Kleingewerbe Tuning/ Teile Herstellung anmelden ohne Meister?

Servus, derzeit bin ich nicht abgeneigt von der Idee der Selbstständigkeit.

Ich möchte gerne den Versuch mit einem Kleingewerbe starten und mich hauptsächlich mit dem Thema Motorradtuning beschäftigen.

Genauer gesagt möchte ich mit meiner Hobby CNC Fräse ein paar kleine Teile fräsen und die dann selbst verkaufen. Ich komme aus der Fahrzeugtechnik und habe die Teile meistens für mein eigenes Mopped entworfen, möchte die aber auch anbieten. Eventuell auch Teile beschichten und so ein paar Sachen eben, die sich alle rund um das Motorradtuning drehen. (Keine Teile für den Straßenverkehr oder sicherheitsrelevante Teile).

Ich habe keine Ausbildung in diesem Bereich und somit keinen Meister.

Im Netz steht sehr viel ungenaues, Meisterpflicht konnte ich bisher nicht finden für die CNC Fertigung und Pulverbeschichtung. (Lackierer benötigt einen Meister, aber ich bin der Meinung, dass Pulverbeschichten von kleinen Haltern da nicht dazu gehört).

Ich möchte auch nicht nur Teile fräsen, sondern auch passende Aufkleber, Kunstoffteile verkaufen, die ich nicht selbst herstelle.

Ich denke es sollte ohne IHK und HWK und Meistertitel gehen, ist ja an sich kein Handwerk.

Hat das jemand schon hinter sich? Hätte gerne Infos von jemand der sich auskennt!

Wer mir von der Selbstständigkeit abrät und keine genauen Infos mit Quellen hat bitte gar nicht erst antworten, ich möchte keine Meinung über mein Vorhaben erhalten sondern wissen ob die Herstellung ohne Meistertitel möglich ist.

Vielen Dank im Voraus

Sven

Motorrad, Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe, Pulverbeschichten, Ausbildung und Studium
Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?

Hallo :) ich frage hier für meine Cousine, da ich gesagt habe ich kann mich mal umhören, aber im Bekanntenkreis kennt sich mit dem Thema keiner so recht aus und sie selbst hat ein Beratungsgespräch erst Ende nächsten Monats bekommen. Sie wohnt mit ihrer kleinen Tochter (1) in einer Wohnung und bezieht momentan Hilfe vom Staat und ist sozusagen bis zum dritten Lebensjahr in Elternzeit (also sie wird in den drei Jahren vom Jobcenter ‚in Ruhe gelassen‘). Die Tochter fängt jetzt an für paar Stunden die Woche zu einer Tagesmutter zu gehen und kommt nächstes Jahr in den Kindergarten. Nun ist es so das meine Cousine früher als Kosmetikerin gearbeitet hat und sehr gut in diesem Gebiet ist und auch wirklich viele potentielle Kundinnen hätte, sie hat auch schon mit ihrem Vermieter geredet ob es in Ordnung wäre in der Wohnung sowas wie ein Home Studio zu machen und er ist damit völlig einverstanden. Sie möchte also um nicht mehr vom Staat zu leben, ein Kleingewerbe anmelden und wir haben es so ausgerechnet, dass sie ihre Kosten dann gut selbst decken könnte. Am Anfang aber eben auch nicht mehr als das, da sie sich ja auch um ihre Tochter kümmern muss und diese für nächstes Jahr erstmal einen Kindergartenplatz bekommen hat der nur bis 12 uhr geht. Nun ist es so, da sie ja von Kindergartengebühren und GEZ momentan verschont wird, dass wir uns fragen wie das mit dem Kleingewerbe wäre, ob sie das dann selber übernehmen müsste? Kennt sich hier jemand aus ? LG

Finanzen, Geld, Gewerbe, GEZ, Kindergarten, Kleingewerbe
Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Kleingewerbe, Nebengewerbe Bootsbau möglich?

Hallo, benötige euren Rat.

Kleine Holz Boote und Kanus zu bauen ist ein Hobby von mir. In den letzten drei Jahren ( während meiner Ausbildungszeit zum Tischler) habe ich eine große Leidenschaft entwickelt. Habe in den Letzten Jahren kleine Boote bis 5 meter länge in Leistenbauweise Klinkerbauweise und Stich and Glue Bauweise nach Bauplänen von bekannten Bootsdesigner gebaut ( Ted Moores, Iain Oughtred). Die Ergebnisse waren für mich sehr zufriedenstellend. Mein Letztes Boot war ein offenes Knickspanten Segelboot in Stich an Glue Bauweise, nach eigenen Plänen im Stile einer Skerry. Nach ausgiebigen Testfahrten und nach dem ich und erfahrenen Segler die Segeleigenschaften für Gut befunden haben, konnte ich dieses als gebraucht Boot im Internet gut Verkaufen.

Da ich für dieses Boot nun Schablonen und Mallen gefräst habe, glaube ich das ich mit ein wenig mehr Routine es wirtschaftlich in größerer Stückzahl bauen könnte, sodass neben meinem Hobby vielleicht noch etwas daran zu verdienen sein könnte.

Da ich nach meiner Gesellenprüfung, kommenden Oktober ein Studium beginne, mache ich mir schon Gedanken, wie ich mir in Zukunft etwas nebenbei verdienen kann.

Am liebsten wäre mir natürlich wenn ich mit meinem Hobby etwas dazu verdienen kann. Werkstatt, Lagerraum, Idee und gewisse Erfahrung sind vorhanden. Überzeugt von meinem Bootsdesign bin ich auch.

Ich würde nun von euch gerne Wissen, ob es Mittel und Wege gibt, meine Idee auf legalem Weg zu verwirklichen. Bin selber ja kein gelernter Bootsbauer, sonder Schreiner.

Hoffe ihr könnt mir helfen, schon mal vielen Dank

Gruß Schöngeist

Boot, Kleingewerbe

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