ist es unangebracht makler oder vermieter geld anzubieten?

3 Antworten

Dürfte ein Makler nicht annehmen meines Wissens nach.

aber klar wieso nicht.

Moralisch naja... Aber ich höre das auch öfter, dass auch der Vormieter dann eben sagt "3000€ und ich schlag dich vor". Ist natürlich gesellschaftlich und moralisch im angespannten Wohnungsmarkt echt asozial.

Es gibt nur ein Mittel gegen die grandiose Abzocke der Makler: Keinen beauftragen, nix kaufen oder mieten wenn Makler dabei ist.

Der Mieter/ Käufer zahlt immer den Makler allein, beim Kauf auf den halben Makler Wucher auf den Phantasiepreis dann auch noch mal alle Nebenkosten obendrauf (locker 2000€ extra bei einem kleinen Eigenheim) und dann auch noch lebenslänglich Grundsteuer darauf!

Hört endlich auf das mitzumachen!

Der Beruf sollte verboten werden oder auf normale Verdienste gesetzt werden!

Havenari  27.07.2021, 19:58
Der Mieter/ Käufer zahlt immer den Makler allein 

Onkel Hottes Märchenstunde war unterhaltsamer, aber ähnlich akkurat.

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Ploedder  27.07.2021, 20:15
@Havenari

Klar, der Vermieter/ Verkäufer zahlt die einfach ohne Gegenleistung aus seinem Privatgeld und schlägt es nicht auf die Miete/ Kaufpreis.

So sehen Märchenstunden aus, da hast recht

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hardliner2019  27.07.2021, 22:18
@Ploedder
Der Beruf [Makler] sollte verboten werden.
  1. Wie das denn?
  2. Ein derartiges Verbot wäre ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte.
  3. Vgl. dazu den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG):

https://dejure.org/gesetze/GG/12.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_12_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Berufswahl_und_Berufsaus%C3%BCbung

Der Mieter (...) zahlt immer den Makler
  1. Falsch.
  2. Es gilt das Bestellerprinzip.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bestellerprinzip_(Immobilienwirtschaft)

  • Vgl. § 2 Abs. 1a des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung:
Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1).

https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

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