Muss bei Aufführung EBK diese dann auch in Kaltmiete vorhanden sein?
Hallo, ein Mieter hat eine Wohnung mit Einbauküche zur Vermietung reingestellt. Nun stellte sich beim Makler heraus das die Einbauküche die kaum mehr ist als eine gewöhnliche Pentryküche 50 Euro pro Monat Aufpreis zur Kaltmiete kostet. Nun habe ich gehört wenn eine EBK im Mietangebot aufgeführt worden ist, dass sie dann auch zur Kaltmiete gerechnet werden muss. Stimmt das? Weiß jemand näheres darüber?
2 Antworten
falls die Küche in der Kaltmiete auftaucht muss sie auch auf derzeitigen Stand der Technik gehalten werden sprich vom Vermieter wenn sie schon abgenutzt oder veraltet ist kostenfrei für den Mieter erneuert werden
Der Ofen ist kaputt, der Wasserhahn tropft, die Arbeitsplatte hat eine Macke. Solche und ähnliche Schäden kommen immer wieder mal vor. Aber wer muss die Reparaturen bezahlen? Hat der Vermieter die Küche mitvermietet? Dann ist er in der Regel dazu verpflichtet, kaputte Möbel oder Elektrogeräte auszutauschen bzw. reparieren zu lassen.
Das setzt allerdings voraus, dass die Mieter sorgsam mit der Einbauküche in der Mietwohnung umgehen. Schadenersatz darf ein Vermieter nur verlangen, wenn es sich nicht um reguläre Abnutzungserscheinungen handelt. Diese sind nämlich ganz normal und lassen sich nicht vermeiden. Deshalb müssen Mieter für solche Reparaturen auch nicht aufkommen.
Sofern eine Einbauküche angebotsmäßig enthalten ist, gilt für die Wohnung der dazu angegebene Mietpreis.
Abweichende Angaben sind deutlich hervor zu heben.
https://www.kuechenquelle.de/magazin/tipps/einbaukueche-in-der-mietwohnung-das-sollten-vermieter-und-mieter-wissen/
Die Einbauküche im Mietvertrag Eine Küche mitvermietenGibt es eine Einbauküche in der Mietwohnung? Wird diese mitvermietet, bleiben Sie als Vermieter dann Eigentümer. Sie sind daher verpflichtet, Schäden reparieren zu lassen – zumindest, wenn die Mieter die Küche vertragsgemäß und pfleglich behandelt haben. Aber dazu später mehr. Erst einmal entscheiden Vermieter selbst, ob sie die Miete für die Küche separat aufführen oder eine Gesamtmiete angeben möchten. In diesem Zusammenhang fragen Sie sich vielleicht, wie die monatliche Küchenmiete berechnet werden kann. Denn wenn Sie eine Einbauküche in der Mietwohnung mitvermieten, können Sie dafür nicht verlangen, was Sie möchten oder was Ihnen angemessen erscheint. Vielmehr gibt es dafür eine Formel, an der Sie sich orientieren können: