Selbstständiger Immobilien Makler erfahrungen?

4 Antworten

Da solltest du dich in erster Linie mal über eine evtl. Scheinselbstständigkeit schlau machen:

Seit der Einführung des Bestellerprinzips durch das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage rücken Immobilienmakler / Wohnungsmakler im Hinblick auf die Thematik der Scheinselbständigkeit verstärkt ins Visier der Sozialversicherungsträger. Von Mietern, die sich ab 1. Juni 2015 auf eine Immobilienanzeige beim Makler melden, darf (anders als beim Verkauf von Immobilien) keine Provision mehr verlangt werden. Die Makler werden daher zukünftig von den Vermietern, in vielen Fällen von großen Unternehmen, eine Provision erhalten.
Damit werden viele Makler von einem Auftraggeber abhängig. Aber auch bei den Maklern, die für mehrere Unternehmen oder Vermieter tätig werden, droht die Scheinselbständigkeit, da nach der Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund ( DRV) und auch der Sozialgerichte die Zahl der Auftraggeber für diese Frage nicht von Bedeutung ist, sondern jeder einzelne Auftrag bzw. das Auftragsverhältnis zu dem einzelnen Auftraggeber jeweils auf Sozialversicherungspflichtigkeit zu prüfen ist. Bisher stellte sich das Problem nicht in dieser Form, weil die Provisionen und damit das Entgelt von den Mietern an den Makler ging. Eine abhängige Beschäftigung zu einem Mieter wurde auch von der DRV nicht angenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht jedoch eine mögliche Scheinselbständigkeit im Verhältnis zum Wohnungsunternehmen bzw. Vermieter, wenn dieser die Provision zahlt. Wer für eine Vielzahl von einzelnen Vermietern im Einzelfall tätig wird und ein eigenes Büro mit vielen Kunden unterhält, hat sicher auch in Zukunft kaum etwas zu befürchten. Wohnungsmakler, die regelmäßig Wohnungen für einzelne Banken oder größere Wohnungsunternehmen vermitteln, werden zukünftig allerdings von den Sozialversicherungsträgern und Betriebsprüfern genauer unter die Lupe genommen.
Neben dem Risiko der Scheinselbständigkeit (dazu I.), das vor allem den Auftraggeber trifft, sollten Makler allerdings auch prüfen, ob sie als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger anzusehen sind mit der Folge, dass eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht (dazu unter II.)

Näheres hier in dem Link: https://www.scheinselbstaendigkeit.de/scheinselbstaendigkeitde/scheinselbstaendigkeit-beim-makler-ab-1-6-2015.html

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese "selbstständigen Makler" die für ein anderes Immobilienunternehmen arbeiten, sind meist nur sehr kurze Zeit in diesen Unternehmen unterwegs.

Der Leistungsdruck ist sehr gross und wenn du nicht innerhalb der ersten 3 Monate mindestens 2 Objekte verkauft hast, bist du weg vom Fenster.

Von der schlechten Provision will ich gar nicht erst reden.

Denke mal nach, warum sie lieber Selbstständige beschäftigen ? Abgesehen mal davon, dass es sich dabei um "Scheinselbstständige" handelt.

Mit einer kaufmännischen Ausbildung kennt man normalerweise den Unterschied zwischen angestellt und selbstständig...bei wem willst du dich denn bewerben wenn du selbstständig bist...

Da will dein möglicher Auftraggeber nur mal die ganzen Sozialversicherungsbeiträge für dich einsparen... (siehe Scheinselbstständigkeit!) :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung