Bei Wohnungsübernahme wurde der rostige Balkon erstmals richtig sichtbar. Kann man eine Art Reparatur verlangen?

6 Antworten

Ein Makler kann nur mit einer Vollmacht des Vermieters wirksam eine Wohnung an den Mieter, also an dich, herausgeben. Ich vermute, dass der Makler nicht bevollmächtigt war und deshalb auch keine genügenden Antworten auf deine Fragen gegeben hat. Hast du dir die Vollmacht zeigen lassen? Wie dem auch sei, im Besitz der Wohnungsschlüssel hast du mit Mietbeginn die Wohnung übernommen. War Mietbeginn der 1.3.20?

Gibt es ein Protokoll der Wohnungsübernahme?

Wenn du hier eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, so ist das legitim, denn kleinere Mängel hinsichtlich der Farbgebung und unverschlossene Bohrlöcher sind dabei typisch.

Sollte in deinem Mietvertrag aber dir die Schönheitsreparaturen übertragen worden sein, so ist das wohl nicht gesetzeskonform.

Das Balkongeländer muss den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügen oder ist durch den Rost das Betreten des Balkons unmöglich? An welchen Stellen des Balkons ist der Rost übermäßig vorhanden?

Bei Wohnungsübergabe wird normalerweise ein Überprotokoll gemacht, in dem Mängel eingetragen werden.

Haben Sie kein Protokoll erstellt, was kein Zwang ist, so müssen Sie das verrostete Gitter schriftlich beim Vermieter anzeigen mit der Bitte um Behebung.

Tut sich nichts, können Sie das auch selbst machen indem Sie es entrosten mit Drahtbürste und streichen.

Rost allein ist zwar unschön, es muss die Sicherheit aber nicht gefährden.

Da bräuchtest du schon einen Anwalt, damit dieser den Makler dazu bewegen kann, etwas nachzubessern. Vielleicht kannst du dich auf Kundentäuschung oder heimtückische Täuschung berufen. Aber besprich das mal mit dem Anwalt.

Du hast doch noch nichts unterschrieben, oder? Wenn doch, erkundige dich, ob es ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde. Sonst musst du mit deinem Anwalt zusätzlich gegen den Vertrag klagen.

Woher ich das weiß:Recherche
bwhoch2  28.02.2020, 17:07

Leider geht die Antwort völlig an der Sache vorbei.

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Jack19X1  28.02.2020, 18:24
@bwhoch2

Du schon wieder. Is ja klar.

Natürlich behauptest du das, nur kannst du es nie beweisen.

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Gerhart  29.02.2020, 09:15
@Jack19X1

Du solltest dich mit dem Mietrecht beschäftigen, bevor du hier unmögliche Ratschläge gibst....

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Nein, man hätte bei der Besichtigung richtig schauen müssen.

Gerhart  29.02.2020, 09:16

... und entsprechende Forderungen an den Vermieter stellen.....

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