Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe?

2 Antworten

Kommt drauf an. Wenn du als Künstlerin oder Bildjurnalistin arbeitest ist es freiberuflich. Da deine Einnahmen eh so klein sind, dass sie für die Gewerbesteuer irrelevant sind, würde ich an deiner Stelle trotzdem ein Gewerbe anmelden. Dann ist es letztlich egal.

Du musst die Tätigkeit so oder so beim Finanzamt anmelden und dann auch Steuererklärungen abgeben. Ansonsten kannst du dich ggf. wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.