En kleines Honorar für die Wohnungssuche anbieten?
Hey Leute, bin aktuell auf der Suche nach einer Wohnung, habe aber kaum eine Chance gehabt. Kann ich beim Anschreiben auch das Gehalt einbringen, oder klingt es zu arrogant? Weiß halt nicht was ich noch tun soll. Theoretisch ist das Nettohaushaltseinkommen mehr als ausreichend, aber bei den meisten kommt es nicht Mal zu ner Wohnungsbesichtigung oder zu nem Telefonat. Die E-Mails werden immer mit "Leider ist die Wohnung nicht mehr zu haben..." beantwortet(ImmobilienScout24)
Jetzt würde ich gerne wissen, ob es unangbracht wäre, ein kleines Honorar (500€ oder so) anzubieten. Ich würde sowas niemals tun, aber mir fällt nichts anderes ein.
Habt ihr vielleicht Tipps?
4 Antworten
Bringt nichts, zumal die meisten Vermieter die Vorlage einer Gehaltsabrechnung verlangen
Ja du hast Recht, 4.000 brutto reichen nicht aus für ne Wohnung bis 900€.
Das wäre streng genommen verboten da Makler sowas nicht annehmen dürfen.
Ja aber das geld kommt ja nicht von dir sonderm vom auftraggeber. das ist der unterschied.
Ich bestechen ihn ja nicht um was illegales zu tun.
Die Tatsache, dass Du ihm ein kleines "Geschenk" machst, wäre aber illegal. Das geht ja in Richtung Bestechung.
dann bin ich eben der "neue" Auftraggeber, ich meine wenn ich gut genug bin und die Wohnung bezahlen kann. Keine Schufa oder anderen Probleme habe, wieso sollte ich nicht ausreichen?
Ist ja auch egal. Mehr als ne Absage kann ich ja nicht kriegen.
Er muss es ja nicht annehmen. Wenn ich nicht in sein Beuteschema passe und die Vorraussetzungen für die Wohnung nicht erfülle, kann er dankend ablehnen.
Ist ja auch egal, danke dir für die Tipps. Wenn ich im Gefängnis lande, kannst du mir "Hab ich dir ja gesagt" sagen.
sag mal du willst es nicht verstehen?
du kannst natürlich einen makler bezahlen damit er dir eine wohnung sucht. dann machst du mit ihm ein vertrag aus.
aber du kannst nicht einen makler geld anbieten damit du ein termin oder die wohnung bekommst weil er bereits ein auftag vom Eigentumer der immobilie angeommen hat.
was auch ginge wäre eine anzeige erstellen wo du ein finderlohn für eine wohnung anbietest. das wäre auch erlaubt weils kein bereits beauftragter makler ist
Alles gut Freund, reg dich nicht auf. Ich bin halt etwas stur gewesen.
Vor allem wird kein Geld der Welt eine Wohnung herbeizaubern, wo keine ist.
Man muss entweder die Ansprüche herunterschrauben (in der Innenstadt in eine Besenkammer für 1000,- kalt ziehen, salopp gesagt), oder den Suchradius massiv erweitern (aufs Land ziehen).
Die beiden Möglichkeiten gibts. Geld bringt da überhaupt nichts, ein Maklar bringt da auch überhaupt nichts. Der kann nämlich auch keine Wohnung herbeizaubern, wo keine ist.
Der Wohnungsmarkt in den Städten liegt nun mal am Boden. Da brauchst du keine 500,- Euro sondern wirklich nur Geduld.
Wenn mir ein Wohnungssuchender dieses Honorar anbieten würde, würde er meine Wohnung sicher nicht bekommen.
Wie hier auch schon geschrieben, einfach mal etwas am Rande des Wunschgebietes suchen.
Ich würde sowas niemals tun, aber mir fällt nichts anderes ein
Dann tu es auch nicht.
Es wird sowieso nichts nützen: Geld anzubieten zaubert auch nicht mehr Wohnungen auf den Markt. Die Knappheit ist nunmal Fakt.
Da hilft nur: Radius massiv erweitern... weiter raus ziehen, weg aus den Ballungsräumen. Das erhöht die Chancen etwas.
Makler suchen doch einen Interessenten und kriegen dafür Geld. Warum ist es verboten? Ich bestechen ihn ja nicht um was illegales zu tun.