Virtuelle Assistenz, Freiberufler oder Kleinunternehmer?

3 Antworten

freiberufliche Tätigkeiten ergeben sich aus § 18 EStG. Viruelle Assistentin ist dort NICHT aufgeführt. somit § 15 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

byhteway:

es KANN kein Kleingewerbe bei der Stadt / Gemeinde angemeldet werden

Nein, dies ist keine freiberufliche Tätigkeit. Und ein "Kleingewerbe" gibt es soweit ich weiß vor dem Gesetz nicht. Man betreibt ein normales Gewerbe, dabei gibt es allerdings die Option der Kleinunternehmerreglung.

Und ja, sofern du in diesen Umsatzgrenzen bleiben wirst und nix steuerlich abzusetzen hast, wo die du Umsatzsteuer zurückhaben willst, macht das Sinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012

Auch für eine Freiberufliche Tätigkeit musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du damit mehr als 8000 Euro jährlich verdienst.

wurzlsepp668  06.10.2020, 12:13

und WO steht der Quatsch????

ich bin seit 2001 freiberuflich tätig. Gewerbeanmeldung: NADA

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wurzlsepp668  06.10.2020, 12:15
@Rolajamo

geht dich

  1. einen Dreck an
  2. kenne ich jemanden, der im Jahr 120.000 € verdient und KEINE Gewerbeanmeldung leisten braucht!

nochmal: Quelle für deine schwachsinnige Behauptung?

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Rolajamo  06.10.2020, 12:16
@wurzlsepp668

Nette Antworten. Dann erkär deine Einkünfte mal dem Finanzamt. Ist dann nicht mein Problem wenn du dich nicht informieren kannst.

Schönes Berufsleben noch :)

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wurzlsepp668  06.10.2020, 12:17
@Rolajamo

klar, du willst MIR das Steuerrecht erklären. wird lustig für dich.

byhteway:

sowohl MEINE als auch die Einkünfte meines Bekannten sind zu 100% beim Finanzamt deklariert!

ich warte immer noch auf deine Quelle!

warum gibst du Antwort, wenn du von der Materie keine Ahnung hast?

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apachy  06.10.2020, 16:56

Nein, hier ist zu trennen ob wir von einen echten Freiberufler reden, dies ist auf einige wenige Berufsbilder beschränkt (dieser brauch kein Gewerbe anmelden muss aber natürlich trotzdem Steuern zahlen und bezieht die Steuernummer direkt) oder jemand der als Freelancer bzw. freier Mitarbeiter arbeitet, der muss ein Gewerbe anmelden.

Ist im Deutschen nur verwirrend mit den Begriffen ein Freelancer, wie man in häufig in der IT hat ist kein Freiberufler vor unseren Gesetz.

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