschung oder heimtückische Täuschung berufen. Aber besprich das mal mit dem Anwalt.
Du hast doch noch nichts unterschrieben, oder? Wenn doch, erkundige dich, ob es ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Sonst musst du mit deinem Anwalt zusätzlich gegen den Vertrag klagen.
Nein, man hätte bei der Besichtigung richtig schauen müssen.
Leider geht die Antwort völlig an der Sache vorbei.