Eine Kaltmiete für eine Wohnungsreservierung?
Hallo,
Leider habe ich heut Mist gebaut. Ich wollte eine ein Zimmerwohnung zu einem vernünftigen Preis mieten. Dann habe ich beim Makler erfahren, das für eine einfache Pentryküche 50 Euro im Monat mehr veranschlagt wird. Dummerweise habe ich eine Wohnungsreservierung unterschrieben von einer Kaltmiete, die ich bezahlen muss wenn ich die Wohnung nicht nehme. Kann mir einer sagen, ob das rechtens ist? Kommt man da irgendwie raus?
2 Antworten
Sofern der Mehrpreis in der Kaltmiete enthalten ist, kein Problem.
Kaltmiete ist der vereinbarte Mietpreis der Wohnung in der Beschaffenheit in der man diese anmietet.
Hinzu kommt dann lediglich noch die mtl. pauschale Nebenkostenvorauszahlung über die einmal jährlich gegenüber dem Mieter genau nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird.
Sie muß dann enthalten sein, wenn Sie im Mietangebot als vorhanden beschrieben ist.
Das ist sicher nicht rechtens, denn ein Mieter muss auch keine Maklercourtage mehr bezahlen denn die zahlt der Vermieter der dem Makler ja auch beauftragt hat.
Außerdem, wenn das ursprüngliche Angebot vom Vertrag abweicht, musst du gar nichts unterschreiben und auch nichts bezahlen.
kannst du das näher ausführen