1. Ob du dir blöd vorkommen "musst", kannst nur du selbst entscheiden.
  2. Du darfst diese Entscheidung nicht der Community überantworten.
  3. Die Community kann dir höchstens bei deiner Entscheidung helfen - beispielsweise durch Kommentierung deiner Antworten, deiner Fragen und der Wahl deiner hilfreichsten Antworten. Ob du diese Entscheidungshilfe annimmst, bleibt dir überlassen. Gern darfst du alle kritischen Kommentare mit dem Gedanken zurückweisen, der den Geisterfahrer auf der Autobahn beherrscht: "Wo kommen bloß die ganzen Geisterfahrer her?"

Wie du siehst: Wir leben nicht in einer "Demokratur", sondern in einer Demokratie, deren verfassungsmäßige Ordnung unter anderem das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit bietet. Auch deiner Persönlichkeit.

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Meinung des Tages: "Comeback" der Beatles - wie gefällt Euch die neue Single?

Am gestrigen 02.11.2023 erschien 50 Jahre nach dem Ende der Beatles eine neue und vermutlich letzte Beatles-Single mit dem Titel „Now And Then“. Der Clou: Der Song wurde teilweise mithilfe einer KI generiert…

Ein unerwartetes "Comeback"!

Wer hätte gedacht, dass im Jahre 2023 noch einmal ein neuer Song der Beatles erscheinen würde? Wenn Fans der legendären Pilzköpfe in den vergangen Jahren etwas aus dem Hause Beatles zu hören bekamen, waren das i.d.R. McCartney-Soloalben oder das x-te Remaster einer älteren Beatles-LP. Doch nun ist mit „Now And Then“ tatsächlich ein neuer Beatles-Song erschienen und auf sämtlichen Streaming-Plattformen und - für Fans physischer Tonträger - z.B. auch als CD, Vinyl oder Tape erhältlich. Dass es überhaupt zu einer Veröffentlichung des Songs kommen konnte, war lange Zeit nicht vorherzusehen…

KI ermöglicht Restauration von Lennons Stimme

Die Audioaufnahmen der neuen Single stammen ursprünglich von einer Kassetten-Demo, die John Lennon bereits Ende der 70er aufgenommen hat; angesichts des Aufnahmemediums, des Klaviers und weiterer Stör- und Hintergrundgeräusche jedoch war die Aufnahmequalität der Demo von geringer Qualität und somit kaum für eine Weiterverarbeitung / kommerzielle Veröffentlichung zu gebrauchen.

Tontechniker schafften es nun, die Audiospur zu restaurieren. Der Produzent des Songs (Giles Martin) erklärt das Verfahren, das dabei half, Lennons Stimme „freizuschaufeln“:

„Man nimmt genug Daten und füttert einen Computer, der dann lernt, wie John Lennons Stimme klingt. Und dann ist man in der Lage, all die überlagernden Töne abzutragen“.

Mithilfe der KI wurde die Stimme Lennons also freigelegt, so dass diese für die neue Produktion in bestmöglicher Audio-Qualität zur Verfügung stand.

Ein letztes Mal wiedervereint…

Nach Lennons Tod bekamen die verbliebenen Mitglieder der Band das Demo-Tape von Yoko Ono ausgehändigt. Während einer Studio-Session Mitte der 90er spielte George Harrison eine Gitarrenspur für den Song ein. Die letzten beiden verbliebenen Beatles Paul McCartney und Ringo Starr hingegen kamen kürzlich ein weiteres Mal im Studio zusammen, um ebenso ihre Parts für das Lied beizusteuern. Das fertige Produkt versprüht durchaus nostalgische Beatles-Vibes und dürfte die Beatles im Jahre 2023 höchstwahrscheinlich nochmal an die Spitze der Charts hieven. Doch neben viel Lob und Begeisterung lassen sich auch kritische Stimmen vernehmen, die bemängeln, dass der Song überhaupt unter dem Namen „Beatles“ veröffentlicht worden ist.

Doch egal, ob man das Ganze jetzt als Comeback des Jahrtausends oder reinen PR-Gag erachtet: Ein Stück weit zumindest ist „Now And Then“ mit Sicherheit auch eines - nämlich eine Art metaphysische Versöhnung.



Unsere Fragen an Euch: Wie findet Ihr den neuen Song der Beatles? Wie bewertet Ihr das genutzte Verfahren und welche Chancen / Risiken seht Ihr bei der Nutzung von KI in der Musikproduktion? Was denkt Ihr über die Kritik, dass der Song als Beatles-Song veröffentlicht wurde? Welchen Stellenwert besitzt die Band für Euch persönlich?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/beatles-song-now-then-100.html

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/now-and-then-von-den-beatles-war-eine-schwere-geburt-das-hoert-man-19286026.html

https://www.youtube.com/watch?v=AW55J2zE3N4

https://www.youtube.com/watch?v=APJAQoSCwuA

...zum Beitrag

Hi gutefrage-Team,

toll, dass Ihr den neuen Song der Beatles in Eurer Frage thematisiert! Eigentlich sind es ja 5 Fragen. Ich beantworte sie der Reihe nach:

  • Wie findet Ihr den neuen Song der Beatles?

Mir gefällt er. Er gefällt mir wie alle Beatles-Songs seit eh und je. Und: Es sind tatsächlich die "echten" Beatles, die im neuen Song zu hören sind - wenn auch nicht in Raum und Zeit vereint. Leichenfledderei? Frevelhaft? Nein. Fantastisch.😊

  • Wie bewertet Ihr das genutzte Verfahren?

Es zeigt, dass KI auch Kunst kann. In diesem Fall: Die Kunst, etwas zu schaffen, was Menschen ohne KI-Unterstützung nicht geschafft hätten - nämlich John Lennons echte Stimme auf einem steinalten Demo-Band so "porentief freizulegen" wie in der FAZ beschrieben:

Auf dem Demotape war der Gesang [John Lennons] von einem störenden Brummen begleitet und das Klavier zu leise. Man konnte eines nicht ohne das andere lauter stellen.  Peter Jackson, der Regisseur einer sehenswerten Beatles-Dokumentation, hat die Gesangs- und die Klavierspur nun auseinandergefriemelt, das Brummen weggemacht und noch eine Prise Künstliche Intelligenz dazugegeben, damit das alles auch porentief rein klingt.

Now And Then von den Beatles: Eine schwere Geburt und das hört man (faz.net)

  • Welche Chancen / Risiken seht Ihr bei der Nutzung von KI in der Musikproduktion?

Viel, viel mehr, als ich es mir momentan vorstellen kann und will - sowohl bei den Chancen als auch bei den Risiken.

In der KI liegt ein ungeheuer großes Potenzial, weil sie befähigt ist, sich selbst fortzuentwickeln. [Ich hatte dazu hier bei GF mal die Frage gestellt: Wird künstliche Intelligenz (KI) die Macht über die Menschheit gewinnen? (Computer, Technologie, Umfrage) - gutefrage]

So rasant sich die KI fortentwickeln wird, so sehr drängt sich die Frage auf: Wird die KI uns Menschen auf Dauer mehr schaden oder nützen? Diese Frage stellt sich nicht nur mit speziellem Blick auf die Musikproduktion, sondern in allen Lebensbereichen. Es liegt an uns selbst, aus KI das Bestmögliche zu machen und ihren Einfluss zu begrenzen. Das bedeutet unter anderem auch: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der KI zu schaffen. Speziell mit Blick auf die Musikproduktion: Im Urheberrechtsgesetz [Urheberrechtsgesetz (UrhG) - dejure.org] Bestimmungen einzufügen, die der KI und seiner rasanten Entwicklung Rechnung tragen [Künstliche Intelligenz im Urheberrecht: Besteht ein Schutz?]

  • Was denkt Ihr über die Kritik, dass der Song als Beatles-Song veröffentlicht wurde?

Momentan bin ich noch dabei, all' die positiven & negativen Kritiken zu sichten, die es im Netz gibt. Wow, es wimmelt nur so vor positiven, aber auch negativen Kritiken - und ständig werden es mehr.

Am wenigsten überzeugt mich persönlich (Stand: jetzt) die negative Kritik der FAZ:

Der banale Text, geschrieben im Herbst oder wohl eher zweiten Frühling von Lennons Yoko-Ono-Verliebtheit, der weinerliche Gesang und das uninspirierte, wie ein müder „Imagine“-Abklatsch tönende Klavier geben wenig Anlass, der Band karrieremäßig noch groß die Daumen zu halten.

Now And Then von den Beatles: Eine schwere Geburt und das hört man (faz.net)

Am meisten überzeugt mich persönlich die positive Kritik im "Stern":

Nicht nur für die älteren Beatles-Fans ist der neue Song ein Glücksfall. Besonders jüngere Anhänger der Band erleben zum ersten Mal, wie die Beatles ein neues Lied veröffentlichen, das es bislang noch nie zu hören gab. "Now and Then" ist eine Ballade, deren Text wohl nicht besser widerspiegeln könnte, wie sich viele Menschen beim Gedanken an die vier Musiklegenden fühlen. Und sie gibt einen Einblick in Lennons Gedanken in der Zeit nach der Trennung der Band und vor seinem zu frühen Tod.
"I know it's true / It's all because of you / And if I make it through / It's all because of you", singt er und klingt so klar, als hätte er den Song gerade erst im Studio eingesungen. Mit Paul, der die zweite Stimme übernimmt. Richtig emotional wird es mit der dritten Strophe. "Now and then / I miss you/ Oh, now and then / I want you to be there for me", singt Lennon, gefolgt von einem Gitarrensolo von McCartney, das als Hommage an den verstorbenen George Harrison zu verstehen ist. Denn er spielt Slide-Gitarre, eine spezielle Technik, die Harrison selbst oft genutzt hat und bei der der Musiker mit einem harten Gegenstand – oft aus Glas oder Metall – über die Saiten geht. 

Beatles: Neuer Song "Now and Then" sorgt für alte Beatles-Magie | STERN.de

  • Welchen Stellenwert besitzt die Band für Euch persönlich?

Die Beatles bedeuten für mich: Unvergessliche Erinnerungen an die eigene Kindheit & Jugend.

Ich war ein 10-jähriger Knirps, als die Beatles im Oktober 1962 mit ihrer ersten Single "Love Me Do" Platz 17 der englischen Hitparade erreichten - das Sprungbrett zur Weltkarriere. Und ich war ein 13-jähriger Halbstarker, als ich das erste Life-Konzert meines Lebens er"lebte". Das war am 26. Juni anno 1966 in der Ernst-Merck-Halle in Hamburg. Es war das Konzert der Beatles.

Ich saß vorne in der fünften Reihe, also praktisch direkt vor der Bühne. Die Eintrittskarte kostete damals 16 (in Worten: sechzehn) Deutsche Mark. Mein Taschengeld hätte dafür trotzdem nicht gereicht, denn es war ja Monatsende und das Taschengeld längst verbraucht. Aber: Meine Eltern waren ebenfalls Beatles-Fans - und spendierten prompt die Eintrittskarte. Dafür bin ich ihnen noch heute unendlich dankbar. Ebenso dafür, dass sie mir erlaubten, was bei anderen Eltern damals noch als No-Go galt: das Haar so lang zu tragen, wie es die Beatles taten :-)

Das alles ist jetzt über ein halbes Jahrhundert her. Aber die Erinnerung lebt. Und dank "Now and then" ist sie heute so lebendig, als sei dies alles gerade erst gestern passiert.✌️😊

Danke für Eure Frage und liebe Grüße nach München von

hardliner2019

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Klare Frage, klare Antwort:

Ja, das ist in der Tat widersprüchlich, was die AfD als „Demokratieverständnis“ zum Besten gibt!

So jedenfalls empfinde ich es – und begründe das so:

  • Jede Partei – auch die AfD – sollte an ihren Taten gemessen werden, nicht an ihren Worten. An Taten sehe ich bei der AfD bisher wenig; an Worten dagegen sehr viel. Die Worte der AfD klingen oft schrill und verfassungsfeindlich. Gemäßigt klingen sie zwar im AfD-Parteiprogramm. Aber was wäre, wenn die AfD die Theorie ihres Parteiprogramms in die Praxis umsetzen würde? Das kann man Punkt für Punkt mit seriösen Quellen-Nachweisen hier nachlesen: https://afdnee.de/faktencheck/
  • Solange die AfD nicht in der Regierungsverantwortung steht, kann sie sich darauf beschränken, gegen fast alles und jedes zu sein. Genauso nehme ich persönlich die AfD wahr – als „Geist, der stets verneint“. Sogar dann, wenn es um eine der weltweit größten und dringlichsten Herausforderungen unserer Gegenwart geht: um den Schutz von Natur, Umwelt und Klima. Je mehr wir Menschen dafür aktiv tun, desto stärker können wir gegensteuern – und es vielleicht doch noch schaffen, die wachsende Zahl der Klimaflüchtlinge [Alle Infos über Klimaflüchtlinge - Welthungerhilfe] und das tagtägliche Sterben bedrohter Arten [Artensterben | Greenpeace] nicht weiter rapide ansteigen zu lassen. Zu den bedrohten Arten gehören unter anderem auch Bienen, die für uns Menschen nicht nur nützlich, sondern unverzichtbar sind [Bienen - für Natur und Mensch sehr wichtig - Honig und Bienen (honig-und-bienen.de)].
  • Wegen der Bedeutung der Bienen gab es das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Es war aber nicht irgendein Volksbegehren. Es war das mit Abstand größte und erfolgreichste Volksbegehren, das es in Bayern jemals gegeben hat: Innerhalb von nur 14 Tagen (!) unterstützten gut 1,75 Millionen Menschen (!) dieses Volksbegehren mit ihrer persönlicher Unterschrift. Nie zuvor ist der Wille des Volkes so stark zutage getreten.
Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheit der Abgeordneten im Bayerischen Landtag dafür, nicht nur das Volksbegehren anzunehmen, sondern auch ein zusätzliches Begleitgesetz zu beschließen, das den Artenschutz unter dem Motto "Annehmen – Verbessern – Versöhnen" zu einem gesamtgesellschaftlichen Projekt transformierte. Leitgedanke war dabei die Überzeugung, dass erfolgreicher Artenschutz nicht nur auf wenigen Schultern lasten kann, sondern alle relevanten Akteure in die Pflicht nehmen muss – Naturschützer wie Land- und Forstwirte, die Vertreter der Kommunen und der staatlichen Behörden wie die Vertreter der betroffenen Verbände und Vereine. Der Runde Tisch, der sich im Dienste dieses Ziels unter der Leitung des ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück konstituierte, stand daher für ein neues, gemeinschaftliches Bekenntnis zur Artenvielfalt.
[Zitiert aus: Volksbegehren 'Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern']
  • Trotzdem: Die AfD wollte diesen erklärten Willen des Volkes und dieses neue, gemeinschaftliche Bekenntnis zur Artenvielfalt nicht akzeptieren. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens machte die AfD keinen Hehl daraus, die Maßnahmen für einen besseren Artenschutz in Bayern abzulehnen.
  • Dennoch trat das Gesetz in Kraft. Reaktion der AfD: Sie klagte vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof sowohl gegen das Volksbegehren als auch gegen das daraus entstandene Gesetz mit seinen Regelungen, die den Natur- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft betreffen. Begründung der AfD: Das Grundrecht der Bauern auf Eigentum sei verletzt, weil ihnen vorgeschrieben werde, was sie auf ihrem Land machen.
  • Da drängen sich doch Frage auf: Ist Eigentum (eines Einzelnen) für die AfD wichtiger als Natur- und Artenschutz, der uns allen zugute kommt? Ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt, dass Eigentum "verpflichtet"? Darf der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl zuwiderlaufen - oder muss er dem Gemeinwohl zugute kommen?

Art. 14 GG - dejure.org

Sozialpflichtigkeit des Eigentums – Wikipedia

Was ist Eigentum? | Eigentum | bpb.de

  • Vor wenigen Tagen fiel endlich die Entscheidung: Am 18. Oktober 2023 wies der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Klagen der AfD ab und urteilte damit zu Gunsten des Volksbegehrens und des daraus entstandenen Gesetzes [Verfassungsgerichtshof lehnt AfD-Klagen zu Artenschutz ab | BR24]. Prompte Reaktion der AfD: Man werde prüfen, ob man im nächsten Schritt nun auch noch vor das Bundesverfassungsgerichts ziehe [Urteile - München - Bayerns Artenschutzgesetze verstoßen nicht gegen Verfassung - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)].
  • Was für ein eklatanter Widerspruch gegenüber der im AfD-Parteiprogramm proklamierten Ankündigung, verstärkt auf das Volk zu hören und deren Willen wirklich ernst zu nehmen! Das politische Gebaren der AfD beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“ erweist sich als klassisches und zugleich hochaktuelles Beispiel für das wahre Gesicht dieser Partei, die von vielen nur aus Protest und nicht aus Überzeugung gewählt wird – und leider viel zu oft ohne Kenntnis der Wahlberechtigten, wie krass der Unterschied zwischen schönen Worten und hässlichen Taten ist. Wie oben bereits gesagt: „Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen!“
  • Mein persönliches Fazit: Deutlicher und krasser kann der Widerspruch der AfD zwischen Wort (Theorie) und Tat (Praxis) tatsächlich nicht mehr sein. Wer Volkes Wille angeblich so hoch einschätzt, kann ihn nicht gleichzeitig so selbstherrlich ignorieren. Genau das aber hat die AfD getan - und ein Paradebeispiel dafür geliefert, wie aktuell noch heute die alte Spruchweisheit von Wilhelm Busch ist: „Doch unterscheidet sich auch hie die Praxis von der Theorie.“
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Hallo Rheinflip,

das Vortäuschen einer Straftat wird in Deutschland mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. So ist es in § 145d Abs. 1 und Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat - dejure.org

Ein noch höheres Strafmaß sieht §145d Abs. 3 vor. Das betrifft aber eine besonders schwere Form der Tatbegehung. Dafür liegt im von dir geschilderten Fall kein Anhaltspunkt vor.

Jetzt behauptet diese Person oder andere nahestehende Personen aus egoistischen Gründen, dass es einen Angriff mit Vergiftung gegeben habe. Wenn das offensichtlich eine falsche Aussage ist, wäre das nicht schon Vortäuschung einer Straftat?

Es wäre tatsächlich "Vortäuschen einer Straftat", sofern zwei Voraussetzungen erfüllt wären, die auch "Tatbestandsmerkmale" genannt werden.

Tatbestandsmerkmal – Wikipedia

  1. Voraussetzung: Die Täuschung muss bei "einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle" stattgefunden haben (§ 145d Abs. 1 StGB). Gemeint sind damit die Strafverfolgungsbehörden, also die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Somit reicht es nicht aus, wenn allgemein die Öffentlichkeit oder Einzelpersonen getäuscht werden, die keine Strafanzeigen entgegen nehmen.
  2. Voraussetzung: Die Täuschung muss "wider besseres Wissens" begangen werden (§ 145d Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Der Täter muss wissen, dass eine rechtswidrige Tat in Wahrheit gar nicht begangen wurde.

Hier wird es ganz ausführlich erklärt:

Vortäuschen einer Straftat, § 145d - juracademy.de

Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB | Lecturio

Müsste es entsprechend staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich ziehen?

Das entscheidet ganz allein die Staatsanwaltschaft, sobald eine Strafanzeige erstattet ist.

Strafanzeige kann

  • bei jeder Polizeidienststelle,
  • auch bei der Staatsanwaltschaft direkt
  • und sogar online erstattet werden: Online Strafanzeige erstatten (online-strafanzeige.de)

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafermittlungsverfahren ein, wenn ein sogenannter "Anfangsverdacht" vorliegt. Hier wird genau erklärt, was das ist:

Anfangsverdacht – Wikipedia

Der wichtigste Satz im Wikipedia-Eintrag "Anfangsverdacht" lautet:

Er [der Anfangsverdacht] muss in konkreten Tatsachen bestehen, wobei die Schwelle hierfür allerdings mitunter niedrig ist.

Solch ein Anfangsverdacht bestände beispielsweise dann, wenn aus der Strafanzeige hervorgeht: Der Beschuldigte hat möglicherweise (!) gegenüber einer Person X unter dem Siegel der Verschwiegenheit geäußert, mit der angeblichen Vergiftung gelogen zu haben.

Das wäre dann ein klares Indiz dafür, dass der Beschuldigte "wider besseres Wissens" (§ 145d Abs. 1 StGB) gehandelt haben könnte.

Also besteht Klärungsbedarf: Hat der Beschuldigte tatsächlich so etwas zur Person X gesagt? Die Behauptung könnte (!) wahr sein. Ob sie tatsächlich wahr ist, kann aber nur durch Vernehmung der Person X (und eventueller anderer Personen, auch des Beschuldigten selbst) geklärt werden. Also bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, leitet dementsprechend ein Strafermittlungsverfahren ein und verfügt gleichzeitig, Person X (und eventuell andere Personen) als mögliche Zeugen zu vernehmen.

  • Zerschlägt sich der Anfangsverdacht im Zuge der Zeugenvernehmung(en), stellt die Staatsanwaltschaft das Strafermittlungsverfahren ein.
  • Erhärtet sich der Anfangsverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) Anklage gegen den Beschuldigten

§ 170 StPO - Entscheidung über eine Anklageerhebung - dejure.org

Ermittlungsverfahren – Wikipedia

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Hallo iamaplayboy,

Kalendergeschichten:

  • Das sind Geschichten, die früher auf der Rückseite von Kalenderblättern abgedruckt waren.
  • Diese Geschichten waren alle sehr kurz, weil ja auf der Rückseite eines Kalenderblatts nur wenig Platz ist.
  • Kalendergeschichten sind unterhaltsam, leicht verständlich, handeln von merkwürdigen Begebenheiten und enden meist mit einer "Pointe", also mit einer Überraschung zu guter Letzt.
  • Entstanden sind Kalendergeschichten schon im 16. Jahrhundert. Richtig populär wurden sie im 17. und 18. Jahrhundert. Damals besassen die meisten Leute keine Bücher. Für die einfache Bevölkerung war die Bibel und ein Kalender der einzige Lesestoff. Deshalb waren die Geschichten auf der Rückseite von Kalenderblättern sehr beliebt.
  • Manche Schriftsteller wurden berühmt, weil sie tolle Kalendergeschichten schrieben. Dazu gehört zum Beispiel Johann Peter Hebel (1760 - 1826). Seine berühmteste Kalendergeschichte heißt: "Kannitverstan". Hier kannst du sie lesen:

https://www.tuttlingen.de/ceasy/resource/?id=16374&download=1

  • Und hier sind noch 2 YouTube-Videos, wo du dir nochmal anschauen kannst, was ich dir geschrieben habe:

https://www.youtube.com/watch?v=h-fH3_B355I

https://www.youtube.com/watch?v=gJricHrItFw

  • Falls du irgend etwas nicht verstanden und noch Fragen hast: Frag mich einfach in der Kommentarspalte hier unter meiner Antwort. Es kann 1-2 Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich garantiert. Versprochen!

Viele Grüße von

hardliner2019

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Hallo DerWeise787,

du fragst:

Machen die Rechtsanwälte der Anwaltshotline dahag nur Erstberatungen?
  • Ich selbst war während meiner früheren anwaltlichen Tätigkeit nie in der telefonischen Rechtsberatung der dahag tätig.
  • Versuchen wir also - du und ich - einfach mal gemeinsam Schritt für Schritt herauszufinden, was Sache ist :-)
  • Geh' bitte einfach mal auf diese Seite:

https://www.dahag.de/p/telefonische-rechtsberatung-sofort-vom-anwalt

  • Dort ist von "telefonischer Rechtsberatung" die Rede und nicht von "nur Erstberatungen".
  • Dies verstehe ich so, dass du dich in derselben Sache auch ein zweites und drittes Mal über die Anwaltshotline beraten lassen kannst - zum Beispiel, wenn dir im Nachgang zur telefonischen Erstberatung weitere Fragen zur selben Sache eingefallen sind.
  • Allerdings solltest du darauf eingestellt sein, bei weiteren telefonischen Beratungsgesprächen unter Umständen mit einem anderen Anwalt als bei der Erstberatung zu sprechen.
Oder auch Vertretungen in Gerichtsprozessen und weitere Aufgaben?
  • Geh' bitte mal auf diese Seite:

https://www.dahag.de/ueber-uns

  • Wenn du ganz runterscrollst aufs Ende dieser Seite, findest du dort folgenden Hinweis:
Hilfe vom Anwalt
Telefonische Rechtsberatung
Online Rechtsberatung per E-Mail
Anwaltssuche
  • Beim Anklicken von "Anwaltssuche" gelangst du auf diese Seite:

https://anwaltssuche.dahag.de/anwaltssuche/suche/index.htm

  • Dort kannst du deine Postleitzahl, deinen Wohnort und das Rechtsgebiet eingeben, um das es geht. Dir wird dann ein Rechtsanwalt in deiner Nähe genannt, an den du dich wenden kannst.
  • Ich verstehe das so, dass dieser Rechtsanwalt, der dir genannt wird, nicht in der dahag-Hotline tätig ist. Es wird ein "normaler Rechtsanwalt" sein, der freiberuflich tätig ist, sich auf dem von dir genannten Rechtsgebiet auskennt, seine Kanzlei in deiner direkten Nähe hat und selbstverständlich auch in Gerichtsprozessen für dich tätig sein oder andere Aufgaben wahrnehmen kann.
  • Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich dir Folgendes: Geh' mal auf die Seite

https://www.dahag.de/impressum

  • Dort findest du die Telefonnummer der dahag-Verwaltungszentrale sowie deren E-Mail-Adresse. Und dort kannst du es "aus erster Hand" hundertprozentig genau erfahren. Vermutlich wirst du dort bestätigt bekommen, was ich dir geschrieben habe. Ich hoffe es jedenfalls :-)

Viele Grüße & viel Glück!

hardliner2019

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Hallo DerWeise787,

deine Frage spricht mich sehr an, weil ich in früheren Jahren als Rechtsanwalt berufstätig war. Gern nehme ich mir deshalb Zeit, dir zu antworten - und dabei auch die Kosten im Blick zu haben, die auf dich bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zukommen werden.

Das Wichtigste vorweg:

Kann ein Rechtsanwalt gut einen komlexen Sachverhalt schildern?

Ja klar!

Das sollte ein Rechtsanwalt nicht nur können. Das gehört sogar zur Kernkompetenz von Anwälten. Denn:

  • Der Rechtsanwalt hat seinem Auftraggeber (dem "Mandanten" oder "Klienten") eines voraus: Aufgrund seines Berufes weiß der Anwalt, welche Gesetzesbestimmungen zur juristischen Beurteilung eines Sachverhaltes maßgeblich sind.
  • Deshalb ist der Anwalt befähigt, "unwichtige Details" des Sachverhalts von den wirklich "wichtigen Details" zu trennen. "Wichtig" sind nur die Details, die im Zusammenhang mit bestimmten Paragrafen bestimmter Gesetzbücher - zB Strafgesetzbuch (StGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßenverkehrsordnung (StVO) - konkrete Bedeutung haben. Diese Trennung zwischen "wichtig" und "unwichtig" kann der Auftraggeber (Mandant, Klient) in der Regel nicht durchführen, weil ihm das erforderliche Fachwissen fehlt.
  • Deshalb besteht die Aufgabe des Rechtsanwalts zunächst darin, sich vom Auftraggeber (Mandant, Klient) umfassend informieren zu lassen, worum genau es geht. Je nach Lage des Falles kann es unter Umständen erforderlich sein, dass der Anwalt zusätzlich Einsicht in Akten nimmt, die seinen Auftraggeber betreffen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es um die so genannte "Anhörung in einem Bußgeldverfahren" wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geht.
  • Sobald der Anwalt durch das Gespräch mit dem Auftraggeber und (eventuell) Akteneinsicht umfassend informiert ist, filtert der Anwalt aus allen verfügbaren Informationen diejenigen heraus, die zur juristischen Beurteilung des Sachverhalts einzig und allein maßgeblich sind. Diese herausgefilterten wirklich "wichtigen" Informationen machen in der Regel nur einen Bruchteil dessen aus, was insgesamt an Informationen verfügbar ist.
  • Auf dieser Grundlage kann der Anwalt nun für dich als Auftraggeber (Mandant, Klient) viel besser tätig werden, als du selbst es tun könntest. Denn der Anwalt weiß ja nun, auf welche wirklich wichtigen Details es ankommt. Deshalb kann der Anwalt den "komplexen Sachverhalt" sehr viel kürzer & prägnanter zusammenfassen als du. Diese Kürze & Prägnanz weiß jeder zu schätzen - egal ob der Sachverhalt einer Behörde (zB Polizei) oder einem Gericht (zB Verwaltungsgericht, Zivilgericht, Strafgericht) mitgeteilt wird.

In aller Regel schildert der Anwalt den "komplexen Sachverhalt" schriftlich.

Ich selbst habe es im Zeitraum meiner früheren anwaltlichen Tätigkeit kein einziges Mal erlebt, dass ich damit beauftragt wurde, einen "komplexen Sachverhalt" mündlich zu schildern.

Trotzdem ist es selbstverständlich möglich, einem Anwalt den Auftrag zur mündlichen - zB telefonischen - Darstellung des "komplexen Sachverhaltes" zu erteilen. Gar kein Problem!

Was theoretisch ein Problem sein könnte, aber nicht sein muss:

Welche Kosten kommen auf dich als Auftraggeber (Mandant, Klient) bei Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung (= telefonische Schilderung des "komplexen Sachverhalts") zu?

  • Das könnte ein Problem sein, wenn du vom Anwalt am Ende eine Honorarabrechnung erhältst, die so hoch ist, dass du vom Stuhl fällst.
;-)
  • Das ist aber kein Problem, sofern du vorausschauend handelst - und zwar dadurch, dass du den Anwalt, bevor er tätig wird, direkt fragst:
"Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn Sie für mich tätig werden?"
  • Jeder seriöse Anwalt wird dir diese Frage beantworten - und zwar genau so selbstverständlich wie ein Handwerksbetrieb auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag erstellt.
  • Dann weißt du, was an Kosten auf dich zukommt.
  • Dann kannst du dich entscheiden, ob du den Anwalt beauftragst oder es lieber sein lässt.
  • Und dann fällst du nicht am Ende vom Stuhl, wenn die Rechnung des Anwalts kommt.

Bitte beachte bei der Höhe der Anwaltskosten:

Grundsätzlich bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Anwalt sein Honorar (die "Vergütung") bemessen darf:

  • Möglichkeit 1: Der Anwalt berechnet die Vergütung anhand der Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aufgelistet sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

  • Möglichkeit 2: Der Anwalt trifft mit dir als Auftraggeber (Mandant, Klient) eine individuelle "Vergütungsvereinbarung". Darin wird festgelegt, welchen Stundensatz der Anwalt für seine Tätigkeit in Rechnung stellt. Die Stundensätze von Anwälten sind unterschiedlich. Meist bewegen sie sich zwischen ca. 180 € und ca. 300 €. Sie können aber im Einzelfall auch deutlich höher sein. Hochspezialisierte Fachanwälte, die vielleicht zudem noch sehr berühmt sind, verlangen gerne auch schon mal 500 € oder sogar noch mehr pro Arbeitsstunde. Aber auf so hochspezialisierte & berühmte Fachanwälte wirst du vermutlich nicht angewiesen sein ;-)

Ich weiß nicht, ob ich alles, was für dich wichtig ist, gut und verständlich erklärt habe.

Falls nicht und du noch Fragen hast:

Schreib' deine Fragen einfach in den Kommentar-Thread rein. Es kann ein oder zwei Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich auf alle Fälle. Versprochen :-)

Viele Grüße & viel Erfolg!

hardliner2019

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Hallo Schimmeolive,

du darfst diese Jacke in der Öffentlichkeit tragen, ohne dich strafbar zu machen.

Dies ergibt sich aus § 86 des Strafgesetzbuches (StGB).

https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

Schauen wir uns diesen § 86 StGB einfach mal etwas genauer an.

  • Gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist strafbar,
Wer Propagandamittel (...), die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (...)
  • Aber: Derselbe § 86 StGB enthält in Absatz 4 eine Ausnahmeregelung. Dort ist nämlich zu lesen:
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung (...) der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen (...) oder ähnlichen Zwecken dient.

Bezogen auf den Pullover bedeutet das:

  1. Das Hakenkreuz auf dem Pullover ist "Propagandamittel einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB. Deshalb wäre das Tragen in der Öffentlichkeit strafbar, sofern der Pullover nur mit diesem Hakenkreuz bedruckt wäre. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  2. Tatsächlich ist aber ja auf dem Pullover nicht nur das Hakenkreuz zu sehen.
  3. Zu sehen ist obendrein auch eine Person, die das Hakenkreuz in den Mülleimer wirft. Dies wiederum stellt eine "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" im Sinne von § 86 Abs. 4 StGB dar - und ist deshalb nicht strafbar.

Das Gesetz hat also den Fall, den du in deiner Frage ansprichst, klar geregelt - und (wie ich finde) auch sehr gut geregelt. Denn:

Das Gesetz berücksichtigt die Absicht, mit der ein NS-Symbol öffentlich gezeigt wird - und unterscheidet deshalb, ob jemand erkennbar für oder gegen eine verfassungsfeindliche Organisation eintreten will.

Dementsprechend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil vom 15. März 2007, wo es um ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz ging, klipp und klar festgestellt:

Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39349

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=39202&linked=pm&Blank=1

Ich weiß nicht, ob ich die gesetzliche Regelung gut und verständlich erklärt habe. Falls nicht und du noch Fragen hast: Schreib' deine Fragen einfach in den Kommentar-Thread rein. Es kann ein oder zwei Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich auf alle Fälle. Versprochen :-)

Viele Grüße

hardliner2019

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  1. Ich spende Geld.
  2. Ich mache mit anderen Mietern bei uns im Haus (18 Wohnungen) und in der Nachbarschaft eine Sachspenden-Aktion. Eine Spedition hier am Ort sorgt kostenlos für den Weitertransport.
  3. Ich stelle in meiner Wohnung vier Übernachtungsplätze für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung. Die biete ich über ein seriöses Internetportal an, wo zur Zeit ungefähr 144.000 Gastgeber mit fast 330.000 Schlafplätzen registriert sind. Das ist dieses Portal:

https://www.unterkunft-ukraine.de/

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"Die Mutter hat die Tochter geschlagen, weil sie betrunken war": Wer war Betrunken?

Falls der Satz grammatisch korrekt sein soll, ist die Antwort eindeutig:

Die Tochter war betrunken!

Begründung:

  • Das drittletzte Wort ("sie") ist ein Personalpronomen

https://de.wikipedia.org/wiki/Personalpronomen

https://www.meetnlearn.de/schnellefragen/5292-welche-arten-von-pronomen-gibt-es-in-der-deutschen-gramatik

  • Personalpronomen sind "Stellvertreter". Sie beziehen sich IMMER auf das jeweils letzte Nomen ("Hauptwort"), das im selben Genus ("Geschlecht") und im selben Kasus ("Fall") vor dem Personalpronomen steht.

https://www.kapiert.de/substantive-im-richtigen-kasus-ergaenzen/

  • Das letzte Nomen (Hauptwort), das im selben Genus (Geschlecht) und im selben Kasus (Fall) vor dem Personalpronomen "sie" steht, ist: "Tochter".
  • Also war - grammatische Richtigkeit des Satzes vorausgesetzt - die Tochter betrunken.

Woher ich das weiß:

Als 9-jähriger Drittklässler musste ich in der Schule einen Aufsatz schreiben. Thema: "Die Einweihung der neuen Kirchglocken"

Ich schrieb:

Am Sonntag wurden die neuen Glocken unserer Kirche eingeweiht. Das war richtig schön. Die Kirche war voll. Alle freuten sich über die neuen Glocken. Besonders der Pastor und der Bürgermeister. Dann wurden sie aufgehängt.

Ich bekam eine "2", hätte aber vielleicht eine "1" bekommen, wenn ich damals schon gewusst hätte, was ich oben schrieb:

Personalpronomen sind "Stellvertreter". Sie beziehen sich IMMER auf das jeweils letzte Nomen ("Hauptwort"), das im selben Genus ("Geschlecht") und im selben Kasus ("Fall") vor dem Personalpronomen steht.

Und in der Kirche wurden natürlich die Glocken, aber nicht der Pastor und der Bürgermeister aufgehängt.

;-)
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Meine persönliche Prognose ist:

  1. Mehrheitlich werden die Anhänger Sucharit Bhakdi auch in Zukunft folgen.
  2. Zwar werden sich zeitgleich auch Anhänger von Bhakdi abwenden. Deren Zahl dürfte aber vergleichsweise gering sein.
  3. Gut möglich, dass die kleine Zahl derer, die sich von Bhakdi abwenden, kompensiert wird durch neue Anhänger, die in Bhakdi nunmehr eine Art "Märtyrer" zu erkennen glauben, der doch nur durch "bösartige Repressalien" (zB durch Strafermittlungsverfahren) "mundtot" gemacht werden solle.

Zu 1:

Bhakdi rekrutiert die überwältigende Mehrheit seiner Anhänger NICHT aus Fachleuten, sondern aus Laien. Zum einen aus der Szene der "Querdenker" und Coronaleugner. Zum anderen aber auch aus Menschen, die weder "Querdenker" noch Coronaleugner, sondern mit der persönlichen Pandemie-Situation schlicht überfordert und deshalb sehr empfänglich sind für "Erläuterungen", wie Bhakdi sie in seinem mittlerweile gesperrten YouTube-Channel zum Besten geboten hat.

Was die medizinische Fachwelt betrifft:

Dort stieß Bhakdi schon früh auf Kritik. Befeuert wurde sie durch immer neue Faktenchecks. Zum Beispiel:

  • dpa-Faktencheck vom 24.03.2020: "Mediziner Bhakdi unterschätzt Gefährlichkeit des Coronavirus"

https://www.presseportal.de/pm/133833/4555917

  • BR24-Faktencheck vom 01.04.2020:

https://www.br.de/nachrichten/wissen/bhakdis-brief-an-die-kanzlerin-was-ist-dran-an-seinen-fragen,RutYDhd

  • SZ-Faktencheck vom 10.04.2020:

https://www.sueddeutsche.de/medien/corona-falschmeldungen-youtube-facebook-1.4873470

  • SWR3-Faktencheck vom 22.05.2020:

https://www.swr3.de/aktuell/multimedia/bhakdi-video-faktencheck-massnahmen-corona-100.html

  • Correctiv-Faktencheck vom 19.06.2020

https://correctiv.org/faktencheck/2020/06/19/impfung-gegen-covid-19-sinnlos-sucharit-bhakdi-stellt-unbelegte-behauptungen-auf/

  • Mimikama-Faktencheck vom 23.04.2020:

https://correctiv.org/faktencheck/2020/06/19/impfung-gegen-covid-19-sinnlos-sucharit-bhakdi-stellt-unbelegte-behauptungen-auf/

  • Stellungnahmen der Christian-Albrechts-Universität Kiel vom 21.08.2020 zur Bhakdi-Publikation „Corona Fehlalarm?“

https://www.uni-kiel.de/de/coronavirus/details/news/corona-stellungnahmen-fehlalarm

  • Volksverpetzer, 23.06.2021:

https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/bhakdi-corona-fehlalarm-faktencheck/

So massiv die Kritik seit März 2020 ausfiel: Sie mündete schließlich in der Verleihung eines Negativpreises an Bhakdi. "Für den größten wissenschaftlichen Unsinn des Jahres" verlieh ihm die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (kurz: GWUP) am 15. Dezember 2020 das "Goldene Brett vorm Kopf".

https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000122528159/goldene-brett-vorm-kopf-geht-anfehlalarm-autor-sucharit-bhakdi

Nahezu zeitgleich - nämlich im November 2020 - sperrte YouTube Bhakdis Channel. Grund: Verstöße gegen die YouTube-Community-Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen über Covid-19.

https://support.google.com/youtube/answer/9891785

Was die medizinischen Laien (und damit die Mehrheit der Bhakdi-Anhänger) betrifft:

Nicht nur, aber vor allem über YouTube bot sich Bhakdi eine große Bühne, die ihm immer neue Anhänger in Scharen bescherte. Kaum dass Bhakdi am 18. März 2020 mit eigenem Channel an den Start gegangen war, veröffentlichte er 5 Videos - und erzielte damit in nur 6 Wochen fast 50.000 Abonnenten und über 4.000.000 Klicks. Doch es blieb nicht bei Bhakdis "Auftritten" im eigenen Channel.

Im April 2020 gab Bhakdi Ken Jebsen im YouTube-Kanal KenFM ein Interview. Wie auch in anderen YouTube-Videos stellte er Behauptungen auf, die dem allgemeinen wissenschaftlichen Konsens zur Pandemie widersprachen. Laut der Sozialpsychologin Pia Lamberty sind Personen wie Bhakdi zwar nicht „per se als Verschwörungstheoretiker“ einzustufen. Indem sie sich aber mit diesen gemein machten, etwa indem Bhakdi sich von Jebsen interviewen lasse, verliehen sie ihnen die Legitimation der Wissenschaft.

Zitiert aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sucharit_Bhakdi

Bevor YouTube Bhakdis Channel wegen Verstößen gegen die "Community-Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen über Covid-19" endgültig sperrte, nutzte Bhakdi diese bewährte große Bühne für eine Ansprache an seine "Mitbürger", worin er, der Mediziner, nunmehr auch ein juristisches Statement zum Besten gab: Die im Rahmen des Lockdowns verordneten Maßnahmen seien, so Bhakdi, eine Verletzung der Grundrechte.

Ob medizinische Fehlinformationen oder juristisches Statement: Was Bhakdi zum Besten gab, machte ihn nicht nur zur Ikone der "Querdenker" und Coronaleugner, sondern war Wasser auf den Mühlen all' derer (auch außerhalb der "Querdenker"-Bewegung), die es doch schon immer wussten oder zumindest ahnten - dass es nämlich mit der "vermeintlichen Pandemie" in Wahrheit nicht weit her sei, dass aus einer Mücke ein Elefant gemacht werde, dass die Corona-Maßnahmen völlig überzogen, ja sogar schädlich seien. Und am allerschlimmsten: dass "die" Politiker da etwas ausgeheckt hätten, was abgrundtief böse schon deshalb anmuten muss, weil ungezählt viele Menschen mit voller Absicht in Not gebracht worden seien - zum Beispiel in finanzielle Not durch Verlust des Arbeitsplatzes oder der Einnahmen aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit.

Dass solch eine Not für ungezählt viele Menschen tatsächlich entstanden ist, steht außer Frage. Ebenso steht außer Frage, dass viele Menschen in einer Situation völliger Verzweiflung eine gewisse Erleichterung empfinden, einen Sündenbock erkennen zu können, der für die eigene Misere verantwortlich gemacht werden kann - zum Beispiel "die" Politiker und/oder "die" Mediziner und/oder "die Lügenpresse", die aus einer Mücke einen Elefanten machen, indem sie eine doch eigentlich völlig harmlose Infektion zu einer angeblich gefährlichen Pandemie aufbauschen.

Dieses Bedürfnis nach einem "Sündenbock" wird nach meiner Einschätzung bleiben - und damit zugleich die Anhängerschaft, die auch in Zukunft bereit ist, Bhakdi zu folgen. Er ist doch - zumindest aus Sicht seiner Anhänger - der wahre Experte und Heilsbringer ("Messias"), der weiß, wo es lang geht und von vornherein hätte lang gehen müssen.

Daran dürfte auch Bhakdis Statement

"Das Schlimmste an den Juden ist, dass sie sehr gut lernen. Aber sie haben jetzt das Böse gelernt"

nichts ändern.

Nach meiner Einschätzung werden Bhakdis Anhänger diesem Statement mehrheitlich keine so negative Bedeutung beimessen, dass sie sich von ihm abwenden. Entweder wird man diese Aussage relativieren oder sogar für richtig halten. Manch einer wird gern auch noch einen drauf setzen, beispielsweise mit der Bemerkung, es werde doch in Wahrheit nur ein "billiges Framing" gegen Bhakdi betrieben. So, wie hier zitiert, hat sich die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) ja bereits öffentlich geäußert.

Hinzu kommt die Verbindung zwischen "Querdenker"-Bewegung und Antisemitismus:

https://www.tagesschau.de/inland/antisemititsmus-querdenken-101.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/querdenker-und-judenfeindlichkeit-antisemitismusbeauftragter-fuer-verbot-des-gelben-sterns-auf-demonstrationen/27167162.html

https://www.deutschlandfunkkultur.de/antisemitismus-auf-querdenker-demos-soll-man-das-tragen-des.1008.de.html?dram:article_id=496929

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/von-querdenker-demonstrationen-bis-hin-zu-angriffen-auf-synagogen-antisemitismus

Angesichts der hier verlinkten Quellen halte ich es nicht nur für möglich, sondern sogar für wahrscheinlich, dass Bhakdi mit seiner antisemitischen Äußerung bei manchen "Querdenkern" sogar noch zusätzlich punktet. So nach dem Motto: "Solche Leute braucht das Land! Leute, die den Mumm haben, endlich mal die Wahrheit auszusprechen!" - Das ist furchtbar. Aber es ist zugleich meine ehrliche Einschätzung, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden.

Zu 2:

Nicht wirklich beruhigend, aber immerhin so etwas wie ein kleiner Lichtblick: Sowohl in Social Media als auch in meinem persönlichen Umfeld erlebe ich aktuell, dass einige wenige Anhänger Bhakdis auf dessen antisemtische Äußerung betroffen reagiert haben. So sagte mir beispielsweise ein ehemaliger Arbeitskollege, zu dem ich noch heute Kontakt habe: "Dieser Bhakdi ist eine Koryphäe auf seinem Gebiet. Das wäre der perfekte Gesundheitsminister. Aber was er da über 'die' Juden gesagt hat - das geht zu weit. Das geht gar nicht! Der Mann ist für mich gestorben. Punkt."

Aber dieser ehemalige Arbeitskollege scheint eher die Ausnahme zu sein. Für andere Bhakdi-Anhänger, die ich durch soziale Medien oder im realen Leben persönlich kenne, ist die antisemtische Äußerung unbeachtlich. Sie ändert nichts an der bisherigen Sympathie für Bhakdi. Deshalb meine subjektive Einschätzung: Einige, aber nicht viele werden sich von Bhakdi abwenden.

Zu 3:

Gleichzeitig erlebe ich auch (wenngleich zurzeit nur in Social Media) genau das Gegenteil: dass nämlich Menschen, die bisher offenkundig nicht zu den Bhakdi-Anhängern zählten nun plötzlich Sympathie für ihn entwickeln. Grund: Es wird unterstellt, Bhakdis verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit [https://dejure.org/gesetze/GG/5.html] werde durch "bösartige Repressalien" - insbesondere durch Strafanzeigen - in unzulässiger Weise beschnitten. Dies diene einzig und allein dazu, Druck auf ihn auszuüben und ihn einzuschüchtern. Bhakdi solle - so schreibt es hier bei gutefrage.net einer der Antwortgeber wortwörtlich -

"komplett mundtot"

gemacht werden.

Solche und ähnliche Äußerungen im Netz wirken auf mich, als solle Bhakdi zu einer Art Märtyrer hochstilisiert werden. Völlig zu Unrecht, wie ich meine. Denn: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bedeutet ja nicht, dass jeder alles sagen darf, was er sagen will. Vielmehr endet dieses Grundrecht dort, wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) hält in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze

https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Zu diesen "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" gehört unter anderem der in § 130 StGB geregelte Straftatbestand der Volksverhetzung.

https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Wie jeder andere Bürger darf also auch ein Herr Bhakdi nicht "einfach mal eben so" öffentlich äußern, was er öffentlich äußern will, sondern unterliegt gesetzlichen Schranken, zu denen auch der Straftatbestand der Volksverhetzung zählt. Schon deshalb besteht kein Grund, ihn zum "Märtyrer" hochzustilisieren.

Hinzu kommt:

Bisher wurden lediglich zwei Strafanzeigen gegen Bhakdi erstattet.

Sigmount Königsberg, Antisemitismus-Beauftragter der jüdischen Gemeinde zu Berlin, stellte Strafanzeige gegen Bhakdi wegen Volksverhetzung. Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) schrieb auf Twitter: „Ein Cocktail aus israelbezogenem Antisemitismus, Relativierung der Nazizeit und schlichtweg tendenziösen Falschaussagen.“ Dem JFDA zufolge hat auch die WerteInitiative. jüdisch-deutsche Positionen eine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt.

Zitiert aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sucharit_Bhakdi

Mit der Erstattung dieser beiden Strafanzeigen ist überhaupt noch nichts entschieden. Bis dato hat die zuständige Staatsanwaltschaft (StA) weder einen Anfangsverdacht bejaht (und auf dieser Grundlage ein Strafermittlungsverfahren gegen Bhakdi eingeleitet), noch ist Anklage erhoben worden, geschweige denn wurde Bhakdi in einem entsprechenden Hauptverfahren rechtskräftig verurteilt. Es gilt also zunächst einmal zu Bhakdis Gunsten die gesetzliche Unschuldsvermutung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Vor diesem Hintergrund besteht tatsächlich nicht der geringste objektivierbare Anlass, Bhakdi als "Märtyrer" anzusehen.

Dass dessen ungeachtet jedoch jetzt schon Stimmen im Netz laut werden, die unterstellen, Bhakdi solle "komplett mundtot" gemacht werden, gibt mir zu denken - und ist Grund meiner eingangs genannten persönlichen Einschätzung: Möglicherweise wird die kleine Zahl derer, die sich von Bhakdi abwenden, kompensiert durch neue Anhänger.

Unterm Strich - so vermute ich - wird die Gesamtzahl der Bhakdi-Anhänger vorerst weitestgehend konstant bleiben. So sehr ich diese persönliche Prognose bedaure: Auch hier gibt es einen Lichtblick. Er besteht darin, dass ich sehe, wie viele Nutzer sozialer Medien (auch hier bei gutefrage.net) sich tagtäglich engagieren, kruden Verschwörungstheorien und medizinischen Fehlinformationen im Zusammenhang mit Covid-19 entgegenzutreten. Das ist frei von finanziellen Ambitionen. Damit wird kein Geld verdient, wie es bei Bhakdi in beträchtlichem Umfang der Fall war und ist. Da wird Arbeit ausschließlich aus persönlicher Überzeugung geleistet. Das ist großartig. Und das verdient aus meiner Sicht höchsten Respekt.

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Hallo Kayraslive,

ich weiß jetzt nicht, wie kurz oder wie lang dein Referat sein soll. Aber wenn ich Zuhörer oder Leser deines Referates wäre, würde mich am meisten dieser Punkt interessieren:

  • Plastikmüll in den Meeren: Warum wird er zum immer größeren Problem - und was können wir Menschen dagegen tun?

Das könnte sogar schon die Überschrift deines Referates sein :-)

Vorteil, wenn du dich auf diesen einen Punkt konzentrierst:

  1. Du kannst darüber ein Kurzreferat (5-10 Minuten Vortragsdauer) machen oder auch ein längeres Referat (30-45 Minuten Vortragsdauer).
  2. Außerdem lässt sich dieses Thema toll recherchieren. Du findest da jede Menge im Internet, wenn du die Suchworte "Meere, Plastikmüll" in die Suchmaske eingibst.
  3. Hier schon mal zwei hilfreiche Links zum Thema "Plastikmüll in den Meeren":

https://www.geo.de/geolino/wissen/23238-rtkl-geolino-spezial-der-wissenspodcast-folge-36-plastikmuell

https://www.wwf.de/themen-projekte/meere-kuesten/plastik/unsere-ozeane-versinken-im-plastikmuell

Ein ähnliches Thema wäre:

  • "Die globale Verschmutzung der Meere und die Auswirkungen auf das vielfältige Leben im Wasser"

Hilfreiches Infos zu diesem Thema:

https://www.ecologic.eu/sites/default/files/event/2014/kraemer_swimming_in_trash_presentation_-_urania_4_nov_2013.pdf

Oder willst du dich in deinem Referat gar nicht auf einen speziellen Punkt konzentrieren, sondern ganz allgemein über die Ozeane berichten? Dann könntest du diese Themen wählen:

  • "Die drei großen Weltmeere"

https://www.grin.com/document/105365

  • "11 Fakten über unsere geheimnisvollen Ozeane"

https://www.dw.com/de/11-fakten-%C3%BCber-unsere-geheimnisvollen-ozeane/a-19545313

  • Weitere thematische Ideen & Anregungen für dein Referat hier:

https://www.geo.de/geolino/natur-und-umwelt/14488-thma-ozeane

https://www.lehrer-online.de/inhalte/dossiers/mint-mathematik-informatik-naturwissenschaften-und-technik/linktipps-zum-themenkomplex-meere-und-ozeane/

Ich hoffe, dass dir diese Tipps & Infos für's Erste weiterhelfen.

Falls du weitere Fragen zu deinem Referat hast, stell' sie mir einfach in der Kommentarspalte unter meiner Antwort. Es kann ein bis zwei Tage dauern, bis ich dir antworte. Aber antworten werde ich auf jeden Fall. Versprochen!

Falls ich nichts mehr von dir höre:

Gutes Gelingen & eine gute Note für dein Referat und viele Grüße von

hardliner2019

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Hallo Sylwhiski,

deine Frage finde ich richtig cool. Sie spricht mich nämlich aus drei Gründen sehr an:

  1. Ich komme aus einer Anwaltsfamilie. Fast alle waren oder sind als Rechtsanwälte berufstätig. Vater, Mutter, Bruder, Neffe, ein Onkel und nun auch noch zwei Cousins... boaaahhh ;-)
  2. Ich selbst bin dann - was für ein Zufall - auch Anwalt geworden.
  3. Aber in einem Punkt war ich anders drauf als die meisten in meiner Familie: Mir war es nämlich auf Dauer zu anstrengend, Anwalt zu sein.

Damit ist deine Frage eigentlich schon beantwortet. Und zwar so:

Ja, der Beruf des Anwalts ist anstrengend!

Wer das Gegenteil behauptet, ist entweder selbst nie als Anwalt berufstätig gewesen. Oder er war zwar Anwalt, aber so schlecht, dass er nur wenige Auftraggeber (Mandanten) hatte. Klar, ohne Mandanten ist nix zu tun. Und mit nur ganz wenigen Mandanten ist nur ganz wenig zu tun. Das ist aber nicht der Normalfall. Normalerweise haben Rechtsanwälte viele Mandanten - und entsprechend viel zu tun. Aber nicht so, wie es in TV-Anwaltsserien zu sehen ist: Da sieht man immer wieder, wie Anwälte tagtäglich spannende Action erleben - vor allem dann, wenn sie im Dienst ihrer Mandanten eigene kriminalistische Recherchen anstellen, fast nie am Schreibtisch sitzen und dafür umso öfter in abenteuerlichen "Außeneinsätzen" auf Achse sind. Auch haben diese Fernsehanwälte die erstaunliche Eigenschaft, im Arbeitsalltag offensichtlich immer nur einen Fall (wenn's hoch kommt: zwei oder drei Fälle) zu bearbeiten. Mehr nicht. Mit der Realität hat das aber absolut nichts zu tun.

  • In der Zeit, als ich Anwalt war, habe ich täglich ca. 30 bis 50 sogenannte "Wiedervorlagen" auf meinem Schreibtisch vorgefunden. "Wiedervorlagen" sind Akten. Jede Akte ist ein laufender Fall. Und jeder laufende Fall (also auch jede zugehörige Akte) wird in regelmäßigen Zeitabständen routinemäßig überprüft - und zusätzlich sofort geprüft, falls etwas Aktuelles passiert (zB wenn eine Nachricht des jeweiligen Mandanten oder ein Post des Prozessgegners eingeht).
  • Zwischendurch: Gespräche mit Mandanten führen. Entweder telefonisch. Sehr oft aber in der Praxis.
  • Und weiter zwischendurch: Gerichtstermine wahrnehmen.
  • Und noch weiter zwischendurch: Schriftsätze formulieren (Klagen, Klageerwiderungen, Berufungs- und Revisionsbegründungen und... und... und).
  • Und noch weiter zwischendurch (aber nur wenn's zeitlich möglich ist): eine Mittagspause einlegen - auch um zu essen.
  • Mein Arbeitsalltag als Anwalt begann in der Regel gegen 8.00 Uhr im Büro und endete dort - nach Unterbrechungen durch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen - meist zwischen 20.00 und 21.00 Uhr. Das heißt: 12 bis 13 Arbeitsstunden täglich. Von Montags bis Freitags sind das 60 bis 65 Arbeitsstunden.
  • Aber es kommt noch etwas dazu: das Wochenende. Sonnabends und Sonntags die Füße schön hochlegen und relaxen? Nö, leider nicht! Am Wochenende habe ich fast genau so viel wie von Montags bis Freitags gearbeitet. Nur war ich da nicht in der Praxis und bei Gericht, sondern zu Hause. Dort habe ich "aufgearbeitet", was ich in der Woche (Montag bis Freitag) zeitlich einfach nicht geschafft habe. Fast immer waren das schwierige Fälle mit besonders hohem Arbeitsaufwand - beispielsweise dann, wenn es um ein sogenanntes "Wiederaufnahmeverfahren" in einem eigentlich längst abgeschlossenen Strafprozess ging oder um laufende Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) oder beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
  • Alles in allem ist also die Zahl "60" (Arbeitsstunden pro Woche), die du in deiner Frage nennst, in meinem Fall sogar noch zu niedrig gegriffen. Denn tatsächlich habe ich, während ich Anwalt war, wöchentlich 80 bis 90 Stunden gearbeitet. Und deswegen habe ich ganz oben in meiner Antwort absolut ehrlich geschrieben:

Ja, der Beruf des Anwalts ist anstrengend!

Irgendwann wurde es mir zu viel. Ich habe zwar SEHR viel Geld verdient, hatte aber gar keine Zeit mehr, es auszugeben. Das war aber nicht das Schlimmste. Das Schlimmste war, dass ich körperlich immer mehr abbaute und eigentlich für nix anderes mehr Zeit hatte als für meinen Anwaltsberuf. Auch nicht für die eigene Familie und meine Hobbys. Als dann noch ein Verwandter von mir (ebenfalls Anwalt) im Alter von 59 Jahren an seinem zweiten Herzinfarkt verstarb, habe ich die Reißleine gezogen. Ich habe mir eine sechsmonatige Auszeit gegönnt und diese Zeit genutzt, über eine alternative Lebensplanung nachzudenken. Das Ergebnis: Ich habe ein Zweitstudium absolviert und bin Lehrer geworden. Das war die beste Entscheidung meines Lebens. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Hätte ich auf Dauer so weitergemacht wie in den Jahren als Anwalt - dann wäre auch ich nicht alt geworden.

An dieser Stelle könnte meine Antwort für dich, @Sylwhiski, zu Ende sein. Ist sie allerdings noch nicht. Denn jetzt folgt nach ein großes

Aber:

Was ich als Anwalt erlebt habe, muss sich bei dir - falls du Anwältin wirst - nicht automatisch wiederholen. Es kann bei dir völlig anders und viel besser laufen. Beispielsweise dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit bei dir "Beruf und Hobby" gleichzeitig ist und du total darin aufgehst. Dann bleibt der Beruf zwar objektiv anstrengend, aber rein subjektiv nimmst du es als Anstrengung weniger wahr, als es bei mir der Fall war. Für mich war die Zeit als Anwalt "nur" Beruf, aber nicht gleichzeitig mein Hobby. Mein Hobby war (und ist noch immer) das kreative Schreiben, besonders für Jugendliche. Darüber habe ich hier bei GF auch schon mal berichtet - nämlich in meiner Antwort auf diese Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/habt-tut-oder-wollt-ihr-ein-buch-schreiben

Dieses Hobby fehlte mir komplett in der Zeit, während ich Anwalt war; und ebenso fehlte der Kontakt zu meiner Zielgruppe, für die ich schreibe: Jugendliche. Das hat sich durch den Berufswechsel (vom Anwalt zum Lehrer) positiv geändert: ein wichtiger Grund, warum ich heute zufriedener als früher bin.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich kann dir in meiner heutigen Antwort nur das schreiben, was ich selbst erlebt habe. Aber ich weiß ganz genau: Andere Menschen - und vielleicht auch du - können es völlig anders erleben.

Deshalb lass' dich auf keinen Fall durch das, was ich berichtet habe, abschrecken. Im Gegenteil: Wenn du dir wirklich - nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft - wünschst, Anwältin zu werden: Dann tu' es - und studiere Jura.

Mit dem Jurastudium legst du dich übrigens beruflich noch nicht definitiv fest. Wer Jura studiert, das erste Staatsexamen besteht, anschließend das Referendariat und zweite Staatsexamen absolviert, ist "Volljurist" und kann in dieser Eigenschaft nicht nur Rechtsanwalt werden, sondern beispielsweise auch Richter oder Staatsanwalt. Da steht dir also eine ganze Palette beruflicher Möglichkeiten zur Wahl und kannst später entscheiden, in welchen juristischen Beruf du definitiv einsteigen willst.

Mein Tipp für dich:
  • Ich weiß zwar nicht, wie alt du bist, gehe aber davon aus, dass du noch zur Schule gehst und vielleicht in nächster Zeit ein Betriebspraktikum machen wirst.
  • Solch ein Betriebspraktikum kannst du unter Umständen auch bei einem Rechtsanwalt machen - und genau das würde ich dir empfehlen, weil du dann nämlich Gelegenheit hättest, ein bisschen "Praxisluft" zu schnuppern. Vielleicht stärkt dich das in deinem Wunsch, tatsächlich Anwältin zu werden.

Und was das dazu erforderliche Jurastudium betrifft:

  • Es ist wirklich gut zu schaffen. Und es ist (aus meiner Sicht) ein sehr gutes, weil nämlich sehr spannendes Studium.
  • Es hat absolut nichts zu tun mit stumpfem "Auswendiglernen", wie immer wieder behauptet wird. Richtig ist: Man muss ziemlich viel büffeln. Das ist eigentlich in jedem Studium so. Aber ich wage einfach mal zu behaupten: Das Medizinstudium und das Jurastudium sind die beiden Studiengänge, wo besonders viel gebüffelt werden muss ;-)
  • Das ist aber kein Problem für Leute, die echtes Interesse am Studiengang haben. Wer Spaß an der Sache hat, lernt automatisch gut und besteht prompt auch das Examen.
  • Wie es mir kurz vorm Jura-Examen ergangen ist, kannst du in meiner Antwort auf diese Frage nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/was-war-die-beste-bemerkung-die-von-deinem-lehrerausbilderdozenten-oder-professor-gehoert-hast

Ok, das war's dann von mir.

Ich weiß nicht, ob ich alles gut und verständlich erklärt habe. Falls nicht und du noch Fragen hast: Schreib' deine Fragen einfach in den Kommentar-Thread rein. Es kann ein oder zwei Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich auf alle Fälle. Versprochen :-)

Viele Grüße von

hardliner2019

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Hallo Misssunshine253,

ich hatte das gleiche Problem wie du - und konnte es relativ schnell lösen. Deshalb spricht mich deine Frage sehr an. Gern versuche ich, dir zu helfen.

Drei wichtige Dinge vorweg:

  1. Verlasse dich bitte nicht nur Tipps, die du hier bei GF erhältst. Auch wenn vielleicht gute Tipps dabei sind: Sie können eine gute ärztliche Beratung nicht ersetzen. Deshalb: Besprich dein Problem bitte unbedingt mit einem Arzt.
  2. Hat ein Arzt bei dir bereits eine Magenschleimhautentzündung (Gastritis) diagnostiziert? Oder vermutest du nur, dass es sich um eine Gastritis handelt? Wichtig ist in jedem Fall eine verlässliche Diagnose. Und die kann nur ein Arzt stellen.
  3. Versuche, im Gespräch mit dem Arzt die Ursache(n) deiner Erkrankung zu ergründen. Denn nur wenn die Ursache bekannt ist, kann sie beseitigt werden - mit der positiven Konsequenz, dass dann auch die Symptome verschwinden, einschließlich der Übelkeit am Morgen. Deshalb ist es für dich (und für jeden, der die gleichen Symptome hat) so wichtig, die Ursache(n) herauszufinden.

Bei einer Magenschleimhautentzündung (Gastritis) sind verschiedene Ursachen möglich. Meine Hausärztin hat sie Punkt für Punkt mit mir besprochen. Die häufigsten Ursachen sind:

  • Nikotin
  • Übermäßiger Konsum von Alkohol
  • Häufige oder hoch dosierte Einnahme von Medikamenten
  • Starker Konsum von Kaffee, scharfen Gewürzen oder anderen Lebensmitteln, die den Magen reizen (Stichwort: Ernährung).
  • Stress

Eine ausführlichere Liste der möglichen Ursachen findest du hier:

https://www.internisten-im-netz.de/krankheiten/gastritis/ursachen-risikofaktoren.html

Bei mir entfielen die drei ersten Punkte (Nikotin, Alkohol, Medikamente).

Aber Punkt 4 (Kaffee & andere Magen-reizende Lebensmittel) und Punkt 5 (Stress) waren ein Thema, das mich betraf - und somit eine "Baustelle", an der ich etwas verändern musste, um meine Gastritis zu kurieren.

Ich habe Folgendes gemacht:

Kaffee & Tee:

Nur noch morgens eine Tasse Kaffee zum "wach werden". Danach (über den Tag verteilt) immer dann, wenn ich normalerweise Kaffee getrunken hätte, stattdessen: grünen Tee - und zwischendurch zur Abwechslung auch Kräuter-Tees, die dem Magen gut tun, nämlich Kamille-, Fenchel- und Salbei-Tee. Am wirksamsten war der grüne Tee. Er gilt ohnehin als exzellente "Waffe" gegen Gastritis. Näheres kannst du hier nachlesen:

https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/gruener-tee-gegen-gastritis/

Ernährung:

In den ersten Tagen, als es mir wegen meiner Gastritis wirklich sehr schlecht ging, habe ich mich sehr genau an das gehalten, was hier empfohlen wird:

https://utopia.de/ratgeber/ernaehrung-bei-gastritis-das-hilft-bei-einer-magenschleimhautentzuendung/

Später waren diese Lebensmittel-Listen hilfreich für mich:

https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Ernaehrung-bei-Gastritis,gastritis102.html

https://eatsmarter.de/ernaehrung/bei-krankheiten/ernaehrung-bei-gastritis

Und leckere Rezepte habe ich hier gefunden:

https://www.chefkoch.de/rs/s0/mittagessen+-gastritis/Rezepte.html

Stress:

Das war, wie sich herausstellte, bei mir das größte Problem. Es schlug mir buchstäblich "auf den Magen" und war deshalb wohl auch die Kern-Ursache meiner Gastritis. Ständiger Leistungsdruck und irgendwie gar nicht mehr richtig abschalten können - dieses Problem haben nicht nur erwachsene Berufstätige, sondern auch viele Schülerinnen und Schüler. Ich hatte das große Glück: Meine Hausärztin stellte nicht einfach ein Rezept für irgendein Beruhigungsmedikament aus. Sie gab mir stattdessen den Tipp, "Autogenes Training" zu machen - eine leicht erlernbare Methode zur Selbstentspannung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Autogenes_Training

https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/psychiatrie-psychosomatik-psychotherapie/therapie/entspannungsverfahren/autogenes-training/

https://www.apotheken-umschau.de/Entspannung/Video-Autogenes-Training--so-gehts-mit-Uebungen-32888.html

Ich habe mich dann bei der örtlichen Volkshochschule zu einem Kurs für "Autogenes Training" angemeldet, der unheimlich viel Spaß gemacht und ganz nebenbei noch dazu geführt hat, dass ich im Kreis der 20 Kursteilnehmer/innen meine heutige Freundin kennengelernt habe ;-) Aber man braucht nicht unbedingt einen Kurs, um das "Autogene Training" zu erlernen. Es ist so leicht erlernbar, dass man es sich auch selbst beibringen kann - entweder durch ein Buch ( zB https://www.amazon.de/Autogenes-Training-bew%C3%A4hrte-Weg-Entspannung/dp/3442165954 ) oder durch YouTube-Tutorials:

https://www.youtube.com/watch?v=1UhrkCWDxko

https://www.youtube.com/watch?v=-tlo6lPYTFw

https://www.youtube.com/watch?v=C4SqegiTyf0

Das "Autogene Training" praktiziere ich noch heute, obwohl meine Gastritis schon seit Jahren komplett verschwunden ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe. Aber noch heute erinnere ich mich, was mir meine Hausärztin damals sagte: "Mit dem 'Autogenen Training' ist es wie mit dem Training beim Sport: Wer täglich trainiert, wird immer besser. Will heißen: Der Entspannungseffekt tritt bei täglichem Training wirklich in Minutenschnelle ein und hilft in wirklich jeder Stress-Situation." Das kann ich wirklich aus eigener Erfahrung bestätigen. Es war - nicht nur wegen meiner früheren Gastritis, sondern auch wegen meiner heutigen täglichen beruflichen Herausforderungen - eine der besten Entscheidungen meines Lebens, das "Autogene Training" zu erlernen und täglich zu praktizieren ;-) Vielleicht kannst du den Lockdown, der ja bis 31. Januar auch die Schulen betrifft, aktiv für dich nutzen, mit YouTube-Tutorials ganz nebenbei (also nebendeinen schulischen Verpflichtungen) das "Autogene Training" zu erlernen. Es ist echt nicht schwer!

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

Falls du noch Fragen oder etwas nicht verstanden hast: Frag' bitte einfach in der Kommentarspalte unter meiner Antwort. Es kann ein oder zwei Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich auf alle Fälle. Versprochen!

Falls ich nichts mehr von dir höre: Gute Besserung und alles Gute! Werde schnell gesund. Und: Bleibe gesund und zuversichtlich :-)

LG hardliner2019

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Der Verweis ist NICHT fair, sondern übertrieben!

Aus folgenden Gründen:

  1. Du bist das erste Mal zu spät zum Unterricht erschienen. (Dies schreibst du unter der Antwort von @Cagatay1705.)
  2. Du bist also keine "Wiederholungstäterin".
  3. Du bist vom Supermarkt zur Schule sogar gerannt, um nicht zu spät zum Unterricht zu kommen. (Dies schreibst du unter der Antwort von @swingpaar.)
  4. Obwohl du gerannt bist, hast du dich verspätet - allerdings nur um sieben Minuten. (So steht es im Schreiben deiner Lehrerin.) Du hast also nur einen winzigen Teil der Unterrichtsstunde versäumt. Das ist zwar grundsätzlich nicht ok. Aber du hast ja nicht mit Absicht gebummelt, sondern dich nur zeitlich verkalkuliert. Du hast nämlich nicht mit einer so großen Schlange an der Kasse im Supermarkt gerechnet. (Dies schreibst du unter der Antwort von @Chris1004.) Deshalb fällt dir in rechtlicher Hinsicht kein Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit zur Last. Was im Klartext bedeutet: Du hast zwar "selbst Schuld". Aber diese "Schuld" ist vergleichsweise gering.
  5. Weil deine Schuld gering ist und du keine "Wiederholungstäterin" bist, hätte es vollkommen ausgereicht, wenn deine Lehrerin dich mündlich ermahnt hätte. Hat sie aber nicht. Stattdessen hat deine Lehrerin schwerstes Geschütz aufgefahren: einen schriftlichen Verweis. Das wirkt auf mich ungefähr so, als würde ein Richter eine Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten verhängen, der normalerweise nur eine geringfügige Geldstrafe bekommen hätte. Man nennt so etwas: Mit Kanonen auf Spatzen schießen ;-)
  6. Hinzu kommt: Du bist in der siebten Klasse. (Das schreibst du in deiner Antwort auf meine Nachfrage zu deiner Frage.) Also bist du vermutlich 13 oder 14 Jahre. Das ist ein Alter, wo jeder (!) Mensch sich leicht mal "vergaloppiert" - sei es in der zeitlichen Planung (Stichwort: Supermarkt-Einkauf vor Unterrichtsbeginn); oder sei es durch eine Verhaltensweise, die auf Erwachsene vielleicht störrisch wirkt, aber überhaupt nicht böse gemeint ist und schon gar nicht von Uneinsichtigkeit zeugt, also einfach nur der Pubertät geschuldet ist. Von daher halte ich es für höchst fragwürdig, wenn deine Lehrerin deinen Eltern schreibt: "Dass dies unangemessen ist, scheint ihrer Tochter weder bewusst noch wichtig zu sein!" Hä? Geht es vielleicht etwas genauer? Was heißt hier "scheint"? Weiß deine Lehrerin, dass es dir "weder bewusst noch wichtig" ist? Oder hat es für deine Lehrerin nur (worauf der Wortlaut hindeutet) den "Anschein"? Geht es also nur um eine Vermutung deiner Lehrerin, nicht aber um Fakten? Woraus genau leitet die Lehrerin diese Vermutung ab? Sie selbst dazu schreibt nur: "Die Schülerin wurde zu der Absicht, diese Maßnahme gegen sie zu verhängen, gehört." Und? Geht es auch hier etwas genauer? Entscheidend ist nämlich nicht, DASS du "gehört" wurdest, sondern WAS GENAU du bei dieser "Anhörung" gesagt hast. Dazu schweigt sich deine Lehrerin komplett aus. Warum? Möglicherweise weil ihr die Argumente fehlen. Hier sollten dein Vater, deine Mutter oder beide Eltern mal direkt nachhaken - am besten in einem gemeinsamen Gespräch, bei dem nicht nur deine Lehrerin, sondern auch dein Schulleiter anwesend ist. Wäre ich dein Vater: Ich würde SOFORT beim Schulleiter anrufen, den Sachverhalt schildern und um ein gemeinsames Gespräch bitten, bei dem auch du selbst anwesend bist. Dann können nämlich sehr schön auch die Dinge geklärt werden, die NICHT im Schreiben deiner Lehrerin stehen.
  7. Hierzu gehört vor allem auch, dass deine Lehrerin mit zweierlei Maß misst: Sie selbst erscheint fünfzehn Minuten zu spät zum Unterricht, weil sie sich schnell noch mal eben "einen Kaffee holen" wollte, bestraft aber dich, weil du dich wegen "Essen holen" sieben Minuten verspätest. Hä? Das geht gar nicht! Lehrer und Lehrerinnen - auch deine Lehrerin - haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der in Artikel 1 des Bayrischen Schulgesetzes verankert ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Zu diesem Erziehungs- und Bildungsauftrag gehört unter anderem auch die Vorbildfunktion von Lehrern und Lehrerinnen. Diese Vorbildfunktion verbietet, das Fehlverhalten einer Schülerin zu bestrafen, das nicht nur ihr, sondern auch der Lehrerin zur Last fällt. Die Pflicht zur Unterrichtspräsenz gilt für Schüler und Lehrer gleichermaßen. Deshalb sind Lehrer gehalten, selbst vorzuleben, was sie zu Recht auch von ihren Schülern erwarten. Genau das hat deine Lehrerin aber nicht getan. Sie wirft dir etwas vor, was sie selbst falsch gemacht hat: zu spät zum Unterricht zu kommen. Einziger Unterschied: Die Verspätung deiner Lehrerin war mehr als doppelt so groß im Vergleich zu deiner Verspätung. Von daher gebe ich dir Recht, wenn du unter der Antwort von @anniegirl80 schreibst: "Ein schlechtes Vorbild!"
  8. Möglicherweise (und hoffentlich) wird dies auch dein Schulleiter beim gemeinsamen Gespräch mit deinen Eltern, deiner Lehrerin und dir genau so sehen. Dazu muss dieses Gespräch aber tatsächlich stattfinden. Kannst du deine Eltern bitten, dieses gemeinsame Gespräch auf den Weg zu bringen, indem sie beim Schulleiter um einen entsprechenden Termin bitten? So habe ich es gemacht, als ich selbst noch Schüler war. Ich war damals etwas älter als du, nämlich 15. Aber es ging um einen sehr ähnlichen Fall. Damals war ich derjenige, der von einem allgemein äußerst unbeliebten Lehrer einen schriftlichen Verweis bekommen hatte - zu Unrecht. Aber dass dieser Verweis zu Unrecht erteilt wurde, stellte sich erst heraus, als mein Vater den Schulleiter anrief und um dieses gemeinsame Gespräch bat. Als es dann stattfand, waren der Schulleiter, der Lehrer, mein Vater und ich anwesend. Das Gespräch dauerte eine Dreiviertelstunde - und endete damit, dass der schriftliche Verweis "zurückgenommen" wurde und der Lehrer einen Rüffel vom Rektor bekam.

So weit, so gut.

Ich weiß nicht, ob ich dir helfen konnte. Aber ich hoffe es. Ich habe mir allerhand Zeit genommen, diese lange Antwort für dich zu schreiben. Aber ich habe es guten Gewissens und mit großer Selbstverständlichkeit getan. Denn ich kann mich in deine jetzige Situation gut einfühlen. Sie kommt mir nur allzu bekannt vor, weil ich - wie berichtet - mit 15 Jahren in einer sehr ähnlichen Situation war und sie bis heute nicht vergessen habe.

Falls du noch Fragen oder irgend etwas nicht verstanden hast: Schreib's einfach in die Kommentarspalte. Ich werde bestimmt antworten. Kann aber ein bis zwei Tage dauern.

Falls ich nichts mehr von dir höre: Alles Gute für dich. Ich drücke dir die Daumen, dass ein gemeinsames Gespräch mit dem Schulleiter zustande kommt und für dich so gut endet wie damals bei mir.

Gruß - hardliner2019

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Hey Hallo697,

du fragst:

Wie kann ich jetzt den Verweis zurückschieben?

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Nämlich diese:

  1. Such' ein faires, sachliches Gespräch mit der Lehrerin - entweder alleine oder gemeinsam mit deiner Freundin, die ja ebenfalls betroffen ist. In diesem Gespräch solltest Du auf drei Dinge hinweisen. Erstens: Du siehst ein, wegen "Essen einkaufen" nicht zu spät zum Unterricht kommen zu dürfen, und wirst dies nicht wieder machen. Zweitens: Du siehst NICHT ein, warum du einen wegen dieses einmaligen Vorfalls sofort einen Verweis erhalten sollst oder erhalten hast. (Der Verweis ist schulrechtlich eine besonders harte Maßnahme, die nur angewandt wird, wenn mildere Maßnahmen erfolglos waren. Dazu findest du allerhand wichtige Informationen in den Links am Ende meiner Antwort.) Drittens: Misst die Lehrerin nicht mit zweierlei Maß, wenn sie selbst zu spät zum Unterricht erscheint ("Kaffee holen") und dir für das Zuspätkommen ("Essen holen") einen Verweis erteilt? Haben Lehrer nicht eine Vorbild-Funktion? Dürfen sie bestrafen, was sie selbst falsch vorleben?
  2. Falls solch ein faires, sachliches Gespräch mit der Lehrerin erfolglos bleibt: Suche und finde Unterstützung bei Leuten, die dir weiterhelfen. Erste Möglichkeit: Wende dich an den Vertrauenslehrer deiner Schule. Bitte den Klassensprecher, beim Gespräch mit dem Vertrauenslehrer anwesend zu sein. Zweite Möglichkeit: Wende dich an die Schulleitung. Dritte Möglichkeit: Bitte deine Eltern um Hilfe. Sie können die Lehrerin, aber auch die Schulleitung kontaktieren und sollten das Thema beim nächsten Elternabend zur Sprache bringen. Dabei sollten deine Eltern klar und deutlich darauf hinweisen, dass die Lehrerin ihrer Vorbild-Funktion nicht gerecht wird, wenn sie knallhart bestraft, was sie selbst falsch macht.
  3. Falls der Verweis schriftlich erteilt und auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen wird: Widerspruch einlegen! Falls du volljährig bist, kannst du diesen Widerspruch selbst einlegen. Anderenfalls sollten es deine Eltern tun. Text:

"Gegen den Bescheid vom (Datum), zugestellt am (Datum), legen wir als sorgeberechtigte Eltern des Schülers/der Schülerin (dein Name) Widerspruch ein. Begründung: Der Bescheid verstößt gegen das Übermaßverbot, das auch im Schulrecht gilt. Der Verweis ist völlig überzogen. Laut Schulgesetz darf ein Verweis nur dann erteilt werden, wenn vorangegangene mildere Maßnahmen erfolglos waren. Dies ist hier nicht der Fall. Es handelt sich um einen erstmaligen und einmaligen Vorfall. Er rechtfertigt eine Ermahnung des Lehrers, nicht jedoch den hier angefochtenen, schriftlichen Verweis." (Darunter: Datum und Unterschrift beider Eltern)

Hier findest du noch allerhand fachkundige Informationen, die deine Frage betreffen:

https://www.expertehilft.de/schulrecht/schulverweis-wie-koennen-eltern-dagegen-vorgehen/

https://www.vorlage-formulare.com/diverse-vorlagen-hinweise-dazu/vorlage-widerspruch-gegen-schulverweis/

https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_sprachen/schulrecht

Ich hoffe, dir mit meiner Antwort weiterhelfen zu können.

Falls noch etwas unklar ist und du weitere Fragen zum Thema hast: Stelle sie einfach als Kommentar unter meine Antwort.

Gruß - hardliner2019

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Hallo buttberbrot110,

ob bei der Berichterstattung über Straftaten die Nationalität des Täters erwähnt werden soll: Das ist eine sehr gute Frage, die du hier stellst.

Es ist gut, dass darüber in deiner Schule diskutiert wird. Und es ist schade, dass du hier mehrere Antworten erhalten hast (zB "Ich habe eigentlich nichts gegen Türken" oder "Überleg doch selber, du Butterbrot"), die dich keinen Schritt weiter bringen.

Möglicherweise erklären sich solche dämlichen Antworten daraus, dass manchen Nutzern deine Frage schlicht zu schwierig ist. Und schwierig ist sie tatsächlich. Denn selbst unter Profis - nämlich den Journalisten -, die es ja eigentlich am besten wissen müssten, war in der deutschen Pressegeschichte über Jahrzehnte hinweg heftig umstritten, was richtig oder falsch ist. Beide Meinungen - also entweder die Nationalität zu nennen (PRO) oder eben nicht zu nennen (CONTRA) sind begründbar. Nämlich so:

  • PRO

Die Öffentlichkeit (Leser, Zuschauer, Zuhörer, Rezipienten) soll umfassend (!) informiert werden. Zur umfassenden Information gehört unter anderem, das Alter und den gelernten Beruf des Täters zu nennen - aber eben auch seine Nationalität. Denn je genauer die Öffentlichkeit informiert wird, desto besser ist sie in der Lage, sich ein Bild vom Täter zu machen.

  • CONTRA

Die Nationalität des Täters spielt bei der Beurteilung von Straftaten meistens gar keine Rolle. In aller Regel besteht zwischen der Straftat und der Nationalität des Täters kein Zusammenhang - und deshalb auch kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Bei einem spektakulären Banküberfall beispielsweise ist für den Leser interessant, wie hoch die Beute des Täters war und wie alt er ist, ob er schon einschlägig vorbestraft und vielleicht sogar Serientäter ist. Weniger wichtig dagegen: Ob er beispielsweise Deutscher oder Däne, Holländer oder Franzose ist. Kurzum: Berichtet wird nur das, was wichtig ist. Und die Nationalität des Täters ist es meistens nicht, kann also getrost weggelassen werden.

Bis zum Jahr 1973 war es den Medien (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen) komplett selbst überlassen, ob sie sich dem "PRO" oder "CONTRA"-Lager anschließen, also die Nationalität des Täters nennen oder darauf verzichten.

  • Aktuelle Regelung im Deutschen Pressekodex

Diese Situation änderte sich erst, als im Dezember 1973 der Deutsche Pressekodex in Kraft trat. "Wikipedia" beschreibt ihn so:

Der Pressekodex (eigentlich: Publizistische Grundsätze) ist eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln, die der Deutsche Presserat 1973 vorgelegt hat. Verleger und Journalisten haben den darin formulierten publizistischen Grundsätzen durch ihre Verbände zugestimmt. Der Pressekodex hat somit den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Der Text orientiert sich an der Spruchpraxis des Presserats als wichtiges Kontrollorgan der Medien in Deutschland und am Ehrenkodex der internationalen Journalistenföderation. Seit 1973 wurde der Pressekodex mehrfach ergänzt. Konkretisiert wird er durch die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates“. Zuletzt wurde am 22. März 2017 die Richtlinie 12.1 (Berichterstattung über Straftaten) angepasst. [1] [2] Der Kodex findet seit dem 1. Januar 2009 auch Verwendung für journalistische Beiträge in Onlinemedien. [3]

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pressekodex

Hier findest du den Volltext des Pressekodex:

https://www.presserat.de/pressekodex.html

Lies dort bitte mal Ziffer 12 ("Diskriminierungen") und den Unterabschnitt "Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten, gültig seit 22.03.2017". In diesem Unterabschnitt wiedferum kannst du anklicken: "Die Praxis-Leitsätze zur Richtlinie 12.1" Und dort findest du dann, wie es heute gehandhabt wird:

https://www.presserat.de/files/presserat/dokumente/pressekodex/Pressekodex_Leitsaetze_RL12.1.pdf

Die entscheidenden Sätze dort lauten:

Für ein begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit von Tätern oder Tatverdächtigen zu einer Gruppe oder Minderheit kann unter anderem jedoch sprechen, wenn zumindest einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
•Eine Straftat wird aus einer größeren Gruppe heraus begangen, von der ein nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist. Beispiel: Die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015/16.
•Die Biografie eines Täters oder Verdächtigen ist für die Berichterstattung über die Straftat von Bedeutung Beispiel: Täter ist Flüchtling und hat auf seiner Migration bereits vergleichbare Straftaten begangen.

Wie du siehst:

  • Der Pressekodex stellt auf den Einzelfall ab.
  • Grundsätzlich untersagt das Diskriminierungsverbot, die Nationalität des Täters "einfach so" zu nennen, ohne dass ein direkter Zusammenhang zwischen der konkreten Straftat und der Nationalität des Täters besteht.
  • Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn solch ein Zusammenhang besteht, wie dies etwa bei den Ereignissen der Kölner Silvesternacht 2015/2016 der Fall war.

Sehr schön zusammengefasst findest du das Ganze in diesem Online-Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom 23. März 2017:

https://www.sueddeutsche.de/medien/pressekodex-sollen-medien-bei-straftaten-die-herkunft-des-taeters-nennen-1.3431729

Dort heißt es unter anderem:

Wenn ein syrischer Flüchtling einen Kiosk überfällt oder eine deutsche Frau ihr Kind schlägt oder ein französischer Sprachlehrer eine Frau vergewaltigt: Darf eine Zeitung dann schreiben: ein Syrer, eine Deutsche, ein Franzose? Auch künftig lautet die Antwort auf diese Frage: Es kommt darauf an. Aber worauf es ankommt, ist in der neuen Fassung des Pressekodex etwas anders formuliert als bislang.

Lies einfach mal den Volltext dieses SZ-Berichts. Du wirst dort noch einiges finden, was dir weiterhilft.

Ich hoffe, dass auch ich dir weiterhelfen konnte. Falls noch etwas unklar ist und du weitere Fragen zum Thema hast: Stelle sie einfach als Kommentar unter meine Antwort.

Und last not least:

Weil dich das Thema (wie ich in deinem Kommentar auf eine andere Antwort lese) im Zusammenhang mit einem Wettbewerb interessiert, wünsch' ich dir für die Wettbewerbsteilnehme viel Erfolg! :-)

Beste Grüße von

Hardliner2019

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Was passiert, wenn der Bundespräsident Gesetze nicht unterschreibt?

Dann kommt das Gesetz nicht zustande - jedenfalls erst mal nicht.

Die Politik hat aber mehrere Möglichkeiten, auf die Unterschrift-Verweigerung des Bundespräsidenten zu reagieren.

Beispiel:

  • Der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz nicht, weil er glaubt, dass dieses Gesetz gegen die höherrangige Verfassung (also gegen das Grundgesetz) verstößt, also nicht "verfassungskonform" ist.
  • Dann kann dieses Gesetz so geändert werden, dass auch der Bundespräsident es für verfassungskonform hält.
  • Am Ende unterschreibt der Bundespräsident das Gesetz dann doch - allerdings erst in der geänderten "verfassungskonformen" Version.

Insgesamt gibt es vier Möglichkeiten, wie die Politik reagieren kann, wenn der Bundespräsident sich weigert, ein Gesetz zu unterschreiben.

Diese vier Möglichkeiten werden bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

  • die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
  • die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
  • Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
  • den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden, während die Anklage selbst von zwei Dritteln der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder erhoben werden muss (Art. 61 Abs. 1 GG).

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Konsequenzen

Klar, ist es unwahrscheinlich, aber stellt euch vor, wir haben einen Bundespräsident, der mal etwas am Rad dreht und einfach die Gesetze nicht unterschreibt.
  • Das ist in der Vergangenheit schon mehrfach passiert.
  • Insgesamt acht Mal - nämlich:

Anno 1951 (damaliger Bundespräsident: Theodor Heuss),

Anno1961 (damaliger Bundespräsident: Heinrich Lübke),

Anno 1969 und 1970 (damaliger Bundespräsident: Gustav Heinemann),

Anno 1976 (damaliger Bundespräsident: Walter Scheel),

Anno 1991 (Bundespräsident: von Weizäcker),

Im Oktober und im Dezember 2006 (damaliger Bundespräsident: Horst Köhler).

"Wikipedia" beschreibt, worum es damals ging:

  • Heuss unterschrieb 1951 das Gesetz über die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus rein formalen Gründen nicht, weil keine Zustimmung des Bundesrats vorlag.
  • Im Oktober 1961 verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lübke dem Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel seine Unterschrift.[30] Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
  • Zweimal zeigte Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf: Sowohl für das Ingenieurgesetz (1969) als auch für das Architektengesetz (1970) sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben.
  • Das „Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung“ wurde 1976 von Scheel gestoppt, der die Zustimmung des Bundesrats vermisste.
  • Bundespräsident von Weizsäcker hielt 1991 das „10. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah, für materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht. Dies führte zur Einfügung des Art. 87d Abs. 1 Satz 2 in das Grundgesetz, der es dem Gesetzgeber freistellte, ob er die Luftverkehrsverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich durch von Weizsäcker unterzeichnet.
  • Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht.[31] Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG stand, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.[32]

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Unterzeichnung_und_Pr%C3%BCfung_von_Gesetzen

Weitere spannende Infos zu deiner (sehr guten) Frage findest du hier:

https://www.welt.de/politik/article89568/Chronik-Warum-Bundespraesidenten-Gesetze-nicht-unterschrieben.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/vorerst-keine-unterschrift-wie-der-bundespraesident-das-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-korrigieren-laesst/26264614.html

https://www.dw.com/de/kein-gesetz-ohne-ja-des-bundespr%C3%A4sidenten/a-16043615

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundespraesidenten-das-achte-nein-a-453425.html

https://www.heise.de/news/Gesetz-gegen-Hass-Steinmeier-haelt-seine-Unterschrift-zurueck-4905201.html

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Geschichte der Hygiene - passt das so?

Moin,

ich muss in Bio einen Aufsatz schreiben, zu Thema "Geschichte der Hygiene" und wollte mich erkundigen, ob das so passt.

"Definition

Hygiene definiert präventive Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und gesundheitlichen Schäden, die auf Infektionen mit Viren, Bakterien, Mikroorganismen, Toxinen und anderen Krankheitserregern basieren. Im Allgemeinen sind somit jegliche Bestrebungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit gemeint.

Erste Erkenntnisse

Hygienische Maßnahmen sind seit Beginn der Menschheitsgeschichte nachweisbar.1 Dennoch gibt es in Form der soziokulturellen Evolution geographische Diskrepanzen, sowie zu beobachtende rückläufige Entwicklungen, welche nicht minder mit Religionen und innergesellschaftlichen Meinungsmehrheiten zu Aberglauben und Überzeugungen, beziehungsweise konservativen Ansichten in unmittelbarem Zusammenhang stehen.2 Die für damalige Verhältnisse weit entwickelten Hygienestandards der antiken Römer lassen Rückschlüsse auf wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen, da sich bereits systematische und sinnvolle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene vorweisen ließen.3

Hygiene in der Antike

Bereits in der Antike ließen sich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene vorweisen. Die weitreichenden Maßnahmen der zum damaligen Zeitpunkt hochentwickelten Römer reichten von der Errichtung von Aquädukten, Latrinen und Thermen, bis hin zur Körperpflege. Dies lässt darauf schließen, dass die systematischen und sinnvollen Maßnahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. 4

Hygiene im Mittelalter

Anders als in der Antike waren, trotz der sonst fortschrittlichen Technik und Baukunst, nur wenig Hygienestandards gesetzt. So war es üblich, die Notdurft auf der Straße zu verrichten, nachträgliche Maßnahmen gab es nicht. Weiter wurde die Entsorgung von Abfällen, Unrat und Mist aus den Ställen am Wegesrand vorgenommen.5 Durch das freie Herumlaufen von Haus-/, sowie Nutztieren, prävenieren Extension von Krankheiten, was zu einem Erlass von polizeilichen Dekreten führte, die der Eindämmung dienten.6 Auch Geruchsbelästigungen trugen zur Entscheidung des Erlasses bei.

Hygiene in der heutigen Zeit

Situation vor der COVID-19-Pandemie

Zu den hygienischen Maßnahmen der Alltagshygiene zählten in Europa neben Händewaschen und der Desinfektion auch das Duschen und regelmäßige orale Reinigungen. Dies lässt sich auf die Erkenntnisse des 19. und 20. Jahrhunderts zurückführen.

Sondersituation durch die COVID-19-Pandemie

Durch die Corona-Pandemie wurden gesellschaftlich neue Standards gesetzt. Die Verpflichtung zum Gebrauch von Alltagsmasken, sowie die Empfehlung des regelmäßigen Waschens und Desinfizierens der Hände, wurde die Aufmerksamkeit verstärkt auf das Thema Hygiene gelenkt. So fand eine weitreichende Sensibilisierung der Gesellschaft statt, dessen positive Auswirkungen auch nach der Pandemie noch spürbar sein werden, die Zahl der Grippeinfektionen im Jahr 2020 soll durch die andauernden Maßnahmen zurückgegangen sein."

Beste Grüße

...zum Beitrag

Hallo Tim,

ich habe deinen Aufsatz mehrfach gelesen - auch kritisch, also "mit Lehrerblick" gelesen - und auf mich wirken lassen.

  • Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Insgesamt halte ich deinen Text für sehr gelungen und würde ihn, falls ich dein Biolehrer wäre, entsprechend gut benoten.
  • Ich habe nur einige wenige Korrekturanmerkungen, die aber samt und sonders nur "Schönheitsfehler" sind und deshalb leicht ausgemerzt werden können.
  • Der Einfachheit halber kopiere ich nachfolgend deinen Text und kennzeichne meine Korrekturanmerkungen durch Fettdruck:

*****

(Textbeginn deines Aufsatzes)

*****

Definition

Hygiene definiert präventive Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und gesundheitlichen Schäden, die auf Infektionen mit Viren, Bakterien, Mikroorganismen, Toxinen und anderen Krankheitserregern basieren. Im Allgemeinen sind somit jegliche Bestrebungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit gemeint. (Eleganter: "Im Allgemeinen kennzeichnet der Begriff 'Hygiene' sämtliche Bestrebungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit.")

Erste Erkenntnisse

Hygienische Maßnahmen sind seit Beginn der Menschheitsgeschichte nachweisbar.1 Dennoch gibt es in Form der soziokulturellen Evolution geographische Diskrepanzen, sowie (Korrektur: Kein Komma vor "sowie", das hier im Rahmen einer Aufzählung synonym für "und" gebraucht wird - > vgl. dazu: https://www.sprachschach.de/komma-vor-sowie/) zu beobachtende rückläufige Entwicklungen, welche nicht minder (Korrektur: Statt "welche nicht minder" -> besser: "die beispielsweise") mit Religionen und innergesellschaftlichen Meinungsmehrheiten zu Aberglauben und Überzeugungen, beziehungsweise (Korrektur: Kein Komma vor "beziehungsweise") konservativen Ansichten in unmittelbarem Zusammenhang stehen.2 Die für damalige Verhältnisse weit entwickelten Hygienestandards der antiken Römer lassen Rückschlüsse auf wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen (Korrektur: Statt "ziehen" besser "zu"), da sich bereits systematische und sinnvolle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene vorweisen ließen.3 (Eleganter: "...da diese Standards bereits systematische, vorausschauende und deshalb sinnvolle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene doklumentieren.")

Hygiene in der Antike

Bereits in der Antike ließen sich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene vorweisen (Korrektur: Statt "vorweisen" -> "nachweisen"). Die weitreichenden Maßnahmen der zum damaligen Zeitpunkt hochentwickelten Römer reichten von der Errichtung von Aquädukten, Latrinen und Thermen, bis hin (Korrektur: Kein Komma vor "bis hin") zur Körperpflege. Dies lässt darauf schließen, dass die systematischen und sinnvollen Maßnahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. 4

Hygiene im Mittelalter

Anders als in der Antike waren, trotz der sonst fortschrittlichen Technik und Baukunst, nur wenig Hygienestandards gesetzt. So war es üblich, die Notdurft auf der Straße zu verrichten, nachträgliche Maßnahmen gab es nicht. Weiter wurde die Entsorgung von Abfällen, Unrat und Mist aus den Ställen am Wegesrand vorgenommen.5 Durch das freie Herumlaufen von Haus-/, sowie Nutztieren, (Korrektur: Kein Schrägstrich und kein Komma hinter 'Haus-'. Ebenfalls kein Komma hinter 'Nutztieren', weil es sich hier um einen einfachen Hauptsatz, nicht um eine Satzreihe oder um ein Satzgefüge handelt.) prävenieren (Korrektur: Statt "prävenieren" richtig: "prävenierte" -> nicht Präsens, sondern Präteritum/Imperfekt. Außerdem: Nicht Plural, sondern Singular, weil sich das Verb ja auf 'Herumlaufen' bezieht) Extension (Korrektur: "die Extension) von Krankheiten, was zu einem Erlass von polizeilichen Dekreten führte, die der Eindämmung dienten.6 (Dies ist der einzige Satz, der mir aus zwei Gründen überhaupt nicht gefällt. Zum einen wirkt der Gebrauch des wenig bekannten, bildungssprachlichen Verbs "prävenieren" etwas aufgesetzt, zumal dieses Verb überhaupt nicht zu deinem sonstigen Stil passt. Zum anderen lässt sich die Aussage des aus einem Hauptsatz und zwei Nebensätzen bestehende Satzgefüges viel eleganter in zwei Hauptsätzen formulieren. Nämlich so: "Das freie Herumlaufen von Haus- und Nutztieren leistete der Verbreitung menschlicher Erkrankungen Vorschub. Diese Erkenntnis führte zum Erlass polizeilicher Dekrete, die der Eindämmung dienten.") Auch Geruchsbelästigungen trugen zur Entscheidung des Erlasses bei.

Hygiene in der heutigen Zeit

Situation vor der COVID-19-Pandemie

Zu den hygienischen Maßnahmen der Alltagshygiene zählten (und zählen unverändert noch heute) in Europa neben Händewaschen und der Desinfektion auch das Duschen und regelmäßige orale Reinigungen. Dies lässt sich auf die Erkenntnisse des 19. und 20. Jahrhunderts zurückführen. (Besser: Diese in Vergangenheit und Gegenwart geltenden Hygiene-Standards beruhen auf medizinischen Erkenntnissen des 19. und 20. Jahrhunderts.)

(Es wäre gut, wenn du deinen Text an dieser Stelle ergänzen würdest, um klarzumachen, was du mit "Erkenntnissen des 19. und 20. Jahrhunderts meinst. Ich würde da einfach mal ein oder zwei Beispiele dieser "medizinischen Erkenntnisse" nennen. Inhaltliche Anregungen findest du hier: https://www.schuelke.com/de-de/Wissensportal/article/Geschichte-der-Hygiene.php

In Anlehnung an die oben verlinkte Quelle könntest du beispielsweise schreiben:

Der Fortschritt der Medizin führte im 19. und 20. Jahrhundert zur Entwicklung immer neuer Produkte im Dienst der Hygiene. Pioniere dieser Entwicklung waren unter anderem die Kaufleute Rudolf Schülke und Julius H. Mayr. Sie gründeten anno 1889 eine Spezialfirma für Desinfektionsmittel in Hamburg. Ziel der beiden Kaufleute war, mit der Entwicklung neuer Hygiene-Präparate einen Beitrag zur gezielten Infektionsbekämpfung zu leisten. Bereits im Gründungsjahr 1889 stellten sie ein erstes Universal-Desinfektionsmittel namens "Lysol" her, das drei Jahre später wirksam eingesetzt wurde, um die Cholera-Epedemie in Hamburg zu bekämpfen.

Sondersituation durch die COVID-19-Pandemie

Durch die Corona-Pandemie wurden gesellschaftlich neue Standards gesetzt. Die Verpflichtung zum Gebrauch von Alltagsmasken, sowie (kein Komma vor "sowie") die Empfehlung des regelmäßigen Waschens und Desinfizierens der Hände, wurde (kein Komma vor "wurde", weil es sich hier um einen einfachen Hauptsatz handelt) die Aufmerksamkeit verstärkt auf das Thema Hygiene gelenkt. So fand eine weitreichende Sensibilisierung der Gesellschaft statt, dessen positive Auswirkungen auch nach der Pandemie noch spürbar sein werden, (Hier statt des Kommas einen Punkt setzen und dementsprechend den neuen Hauptsatz mit groß geschriebem "Die" beginnen.) die Zahl der Grippeinfektionen im Jahr 2020 soll durch die andauernden Maßnahmen zurückgegangen sein."

*****

(Textende deines Aufsatzes)

*****

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

  • Falls noch irgend etwas unklar ist, stehe ich gern für Rückfragen zur Verfügung. Stell' deine Frage(n) einfach in der Kommentarspalte unter meiner Antwort.
  • Ebenfalls kannst du - falls du möchtest - in der Kommentarspalte die abgabefertige Endfassung deines Aufsatzes einstellen. Ich schaue dann gerne noch einmal drüber.

Beste Grüße,

Hardliner2019

...zur Antwort
  • Barbara Jürgens: "Psychologie für die soziale Arbeit", 2. Auflage (erschienen am 1. Februar 2021), Taschenbuch 200 Seiten, ISBN-13: 978-3848769179, Preis: 25,00 €

Buchbeschreibung:

Die zweite, aktualisierte Auflage des Lehrbuchs bietet eine Einführung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen in Studium und Berufspraxis der Sozialen Arbeit abgestimmt ist. Es konzentriert sich auf die psychologischen Themen, die einerseits für die berufliche Tätigkeit von SozialarbeiterInnen besonders wichtig sind und andererseits in den meisten Prüfungsordnungen gefordert werden. Dazu gehören ausgewählte Bereiche der Lernpsychologie, der Entwicklungspsychologie, der Sozialpsychologie, der Erziehungs- und Familienpsychologie sowie der Klinischen Psychologie. Beispiele aus der Forschung und dem beruflichen Alltag illustrieren in verständlicher Sprache die behandelten Themen. Verweise auf wichtige Definitionen und Erklärungen, Hinweise auf ergänzende Literatur, Fragen zur Selbstkontrolle, ein Register und Vorschläge für Abschlussarbeiten unterstützen den Lernprozess und erleichtern die Prüfungsvorbereitung.

Quelle:

https://www.amazon.de/Psychologie-f-C3-BCr-Soziale-Arbeit-aktualisierte-dp-3848769174/dp/3848769174/ref=dp_ob_title_bk

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